J+S Richtlinien für Lagersport / Trekking

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J+S Richtlinien für Lagersport / Trekking

Hier findest du die J+S Richtlinien für Lager ab dem Jahr 2027. Für Lager, welche im Jahr 2026 stattfinden, scrolle bitte nach unten.



Hier findest du eine Übersicht zu den geltenden Bestimmungen von Jugend+Sport und von Jungwacht Blauring und die relevanten Informationen zur Durchführung eines J+S-Lagers in der Sportart Lagersport/Trekking. Die Infos beruhen auf dem Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten, den spezifischen Vorgaben für Lagersport/Trekking von Jugend+Sport und der Checkliste Bewilligung J+S-Lager von Jungwacht Blauring.

Seit dem 1. Oktober 2012 regelt das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (Sportförderungsgesetz, SpoFöG) mit den dazugehörigen Ausführungsverordnungen die J+S Sportangebote.


Grundsätzliches

J+S Lager werden von den Jugendverbänden und ihren kantonalen, regionalen und lokalen Gruppen (Scharen) in der Nutzergruppe 3 in der Sportart Lagersport/Trekking durchgeführt.

Der*die J+S-Coach ist die Verbindungsperson zwischen der Lagerleitung und der Institution J+S. Er*Sie koordiniert die Aktivitäten seiner*ihrer Schar („Organisation“), berät und betreut diese. Er*Sie meldet die J+S-Angebote auf der nationalen Datenbank für Sport (NDS) an und rechnet sie ab. Mit Hilfe der Checkliste Bewilligung J+S-Lager bewilligt er*sie das Lagerprogramm. Die Zuteilung der J+S-Coaches ist Aufgabe der Kalei oder Relei.

J+S-Angebot

Ein J+S-Angebot umfasst alle J+S-Lager einer Organisation (meistens Schar), die innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Ein Angebot muss mindestens ein Lager mit vier oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen beinhalten. Weitere Lager dürfen mind. drei Tage dauern.

Innerhalb des Angebots (also in mindestens einem der Lager) muss eine Unternehmung stattfinden. Darunter verstanden wird das gemeinsame bewegte unterwegs sein. Dazu gehören beispielsweise Wanderungen, Schnitzeljagden, Schatzsuchen, Bachtrekkings, Fahrrad- oder Schneeschuhtouren. Reine Zug- oder Schifffahrten sind keine Unternehmungen.

Im Rahmen eines J+S-Angebots werden alle Erscheinungsformen erlebbar gemacht. Diese Vorgabe stellt sicher, dass in einem Lagersport/Trekking-Angebot die ganze Vielfalt von Lagersport/Trekking erlebbar wird und zum Beispiel nicht nur Fussball gespielt wird.

Vorgaben für J+S-Angebote

  • Ein J+S-Angebot besteht aus einem oder mehreren Lagern.

  • Darunter ist mindestens ein viertägiges Lager.

  • Jedes J+S-Angebot beinhaltet eine Unternehmung.

  • Im Rahmen eines J+S-Angebots werden alle Erscheinungsformen erlebbar gemacht.


J+S-Lager

Ein Lager muss mindestens vier aufeinanderfolgende Tage dauern. Ein Lager darf drei Tage dauern, wenn innerhalb des gleichen Angebots zusätzlich ein Lager mit mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt wird. In Lagern, welche mehr als vier Tage dauern, darf ein Tag ohne J+S-Aktivitäten stattfinden (dennoch gelten J+S-Vorgaben & Sicherheitsbestimmungen). Dieser wird für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Der erste und letzte Lagertag gelten zusammen als ein Lagertag, wenn an diesen beiden Tagen zusammen mindestens vier Stunden J+S-Aktivitäten durchgeführt werden. Bei genügend J+S-Aktivitäten dürfen sie auch als einzelne Lagertage angerechnet werden.

Pro Lagertag finden mindestens 4 Stunden J+S-Aktivität statt. Mindestens 2 Stunden davon müssen sportlich-aktive Bewegungszeit sein.

Für Lager mit Übernachtung ist der Beitrag pro Teilnehmende CHF 16.00 pro Tag. Für Lager ohne Übernachtung gibt es einen reduzierten Beitrag von CHF 6.50. Diese Beiträge werden in zwei Teilauszahlungen ausbezahlt (80% nach dem Lager, max 20% zu Beginn des Folgejahres, sofern der Kredit ausreicht).

Muss ein Lager wegen Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit der Teilnehmenden vorzeitig beendet werden, ohne dass die Mindestdauer erreicht worden ist, oder wird wegen Erkrankung oder Unfall von Teilnehmenden die minimale Teilnehmendenzahl unterschritten, so muss mit dem kantonalen Sportamt Kontakt aufgenommen werden.

Vorgaben für J+S-Lager Lagersport/Trekking

  • Pro Lagertag finden mindestens 4 Stunden J+S-Aktivität statt.

  • Mindestens 2 Stunden davon müssen sportlich-aktive Bewegungszeit sein.

  • Die J+S-Aktivitäten verteilen sich auf mindestens zwei Tageszeiten: vormittags, nachmittags oder abends.


J+S-Aktivitäten

J+S-Aktivitäten richten sich an alle Teilnehmenden, sind auf deren Bedürfnisse abgestimmt, sinnvoll aufgebaut und zielen auf eine oder mehrere der sechs Erscheinungsformen ab. Sie sind aktiv und bewegungsorientiert zu gestalten und sie orientieren sich an den Grundsätzen und Haltungen der Jubla.

