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Leitfaden Suchtmittelkonsum in Aus- & Weiterbildungskursen

In den Aus- und Weiterbildungskursen von Jungwacht Blauring setzen sich Jugendliche und junge Erwachsene mit Themen wie Vorbildfunktion und Verantwortung auseinander. Dazu gehört auch eine Auseinandersetzung mit dem Thema Suchtmittelkonsum. Unter Suchtmitteln verstehen wir nicht nur Tabak, Alkohol und Drogen, sondern auch Themen wie digitale Medien oder Essstörungen. Auch in den Kursen soll die Haltung, wir „fördern einen reflektierten und eigenverantwortlichen Umgang mit legalen Suchtmittel“ (Quelle: Haltungspapier Umgang mit Suchtmittel) umgesetzt werden.  


Handhabung Leitfaden 

Dieser Leitfaden beschreibt, wie mit Suchtmitteln in Aus- und Weiterbildungskursen von Jungwacht Blauring gesamtschweizerisch umgegangen werden sollte. Er zeigt den gesetzlichen Standpunkt und bietet Empfehlungen und Präventionsmassnahmen. Dadurch wird die Kursleitung bei möglichen Diskussionen innerhalb des Teams oder mit den Teilnehmenden unterstützt. Auf der Grundlage der Leitlinie kann bzw. soll das Kursteam nach eigenem Ermessen, wenn möglich mit den Kursteilnehmenden gemeinsam, die Kursregeln betreffend Suchmitteln stufengerecht definieren.  Die Kursleitung und die Teilnehmenden sollen sich mit dem Thema Suchtmittel auseinandersetzen, um so einen bewussten und verantwortlichen Umgang zu fördern. Die J+S-Verhaltensgrundsätze für Aus- und Weiterbildungskurse, das Haltungspapier Umgang mit Suchtmitteln und auch die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vom jeweiligen Kanton sind bei den Kursregeln zwingend zu beachten. 

Der Leitfaden wird auf jubla.netz und allen Kurshauptleitungen via Kurstool zur Verfügung gestellt. Die Webseiten www.feel-ok.ch, www.jalk.ch und kantonale Jugendschutzprogramme bieten allgemein eine gute Übersicht zum Thema. Bei Fragen gibt die FG Gesundheitsförderung & Prävention (praevention@jubla.ch) gerne Auskunft.


Gesetzliche Grundlagen 

Es gelten die gesetzlichen Grundlagen zu Tabakwaren, alkoholische Getränke, Betäubungsmittel etc. des Kantons, in dem der Aus- und Weiterbildungskurs stattfindet. Weitere Informationen können im Haltungspapier Umgang mit Suchtmitteln gefunden werden. 


Umsetzung

Obligatorische Kursregeln: 

  • Der Konsum illegaler Suchtmittel ist während des gesamten Kurses verboten. 

  • Abgabe und Verkauf von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an unter 16-/18-Jährige ist verboten.1  

  • Der Konsum von CBD ist in der Jubla verboten (siehe Haltungspapier: der Unterschied von CBD und illegalem Cannabis kann weder von Aussen noch von den verantwortlichen Personen unterschieden werden). 

  • Es darf kein Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. 

  • Bier und Wein dürfen nur an über 16-Jährige verkauft oder ausgeschenkt werden.2 

  • Der Verkauf oder Ausschank von Spirituosen, Aperitifen und Alcopops an unter 18-Jährige ist verboten.

 

Empfehlungen für Kursregeln:

  • Tabakwaren (inkl. Snus, Schnupf, E-Zigaretten) dürfen nur während den Pausen oder nach Programmschluss an bestimmten Orten konsumiert werden (ab 16 Jahren oder in Ausnahmefällen mit Unterschrift der Eltern) 

  • Alkoholische Getränke dürfen in einem gesunden Mass nach Programmschluss an bestimmten Orten konsumiert werden  

  • Ausschliesslich Bier und Wein anbieten 

  • Trinkspiele verbieten (es fördert das schnelle Trinken und nicht den bewussten Umgang). 

  • Persönliche digitale Medien dürfen nur während den Pausen oder nach Programmschluss genutzt werden, sofern die Kursleitung keine anderen Anweisungen gibt. 

Empfehlungen für stufengerechte Anpassungen:

  • Die Kursregeln gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeiten, dabei (gesetzliche) Rahmenbedingungen und allenfalls Themenvorschläge geben. 

