Krisenkonzept für Krisenteams

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Krisenkonzept für Krisenteams


Auf dieser Seite findest du das Krisenkonzept von Jungwacht Blauring Schweiz. Dieses Konzept richtet sich in erster Linie an die Krisenteams. Das Inhaltsverzeichnis hilft dir beim Navigieren.

 


Einleitung

Warum ein Krisenkonzept?

Jungwacht Blauring bietet Kindern und Jugendlichen viele Möglichkeiten, Erfahrungen zu sammeln, Ideen umzusetzen und Aktivitäten in der freien Natur zu erleben. Bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten in der Jubla tragen Jugendliche und junge Erwachsene eine grosse Verantwortung. Wo Menschen etwas unternehmen, können auch bei grösster Vorsicht nicht alle Risiken verhindert werden. Sorgfältig geplante und geführte Anlässe, fundierte Ausbildungskurse und eine gute Betreuung können vorhandene Risiken verkleinern, jedoch nicht ausschliessen.

Es besteht trotz der möglichen Gefahren kein Anlass, in der Jubla auf lebensnahe und ganzheitliche Aktivitäten zu verzichten. Im Gegenteil: Die Jubla leistet mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Dank einer altersgerechten Hinführung zum Umgang mit Gefahren und Risiken trägt der Verband zur Unfallprävention bei. In der Jubla lernen Kinder und Jugendliche, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.

Ein Restrisiko bleibt trotzdem. Ausserordentliche Ereignisse wie Unglücksfälle geschehen oft gerade dort, wo sie am wenigsten vermutet werden. Die Jubla will mit dem Krisenkonzept für die Situation bereit sein, in der alles schief geht. Bereit sein, wenn ein Krisenfall eintritt. Bereit sein, wenn jemand aus der Jubla in einer Situation Unterstützung braucht.

 

Was klärt das Krisenkonzept?

Das Krisenkonzept klärt Rollen und Aufgaben der verschiedenen Beteiligten in der Krisenfallorganisation. Ausserdem zeigt es die präventiven Massnahmen zur Vermeidung von Krisen auf und zeigt, wie das Wissen im Verband gesichert wird. Das Krisenkonzept unterstützt bei der Bewältigung von schwierigen Situationen, indem es Handlungsabläufe vorgibt, Entscheidungen erleichtert und auf zusätzliche Hilfsangebote verweist. Den Betroffenen gibt es die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Kontakt mit Personen aus dem Verband aufzunehmen, die sie bei der Krisenbewältigung unterstützen.

Dem Verband bietet das Krisenkonzept die Möglichkeit, sowohl die Scharen als auch die Krisenteams in ihrer Arbeit zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle wissen, wo sie Hilfe holen können. Somit dient es der Qualitätssicherung. Die Zielgruppe dieses Konzeptes sind Leitende auf kantonaler Ebene und das Konzept ist nur für den verbandsinternen Gebrauch gedacht.

Das Krisenkonzept von Jungwacht Blauring existiert seit 1999. Erfahrungen mit Krisenfällen in der Jubla, Austausch mit anderen Organisationen und Gespräche mit Fachleuten führten 2002, 2003 und 2008 zu einer Überarbeitung des Konzeptes. 2013/2014 erfolgten eine vollständige Überarbeitung und Erweiterung des Konzeptes. Seither wird das bestehende Konzept stetig weiterentwickelt und aktualisiert. Die vollständige Migration ins jubla.netz erfolgte 2024.


Krisen in Jungwacht Blauring

Definition

Grundsätzlich sprechen wir in Jungwacht Blauring von Krisen, wenn Betroffene mit einer Situation überfordert sind und in diesem Moment das Gefühl haben, dass sie ohne Unterstützung die Situation nicht bewältigen können. Ausserordentliche Ereignisse sind in ihrer Dringlichkeit und ihrem Ausmass sehr unterschiedlich. Ebenso ist es stark personenabhängig, ab wann eine Situation als Überforderung empfunden wird.

Vorfälle, in welchen Blaulichtorganisationen integriert sind oder für welche sich Medien interessieren, können sich schnell zu Krisen entwickeln. So zeigt diese Seite gewisse allgemeine Merkmale von Krisen und den Einsatz des Krisenkonzeptes auch ohne Überforderung der Betroffenen im Krisenfall auf.

