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Begleitvereinbarung
Zu Beginn und während einer Begleitung ist es hilfreich, in einem Gespräch die Erwartungen aller Beteiligten sorgfältig zu klären. Dabei geht es um das Herausfinden von gemeinsamen Zielen und Wegen und wie diese erreicht und festgehalten werden sollen.
Die Erwartungsklärung kann in einem Kennenlerngespräch passieren, in dem Begleitpersonen mit Leitenden am Tisch sitzen, miteinander diskutieren und vereinbaren, welche Rolle die Begleitperson einnehmen soll, welche Inhalte wichtig sind, wie oft und wo man sich trifft und was sich wer von der Zusammenarbeit wünscht.
Auch während des Scharjahres, vor dem Lager oder einem Elterngespräch kann ein erneutes Besprechen von Erwartungen sehr wertvoll sein, da sich Erwartungen verändern können. Grundsätzlich kann man sich bei der Erwartungsklärung von folgender Frage leiten lassen:
Wer will was, von wem, wann, wie viel und wozu?
Mögliche Fragen | Mögliche Antworten |
Wer wird begleitet? | Scharleitung, das ganze Leitungsteam |
Wer ist Kontaktperson zur Begleitperson? | Jemand von der Scharleitung, jemand vom Leitungsteam |
Was für eine Rolle hat die Begleitperson? | Berater*in, Seelsorger*in, Vermittler*in, Kontrolleur*in usw. |
Was sind die Aufgaben der Begleitperson? | Unterstützung bei der Planung des Jahresprogrammes/Lagerprogrammes, Hilfestellung bei Krisensituationen usw. |
Wie halten wir unsere Entscheide fest? | Protokoll, E-Mail |
Wann ist die Anwesenheit erwünscht? | Höcks, Elternabend, Weihnachtsfeier, Lager usw. |
Wie oft treffen wir uns? | Alle zwei Monate, jeweils am Höck, je nach Bedarf usw. |
Wie oft findet der Austausch statt? | Wöchentlich, einmal im Monat usw. |
In welcher Form kommunizieren wir? | Social Media, E-Mail, Smartphone usw. |
Während des Prozesses der Erwartungsklärung, der mal kürzer und mal länger dauert, werden Abmachungen und Absprachen getroffen. Oft reicht eine mündliche Vereinbarung völlig aus. Wenn es sich jedoch um ein längerfristiges Thema wie einen Grossanlass oder Fundraising handelt, kann es hilfreich sein, die Abmachungen in einer schriftlichen Begleitvereinbarung festzuhalten. Die Schriftlichkeit wirkt Missverständnissen entgegen und fördert die Verbindlichkeit.
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1.4 Begleitung als Prozess
Quellenangaben:
von Schlippe, Arist; Schweitzer, Jochen (2013): Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung I. Das Grundlagenwissen, Göttingen, 241 – 243.
Erwartungsklärung
Begleitpersonen und Begleitete klären idealerweise vor Beginn der Begleitzusammenarbeit die Art und Weise, wie die Begleitung gestaltet werden soll, und welchen Zweck sie verfolgt.
Die Begleitperson stellt sicher, dass die gegenseitigen Erwartungen zur künftigen Zusammenarbeit ausgesprochen und die Grenzen der Begleitung aufgezeigt werden. So wird klar, welche Rolle die Begleitperson und die Begleiteten künftig einnehmen.
Wird eine Schar von mehreren Personen begleitet (z.B. Lagercoach, Scharbegleitung und Präses), lohnt es sich, die Erwartungsklärung gemeinsam zu machen, um Doppelspurigkeiten oder Lücken in der Begleitung zu vermeiden.
Die Erwartungsklärung empfiehlt sich in regelmässigen Abständen zu überprüfen – z.B. 1x-jährlich. Spätestens aber bei einem personellen Wechsel.