  • Das Konsumieren von Tabakwaren und alkoholischen Getränken im GK generell verbieten (Einstiegsalter). 

  • Die Kursleitung konsumiert keine Tabakwaren oder alkoholische Getränke vor GK-Teilnehmenden. 

  • Je älter die Teilnehmenden je weiter kann der Ort der Konsumation ausgeweitet werden (höhere Selbstverantwortung). Im Kurs (z.B. SLK) über massvollen Alkoholkonsum im Leitungsteam sprechen 

Tipps und Tricks für weitere Präventivmassnahmen

Allgemein 

  • Vorbildfunktion wahrnehmen (Konsumverhalten als Kursleitung nicht fördern, verherrlichen oder verunglimpfen) 

  • Kursregeln und/oder Massnahmen bei Regelverstoss mit Teilnehmenden erarbeiten 

  • Unterhaltung anbieten für nach Programmschluss (Spielkiste, zum Spielen animieren, Auffangbecken etc.) 

  • Reflexionsblock zu allgemeinem Suchtverhalten ins Programm aufnehmen 

  • Unangemessenes Verhalten im Einzel- oder Gruppengespräch ansprechen 

Digitale Medien 

  • Bewusstsein über eigenes Konsumverhalten erschaffen, in dem man Challenges daraus macht, das Smartphone etc. für eine Woche abzugeben oder an einem bestimmten Ort für eine bestimmte Zeit zu deponieren 

  • Eine Armbanduhr oder Taschenuhr als Zeitanzeige in den Kurs mitnehmen

Tabakwaren 

  • Draussen, neben der „Rauchendenecke“ auch eine Ecke mit Schleckzeug, Seifenblasen, etc. einrichten 

  • Keine Tabakwaren abgeben (muss im Vorhinein selber besorgt werden)  

Raucher*innen sind selber besorgt um Entsorgung der Überreste 

Alkohol 

  • Alkoholfreie Drinks (Softdrinks, Saftbar, alkoholfreies Bier) anbieten 

  • Nur immer ein Getränk auf einmal beziehen und gleichzeitig leere Flasche zurückgeben (ein Anhäufen der leeren Flaschen auf dem Tisch kann eine nicht sinnvolle Gruppendynamik in Bezug auf das Trinkverhalten erzeugen) 

  • Abgabe limitieren oder einstellen bei übermässigem Alkoholkonsum  

  • Alkoholfreien Abend einführen  

Umgang mit Regelverstössen

Bei Verletzung einer Kursregel muss der*die TN damit konfrontiert werden. Die Kursleitung soll sich im Voraus grundlegende Gedanken zu den Massnahmen machen, sich aber entsprechende Massnahmen für den Einzelfall vorbehalten. Der Ablauf bei einem Regelverstoss soll den Teilnehmenden transparent aufgezeigt werden. 

Mögliche Massnahmen: 

  • Persönliches Gespräch führen 

  • Verantwortung bzw. Aufgabe übernehmen lassen 

  • Verwarnung aussprechen 

  • Infoflash über Suchtmittelthema machen 

  • Kursausschluss (nur im Notfall)  

Die Kursleitung soll sich gut überlegen, welche Massnahmen sie bei welchen Regelverstössen ergreift. Die Massnahmen sollen dazu dienen, den Kurs ohne weitere Zwischenfälle und ohne Qualitätsverlust durchzuführen und den Betroffenen ihr Verhalten bewusst zu machen und die Möglichkeit zur Reflexion zu geben. 


Verantwortung KHL und Kursleitung 

  • Ein Präventionsämtli im Kursteam definieren, das für die Präventionsmassnahmen während dem Kurs verantwortlich ist 

  • Vorbild sein 

  • Einen bewussten und sinnvollen Umgang mit Suchmitteln fördern 

  • Sich mit den Kursregeln auseinandersetzen, diese umsetzen und bei einem Verstoss entsprechende Massnahmen ergreifen. 

  • Kursleitende, welche in irgendwelcher Form vermindert zurechnungsfähig bzw. betäubt sind, kommen ihrer Aufsichtspflicht (siehe schub.verantwortung) nicht nach und müssen allenfalls bei Notfällen anschliessend mit juristischen Konsequenzen rechnen.  

  • Kursleitende, welche die Gesetze und Verordnungen missachten, machen sich strafbar. 

  • Kursleitende, welche ein Fehlverhalten durch einen Gesetzesverstoss dulden, machen sich strafbar. 


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