 

Mögliche Reaktionen

Angst, Hilflosigkeit, Trauer, Schuldgefühle, Enttäuschung und Ungewissheit sind bei Betroffenen oftmals Begleiter einer Krise. Jede Person reagiert sehr unterschiedlich auf Krisen und zeigt unterschiedliche körperliche und seelische Reaktionen wie Müdigkeit, Schlaflosigkeit, Verwirrung, Schwindel, Brechreiz, Schmerzen u.a.

Diese Reaktionen können auch Merkmal einer Krisensituation sein. Oftmals tragen auch Reaktionen der Betroffenen zu einer Überforderung mit der Situation bei. Auch Betreuungspersonen oder Mitglieder des Krisenfallteams können in Krisensituationen unterschiedlich reagieren und haben Anspruch auf Unterstützung.

Merkmale

Krisen weisen mindestens eines der folgenden Merkmale auf:

  • Die Beteiligten sind mit der Situation überfordert und brauchen Rat, Unterstützung oder eine Absicherung bei einem Problem.

  • Medien interessieren sich für die Situation und es muss eine kritische Berichterstattung erwartet werden. Medien treten dabei oft sehr aggressiv auf, weshalb schnelle professionelle Unterstützung sehr wichtig ist. Bei Fällen von sexueller Grenzverletzung ist immer mit Medieninteresse zu rechnen.

  • Blaulichtorganisationen sind in die Situation involviert (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr, Rega).

  • Die Beteiligten brauchen fachliche Unterstützung in einer kritischen Situation. Beispiele:

    • Die Situation ist so dramatisch, dass für die Betroffenen eine Begleitung oder psychologische Betreuung organisiert werden muss.

    • Die Situation hat rechtliche oder finanzielle Konsequenzen oder es müssen Versicherungsfragen zusammen mit Fachleuten geklärt werden.

    • Die Situation beinhaltet einen Konflikt, welcher nur noch durch Mediation oder durch Vermittlungsgespräche mit einer neutralen Fachperson geklärt werden kann.

Nicht in allen Situationen werden Fachpersonen zur Bewältigung hinzugezogen und in gewissen Fällen reicht bereits ein Beratungstelefon. So sind die Beispiele von Krisenfällen sehr unterschiedlich und dementsprechend auch ihre Bewältigung.

  • Das Material ist nicht im Lager angekommen.

  • Die Hälfte der Kinder hat Durchfall und Fieber.

  • Die Dorfjugend macht nachts Lärm.

  • Die Schar-Fahne wurde gestohlen.

  • Die Tante eines Kindes ist gestorben.

  • Die Küchencrew musste nach Hause.

  • Eine Leitungsperson kifft.

  • Auseinandersetzungen im Leitungsteam, mit dem*r Präses oder der Gemeinde.

  • Die Feuerwehr kommt auf den Lagerplatz, um einen brennenden Holzschopf zu löschen.

  • Sexuelle Belästigung innerhalb des Leitungsteams.

  • usw.

Zusätzlich zu diesen konkreten Beispielen können Krisenfälle auch folgende Themen betreffen: Unfall mit schwerer Körperverletzung oder Todesfolge, schwere Krankheit, vermisste Person, Entführung, Überflutung, Lawine, Brand, Tötungsdelikte, Depressionen/Suizid, Veruntreuung, Sexual-/Drogen-/Waffendelikte, Rassismus, andere strafrechtliche Vergehen, akute Probleme im Leitungsteam, Mobbing, Rechts- und Versicherungsfragen usw.


Krisen vorbeugen (Prävention)

Vorbereitung

Dieses Kapitel zeigt auf, wie Jungwacht Blauring im Zusammenhang mit Krisen präventiv wirkt und in Bezug auf Sicherheit und Verantwortung die Leitenden ausbildet. Die Unterstützung von Scharen durch verschiedene Betreuungspersonen wird erklärt. Die unter «Vorbeugen ist besser als nur reagieren» aufgeführte Zusammenstellung von präventiven Themen können für externe Anfragen (zum Beispiel Medienanfragen) gebraucht werden. Diese Ausführungen bezwecken, dass alle vom Gleichen sprechen.