J+S-Aktivitäten dauern jeweils mindestens 30 Minuten. Der Anteil sportlich-aktiver Bewegungszeit beträgt täglich mindestens 2 Stunden und kann ab 30 Minuten ausgewiesen werden.

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Achtung! Sportlich-aktive Bewegungszeit ist nicht das gleiche wie aktiv und bewegungsorientiert.

Die Abgrenzungen findest du gleich unterhalb.

Was bedeutet aktiv und bewegungsorientiert?

Aktiv und bewegungsorientiert bedeutet, dass die Aktivität eine aktive Beteiligung der Teilnehmenden erfordert und dass Bewegung (ab geringer Intensität) Teil davon ist.

Beispiele:

  • Sitzendes Knotenlernen am Tisch (TN sind aktiv und bewegen sich nicht) → nicht aktiv und bewegungsorientiert → Anpassungsmöglichkeit: Einbinden in Postenlauf mit Bewegung

  • Anwendung von Knoten beim Zeltaufbau (TN sind aktiv und bewegen sich) --> Aktiv und bewegungsorientiert

  • Singen am Lagerfeuer (TN sind tw. aktiv und bewegen sich nicht) --> nicht aktiv und bewegungsorientiert

  • Von den TN durchgeführte Theater zu Präventionsthemen mit Reflexionsteil in Kleingruppen (TN sind aktiv und bewegen sich) --> Aktiv und bewegungsorientiert

  • Film schauen zum Biber (TN sind nicht aktiv und bewegen sich nicht) --> nicht aktiv und bewegungsorientiert

Was bedeutet sportlich-aktive Bewegungszeit?

Damit ist die Zeit gemeint, in welcher sich die Teilnehmenden mit mittlerer bis sehr hoher Intensität bewegen können.

Beispiele:

  • Wandern → Bewegungszeit

  • Basteln → keine Bewegungszeit

  • Zeltaufbau → keine Bewegungszeit

  • Tanzen→ Bewegungszeit

Beispiel für J+S-Aktivitäten mit ausgewiesener Bewegungszeit (BZ):

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Ausweisen der Bewegungszeit pro Aktivität

Bei rein sportlichen J+S-Aktivitäten zählt die gesamte Zeit, inklusive kurzer Pausen und Erklärungen, als Bewegungszeit.

  • Beispiel: 2 Std. Spielturnier inklusive 5 Minuten Erklärung, 5x2 Minuten Wechselzeit und 2x5 Minuten Trinkpause = 2 Std. Bewegungszeit

Bei gemischten Aktivitäten wird der Anteil der sportlich aktiven Bewegung ausgewiesen.

  • Beispiel: 90 Minuten gruppendynamische Spiele mit Reflexion, davon 45 Minuten sportliche Spiele, 25 Minuten ruhigere Spiele, 20 Minuten Reflexion = 45 Minuten Bewegungszeit

Vorgaben für J+S-Aktivitäten Lagersport/Trekking

  • Die J+S-Aktivitäten richten sich an alle Teilnehmenden.

  • Die J+S-Aktivitäten dauern jeweils mindestens 30 Minuten.

  • Die J+S-Aktivitäten zielen auf die Erscheinungsformen ab und orientieren sich an Aktivitätsformen.

  • J+S-Aktivitäten sind aktiv und bewegungsorientiert zu gestalten.

  • Die Bewegungszeit ist für jede einzelne J+S-Aktivität separat auszuweisen.

  • Die J+S-Aktivitäten sind sinnvoll aufgebaut.

  • Die J+S-Aktivitäten sind auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgestimmt

Pflichtaktivitäten

Das Lager enthält mindestens einen Block zum Thema Kartenlesen/Orientieren und einen Block zum Thema Seil- und Lagerbau. Diese Blöcke dauern je mind. 1 Stunde.


Teilnehmer*innen

Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 20 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz können an J+S-Lagern teilnehmen. Kinder und Jugendliche mit Schweizer oder Liechtensteiner Staatsangehörigkeit, deren Wohnsitz im Ausland liegt, dürfen teilnehmen. Auch für sie zahlt J+S eine Entschädigung. Ältere oder jüngere Kinder und Jugendliche dürfen an den Lagern teilnehmen, sie zählen nicht für die Erfüllung der Mindestbedingungen eines J+S-Lagers. J+S zahlt entsprechend keine Entschädigung aus, und es können keine weiteren Dienstleistungen von J+S (z.B. J+S-Leihmaterial) für diese Personen bezogen werden.


Leiter*inneneinsatz (Subventionsgrösse)

Seit dem 01.01.2026 wird pro 16 Kinder und/oder Jugendliche eine J+S-Leitungsperson benötigt. Die subventionsrelevante Gruppengrösse hat keinen Einfluss auf die minimale Lagerteilnehmendenzahl von 12 Kindern oder Jugendlichen im Alter von 5 bis 20 Jahren.
Für jedes Lager werden mindestens zwei J+S-Leitungspersonen mit den folgenden Anerkennungen benötigt: eine J+S-Leitungsperson LS/T mit Zusatz Lagerleiter*in sowie eine J+S-Leitungsperson LS/T. So können für die Subventionierung bis zu 32 Teilnehmende abgedeckt werden. Ab 33 Teilnehmenden muss jeweils für maximal 16 weitere Teilnehmende eine zusätzliche J+S-Leitungsperson eingesetzt werden.