«Vorbeugen ist besser als nur reagieren»

Das situative Erkennen von Gefahren und Ergreifen von entsprechenden Massnahmen spielt in Jungwacht Blauring eine zentrale Rolle. Die Sicherheit der verschiedenen Aktivitäten liegt in der Verantwortung unterschiedlicher Personen, welche auf Erfahrungen und Ausbildungen zurückgreifen können.

Prävention durch Ausbildung

Leitungspersonen haben die Möglichkeit, in den Ausbildungskursen von Jungwacht Blauring zu Themen wie Sicherheit (Risikomanagement), Verantwortung, Umgang mit schwierigen Situationen und Erste Hilfe stufengerecht ausgebildet zu werden.

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Verantwortung - Vorbild sein

Verantwortung
Verantwortung ist auf allen Stufen ein wichtiger Ausbildungsinhalt und ein zentrales Beurteilungskriterium in Leitungskursen. Dabei spielen Rechte und Pflichten eine bedeutende Rolle. Die Leitenden lernen, angemessene Regeln aufzustellen und sie auch durchzusetzen. Die Leitenden erhalten Informationen zu Haftung, rechtlichen Grundlagen und Versicherungsfragen.

Umgang mit schwierigen Situationen
Die Teilnehmenden von Leitungskursen werden auf schwierige Themen in der Zusammenarbeit mit Kindern sensibilisiert. Grenzverletzungen, sexuelle Ausbeutung, Umgang mit schwierigen Kindern, aber auch Probleme mit Eltern und Pfarrei sind im Stoffprogramm der Kurse integriert. Gemeinsam werden Lösungsansätze für schwierige Situationen erarbeitet.

Sicherheit
Die Leitenden lernen, Anlässe und Lager sorgfältig zu planen und durchzuführen. Die Leitenden lernen, Risiken einzuschätzen, zu vermindern und ein Notfallkonzept zu erstellen. Dabei ist das Sicherheitskonzept ein wichtiges Instrument, um Gefahren zu erkennen und Massnahmen, um diese zu umgehen, zu definieren.
Fachwissen für die Durchführung von sicherheitsrelevanten Aktivitäten eignen sich die Leitenden durch jahrelange Erfahrung und spezifische Weiterbildung an. Im GLK ist die Erarbeitung von Fachwissen im Bereich Pioniertechnik und Wanderleitung ein zentraler Inhalt. Daneben gibt es verschiedene Hilfsmittel und Merkblätter zum Thema Sicherheit und Outdooraktivitäten.

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Erste Hilfe

Erste Hilfe
Für den Besuch eines SLK und anderer Weiterbildungsmodule ist der Nothelfer*innenausweis eine Voraussetzung. Im GLK ist die 1. Hilfe ein wichtiger Kursinhalt, sodass Leitende in Notfallsituationen angemessen reagieren können.

 

Versicherungen

Jungwacht Blauring hat verschiedene Versicherungen abgeschlossen. Scharen können sich dieser Verbands-Versicherung anschliessen, die meisten Kantone sind ebenfalls über die Jubla-Versicherung haftpflichtversichert.

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Versicherungen

Begleitpersonen

Verschiedene Betreuungspersonen unterstützen das Leitungsteam bei der Vorbeugung von Krisensituationen. Dabei spielen in der Lagervorbereitung die ausgebildeten Lagercoaches und während des Jahres Präsides und Scharbegleitungspersonen eine wichtige Rolle.


Krisenkonzept ausbilden

Das Krisenkonzept in Ausbildungskursen

Neben den präventiven Ausbildungsinhalten wie Sicherheit, Verantwortung und Sensibilisierung auf verschiedene Themen ist das Krisenkonzept ein obligatorischer Bestandteil in Ausbildungskursen (GK, GLK, SLK, Expert*innenkurs, Präsideskurs). Die Ziele und Inhalte der Kursstufen sind aufeinander aufbauend.

Wichtig ist, dass die TN der verschiedenen Stufen in ihrer Rolle über folgende drei Punkte Bescheid wissen:

  • Krisenkonzept

  • Eigene Rolle bei Krisenfallorganisation

  • Kommunikation im Krisenfall: Umgang mit Medien, Elterninformation

 

Das Krisenkonzept in den Scharen

Die Scharen werden neben den Ausbildungskursen durch die Lagercoaches und über kantonale Kanäle über das Krisenkonzept informiert. Für die regelmässige Kommunikation sind die Kantone verantwortlich. Es ist wichtig, den Umgang mit einem allfälligen Krisenfall regelmässig im Leitungsteam zu thematisieren, damit im Fall der Fälle die Leitenden handlungsfähig sind und wissen, worauf sie besonders achten müssen. Es kann auch helfen, dass klar definiert ist, welche Personen im Leitungsteam in Krisensituationen Entscheidungen treffen.

Aus- und Weiterbildung des kantonalen Krisenteams

Die Krisenteams der Kantone sind für die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder verantwortlich. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, diese Aus- und Weiterbildung zu organisieren. → Kapitel Aufgaben des Krisenteams

Die Bundesleitung bietet als Einführung ins Krisenkonzept eine Weiterbildung (Bulei-Take-Away Krisenstrudel) an. Das Krisenteam kann den Inhalt dieser Einführung selber bestimmen.

Ausserdem findet jeweils Anfang Jahr eine nationale Weiterbildung für Krisenteams statt. An dieser Weiterbildung werden aktuelle Themen vertieft, das nationale Krisenkonzept besprochen und vor allem ist es eine Plattform für den Austausch zwischen den Kantonen. Meist unterstützt eine Fachperson die Weiterbildung mit einem Inputreferat.

Bei Fragen zur Aus- und Weiterbildung des Krisenkonzepts hilft der*die nationale Krisenkonzeptverantwortliche*r gerne weiter: krisen@jubla.ch

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Kursservice - hier findest du viele Ideen, Beispielblöcke und Tipps zur Ausbildung von verschiedenen Themen. Für Kurse, dein Leitungsteam und auch für Krisenteams geeignet.


Unterstützungsmöglichkeiten von Begleitpersonen

Verschiedene Personen unterstützen die Scharen mit Ideen, Mitarbeit und auch bei Problemen. Diese Personen unterscheiden sich vor allem durch ihre persönlichen Kompetenzen, ihrem Netzwerk und in der Beziehung zur Schar. Betreuungspersonen sind Erwachsene, welche die Schar oder einzelne Leitende unterstützen und gegenüber Eltern, Pfarrei, Gemeinde oder anderen Gremien eine spezielle Rolle einnehmen können.

Betreuungspersonen können im Krisenfall Aufgaben bei der Krisenbewältigung übernehmen und je nach Beziehung zur Schar eine wichtige Rolle einnehmen, sofern sie nicht selbst von der Krise betroffen sind. Wichtig ist, dass die Schar mitentscheidet, welche Betreuungsperson sie unterstützen kann und welche Personen zu welchem Zeitpunkt informiert werden.

Betreuungspersonen müssen nicht alle anfallenden Aufgaben selbst erledigen. Sie sollen vorerst beratend, unterstützend und begleitend im Hintergrund bleiben. Sie befähigen die verantwortlichen Personen, Probleme zu erkennen, einzuschätzen und Hilfe zu holen. Dazu ist eine gewisse Aussensicht sowie Einfühlungsvermögen eine Voraussetzung.

 

Lagercoach

Der*die Lagercoach unterstützt die Schar bei den Lagervorbereitungen und hat so eine wichtige präventive Aufgabe in der Planung. Je nach Beziehung weiss er*sie bereits viel über die Schar und kann das Leitungsteam einschätzen. Diese Person weiss über den Inhalt des Lagerprogrammes, die Sicherheitsvorkehrungen und Lagerregeln Bescheid.

Falls der Krisenfall während eines J+S-Lagers geschieht, muss die*der Coach so früh wie möglich informiert werden, weil er für die Bewilligung des Lagers gegenüber Jugend+Sport (J+S) und Jungwacht Blauring verantwortlich ist. Dies ist Aufgabe des Krisenteams.

Der Coach kann im Krisenfall folgende Rollen oder Aufgaben übernehmen:

  • Informant*in des Krisenteams über wichtige Informationen über die Schar, das Team, die Vorbereitungen des Lagers

  • Fachperson mit Wissen über J+S-Richtlinien, Sicherheit, Verband

  • Begleiter*in und Unterstützer*in der Schar für gewisse Aufgaben oder Anlässe

  • Mitglied des Krisenfallteams als zusätzliche Ressourcenperson

  • Person vor Ort, die das Team evtl. bereits kennt oder sogar zu Besuch ist

Scharbegleitung

Die Scharbegleitung ist die Verbindungsperson der Schar zur Regional- oder Kantonsleitung. Je nach Beziehung weiss sie bereits viel über die Schar und kann das Leitungsteam einschätzen. Die Scharbegleitung weiss über den Verband Bescheid.

Die Scharbegleitung kann für die Schar in einer Krisensituation zu einer wichtigen Bezugsperson werden, weil sie im persönlichen Kontakt zur Leitung und Regional- und Kantonsleitung steht. Diese Unterstützung kann für den Verlauf eines Krisenfalles entscheidend sein.

Die Scharbegleitung kann im Krisenfall folgende Rollen oder Aufgaben übernehmen:

  • Informant*in des Krisenteams über wichtige Informationen über die Schar, das Team, den Scharalltag

  • Fachperson mit Wissen über den Verband

  • Begleiter*in und Unterstützer*in der Schar für gewisse Aufgaben oder Anlässe

  • Mitglied des Krisenfallteams als zusätzliche Ressourcenperson

  • Person vor Ort, die das Team evtl. bereits kennt oder sogar zu Besuch ist

 

Präsides

Präsides unterstützen die Schar in der Funktion als Betreuungsperson beratend und begleitend. Je nach Aufgabe und Rolle in der Schar beraten und unterstützen sie das Leitungsteam bei verschiedenen Aktivitäten und sind meist auch verantwortlich für den Kontakt zur Pfarrei.

Präsides können für die Schar in der Krisensituation zu wichtigen Bezugspersonen werden, weil sie im persönlichen Kontakt zur Leitung und Pfarrei stehen. Diese Unterstützung kann für den Verlauf eines Krisenfalles entscheidend sein.

Der*die Präses kann im Krisenfall folgende Rollen oder Aufgaben übernehmen:

  • Informant*in des Krisenteams über wichtige Informationen über die Schar, das Team, die Aktivitäten, die Betroffenen, die Kirchgemeinde

  • Fachperson bei seelsorgerischen Fragen wie Besuche bei Angehörigen, Todesanzeigen, Kondolenzkarten usw.

  • Betreuung und seelsorgerische Begleitung der betroffenen Kinder, Leitenden und Angehörigen

  • Begleiter*in und Unterstützer*in für gewisse Aufgaben oder Anlässe

  • Mitglied des Krisenfallteams als zusätzliche Ressourcenperson

  • Person vor Ort, die das Team evtl. bereits kennt

  • Kontaktperson zur Pfarrei, Gemeinde und/oder Eltern


Weitere Betreuungspersonen

Angehörige, Bekannte, Ehemalige, Lagerküche, Eltern, Helfende, Regional- und Kantonsleitung, Personen aus der Pfarrei oder Gemeinde können auch wichtige Betreuungs- und Unterstützungsaufgaben übernehmen.


Fallbegleitung in 4 Schritten

 

Jeder Krisenfall ist anders und kann nicht nach einem genauen Schema begleitet werden. Die 4 Schritte der Fallbegleitung helfen, einen Fall aufzunehmen, zu organisieren und planen, zu bewältigen und bewusst abzuschliessen.

Die 4 Schritte der Fallbegleitung unterstützen in schwierigen Situationen. Die Checkpunkte und das Krisenfallprotokoll helfen, dass nichts vergessen geht. Die Merkpunkte geben Inputs, wie man in diesen Situationen reagieren kann und erinnern an die grundlegenden Verhaltensweisen, die aus objektiver Sicht in Krisenfällen unterstützend wirken.

 

Die einzelnen Schritte sollten sich theoretisch nicht überschneiden. Je nach Situation kommt es vor, dass vor allem der 2. Schritt «Krisenfallorganisation und -planung» während der Fallbegleitung mehrmals gemacht werden muss. Als Übersicht über die 4 Schritte und die wiederholenden Abläufe hilft das Ablaufschema:

Als Grundregel für die Fallbegleitung gilt, dass es sich dabei um eine Problemlösung und keine Symptombekämpfung handelt. Während der Krisenbewältigung gilt es, Betroffene zu schützen, Schaden zu begrenzen und das Image zu bewahren. Das heisst auch, dass mit Informationen zum Krisenfall vertraulich umgegangen wird.


Eingang der Krisenmeldung (Schritt 1)

Ziel

Der*die Krisentelefonverantwortliche nimmt die Krisenmeldung an und verschafft sich einen Überblick über die Situation.

Was passiert?

Ein Krisentelefon geht ein. Krisentelefonverantwortliche nimmt dieses an. Er*sie holt die wichtigsten Informationen ab, um anschliessend zu entscheiden, welche Massnahmen getroffen werden müssen. Dazu dient das Krisenfallprotokoll.

Der*die Krisentelefonverantwortliche klärt ab, ob die Notfallalarmierung eingeleitet wurde oder dies noch notwendig ist. Gemeinsam besprechen die Telefonierenden die aktuelle Organisation vor Ort.

Die Telefonierenden besprechen, ob Medieninteresse vorhanden ist oder sein könnte. Ausserdem überlegen sie sich, ob gewisse Bezugsgruppen sofort informiert werden müssen. → Kapitel Kommunikation im Krisenfall

Zum Schluss des ersten Telefons besprechen die Telefonierenden das weitere Vorgehen und vereinbaren den Zeitpunkt des nächsten Rückrufes, falls weitere Massnahmen der Begleitperson erwünscht sind.

Anschliessend hält die Krisentelefonverantwortliche Person die wichtigsten Informationen im Krisenfallprotokoll fest und verschafft sich einen Überblick für die Planung und Organisation des Krisenfalles. → Schritt 2 Krisenfallorganisation und –planung

Manchmal erledigt sich ein Krisenfall bereits mit diesem Telefon. → Schritt 4 Abschluss

Checkpunkte

  • Infos abholen (Dokumentation)

  • Organisation vor Ort sicherstellen (Notfallalarmierung)

  • Medieninteresse abklären

  • Weitere Vorgehen absprechen

Merkpunkte für die krisentelefonverantwortliche Person

  • Nimm die anrufende Person ernst. Höre zu.

  • Mach dir von Anfang an Notizen. Nimm die Fakten sachlich auf und mache keine Schuldzuweisungen und Vorverurteilungen.

  • Stelle Rückfragen, wenn du bei einem Punkt noch mehr Informationen brauchst, um die Situation einschätzen zu können.

  • Fasse die erzählten Fakten kurz zusammen. Dadurch kannst du sicherstellen, dass du die Situation richtig verstanden hast.

  • Berücksichtige und würdige die bereits ergriffenen Massnahmen der Betroffenen. Versuche, die*den Anrufende*n zu beruhigen und bestärken. Vermittle Ruhe und bestärke sie*ihn. Oft hilft es dieser Person bereits, wenn sie ihr Problem jemandem erzählen kann.

  • Lass dir ein paar Sekunden Zeit, um in Ruhe über die Situation nachzudenken und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dazu kannst du auch kurz das Telefongespräch beenden und wieder zurückrufen. Bleibe ruhig.

  • Macht euch von Anfang an Abmachungen zur Kommunikation (Was wird kommuniziert? Was wird zur Zeit nicht kommuniziert?)

  • Ein vereinbarter Rückruf bietet Halt. Es ist wichtig, dass du dich an die Vereinbarungen hältst.

Hilfsmittel


Krisenfallorganisation und -planung (Schritt 2)

Ziel

Der*die Krisentelefonverantwortliche organisiert und plant die Krisenfallbegleitung.

Zeitraum

Die Dauer der Krisenfallorganisation variiert stark, je nach Krisenfall. Bei Krisenfällen mit einer langen Krisenbewältigungsphase muss die Organisation nach 72 Stunden mittel- und langfristig nochmals angepasst werden.

Was passiert?

Der*die Krisentelefonverantwortliche überlegt sich bei diesem Schritt, ob er*sie Unterstützung bei der Fallbegleitung braucht und stellt bei Bedarf ein Krisenfallteam für die Fallbegleitung zusammen. Der*die Krisentelefonverantwortliche kann einen Krisenfall auch alleine begleiten oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Krisenfallteam zusammenstellen. Bei Fallbegleitungen ohne Krisenfallteam handelt es sich vor allem um einfache Beratungen.

Das Krisenfallteam, definiert, wer die Hauptverantwortung für die Fallbegleitung übernimmt und welche Rollen und Aufgaben an wen verteilt werden. Das Krisenfallteam entscheidet, ob evtl. eine Person vor Ort, Fachpersonen und/oder das nationale Krisenteam miteinbezogen wird. Falls die*der Krisentelefonverantwortliche die Verantwortung übergibt, werden die Betroffenen über die Änderung und Rollen informiert.

In folgenden Fällen muss das nationale Krisentelefon informiert werden:

  • Blaulichtorganisationen sind involviert

  • Medieninteresse ist vorhanden

  • Es gibt einen Verdacht auf sexuelle Grenzverletzung oder Missbrauch

  • Es handelt sich um einen Verstoss gegen das Ethik-Statut von Swiss Olympic

Gemeinsam verschafft sich das Krisenfallteam einen Überblick und nimmt Rücksprache mit den Betroffenen. Gemeinsam definieren sie das weitere Vorgehen und leiten die ersten Massnahmen ein. Gemeinsam wird klar definiert, wer welche Informationen zu welchem Zeitpunkt weitergibt und einholt. Evtl. müssen weitere Gremien oder Betreuungspersonen kontaktiert werden.

Die interne und externe Kommunikation wird geplant und die Bezugsgruppen werden definiert. Bei Medieninteresse, Involvierung einer Blaulichtorganisation oder einem Fall von sexueller Grenzverletzung wird unverzüglich eine Fachperson hinzugezogen und das nationale Krisenteam informiert.

Die hauptverantwortliche Person der Fallbegleitung führt das Krisenfallprotokoll weiter, indem sie alle Abmachungen dokumentiert, insbesondere wie der Einbezug der Fachpersonen geplant ist. Auch führt sie eine Adressliste der beteiligten Personen.

Sobald das Krisenfallteam einen Überblick über den Krisenfall hat, das nötige organisiert und die geplanten Massnahmen besprochen sind, beginnt die Krisenbewältigung. → Schritt 3 «Krisenbewältigung»

Checkpunkte

Evtl. Organisation Krisenfallteam

  • Hauptverantwortung definieren

  • Aufgaben- und Rollenverteilung

  • Evtl. Person vor Ort schicken

  • Evtl. Fachperson(en) beiziehen

  • Evtl. nationales Krisenteam miteinbeziehen → Verantwortung der Kantone und der nationalen Ebene

  • Evtl. weitere Betreuungspersonen oder Gremien hinzuziehen

Planung

  • Überblick verschaffen und weitere Informationen einholen

  • Kommunikation (intern und extern) definieren (Spezialfall Medieninteresse)

  • Erste Massnahmen definieren

Merkpunkte für das Krisenfallteam

  • Um Missverständnisse zu vermeiden, stellt ihr sicher, dass die Rollen der einzelnen Personen (Kontaktperson Betroffene, Kommunikations-verantwortliche Person, Fachperson, Krisenfallverantwortliche Person usw.) immer für alle Beteiligten klar sind. Wenn irgendwie möglich, soll-ten Personalunionen bei der Rollenvergabe vermieden werden

  • Bei Krisenfällen mit einem mehrköpfigen Krisenfallteam empfiehlt sich folgendes Kernteam: eine Person übernimmt die Krisenverantwortung, zwei Personen koordinieren die Kommunikation und zwei Personen übernehmen den Kontakt zu den Betroffenen.

  • Informiert so viele Personen wie nötig und so wenig wie möglich.

  • Überlegt euch gut, ob ihr genügend Ressourcen für die Übernahme der jeweiligen Aufgabe oder Rolle habt.

  • Die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigen.

  • In den meisten Fällen habt ihr genügend Zeit und müsst nicht über-stürzt handeln. Erst denken, dann handeln!

  • Holt euch lieber einmal mehr als einmal zu wenig Rat.

  • Vergesst nicht, die anfallenden Kosten zu protokollieren.

Hilfsmittel


Krisenbewältigung (Schritt 3)

Ziel

Die betroffenen Personen sind betreut und bewältigen die Krise.

Zeitraum

Die Krisenbewältigung ist je nach Fall sofort, andere brauchen viele Rückfragen während mehreren Monaten und bei einem Gerichtsfall sogar Jahre.

Was passiert?

Die Krisenbewältigung ist je nach Fall sehr unterschiedlich. Oft berät das Krisenfallteam mit Hilfe der Fachpersonen die Betroffenen. Es kann aber auch sein, dass jemand vor Ort geht und die Fallbewältigung persönlich koordiniert.

Regelmässig nimmt das Krisenfallteam mit den Betroffenen Kontakt auf, kontrolliert die besprochenen Massnahmen und passt sie an. Gemeinsam tauschen sie sich aus, treffen neue Entscheidungen und planen das weitere Vorgehen. Es kann sein, dass im Verlauf der Krisenbewältigung der Krisenfall ganz neu organisiert werden muss. → Schritt 2 Krisenfallorganisation und -planung

Das Krisenfallteam überlegt sich fortlaufend, wen, wann und wie es über das Geschehene informiert. Bei Medieninteresse unterstützt eine Fachperson für Medien beratend. Wenn möglich, geht jemand vor Ort und steht für Interviewanfragen zur Verfügung. Die betroffenen Personen werden vor den Medien geschützt und von Leitenden betreut.

Die Krisenbewältigung wird von der*dem Krisenfallverantwortlichen fortlaufend dokumentiert.

Konnte der Krisenfall bewältigt werden, wird der 4. Schritt «Abschluss» eingeleitet, wobei allenfalls auch langfristige weitergehende Massnahmen aus einer Krisenbewältigung definiert werden.

Checkpunkte

  • Weiteres Vorgehen gemäss Absprache (Massnahmen)

  • Regelmässiger Austausch und Situationsbeurteilung

  • Interne Kommunikation

  • Evtl. externe Kommunikation

  • Dokumentation des Krisenfalles

Merkpunkte für das Krisenfallteam

  • Der regelmässige Austausch zwischen allen Beteiligten ist wichtig, obwohl dieser viel Zeit in Anspruch nimmt. Vergesst die Betroffenen nicht.

  • Beurteilt die Situation immer wieder von neuem, bevor weitere Mass-nahmen eingeleitet werden.

  • Nutzt die Profis vor Ort (Polizei, Feuerwehr, Ambulanz usw.).

  • Die Kommunikation ist in einem Krisenfall zentral. Überlegt euch früh-zeitig, wen ihr wann, wo und wie informiert (intern vor extern). Die Kommunikation muss laufend angepasst und überprüft werden. Eine E-Mail, die an 10 oder mehr Personen geschickt wird, gilt als öffentlich.

  • Tretet als KrisenfallTEAM auf.

  • Die Medienarbeit im Krisenfall ist sehr anspruchsvoll und schwierig. Holt euch Hilfe einer Fachperson.

  • Die Betroffenen sind von vielen Begleitpersonen wie Eltern, Präsides, Coaches und Gemeinde umgeben. Auch auf diese Personen ist im Krisenfall Verlass.

Hilfsmittel


Abschluss (Schritt 4)

Ziel

Der Krisenfall ist abgeschlossen und ausgewertet.

Zeitraum

Der Abschluss findet mit einem gewissen Abstand zur Krisenbewältigung statt, frühestens eine Woche danach.

Was passiert?

Nach der Krisenbewältigung, die manchmal hektisch sein kann, lohnt es sich, einen etwas ruhigeren Abschluss zu gestalten.

Sobald keine weiteren Massnahmen der Fallbegleitung erwünscht sind, besprechen die Betroffenen und der*die Krisenverantwortliche den Abschluss der Fallbegleitung. Dieser Schritt beinhaltet einen Rückblick auf die Fallbewältigung und die Fallbegleitung. Positive und zu verbessernde Punkte werden in Form einer Auswertung festgehalten.

Gemeinsam besprechen alle Beteiligten ausserdem die momentane Situation und überlegen sich, ob allenfalls weitere Konsequenzen des Krisenfalles auftreten können. In diesem Fall definieren sie weitergehende langfristige Massnahmen. Anschliessend wird der Fall abgeschlossen.

Allenfalls informiert der*die Krisenverantwortliche in Absprache mit den Betroffenen weitere Personen über den Fall. Nach Abschluss des Krisenfalles sind alle beteiligten Personen auf dem gleichen Stand.

Es lohnt sich, im Krisenteam den Krisenfall auszuwerten. Der*die Krisenverantwortliche archiviert die Dokumentation. Ende Sommer informiert der*die Krisenkonzeptverantwortliche den*die Krisenkonzeptverantwortliche*n auf nationaler Ebene über alle Krisenfälle des Jahres. Falls Kosten angefallen sind, rechnet der*die Krisenfallverantwortliche diese ab und schliesst den Fall auch finanziell ab.

Checkpunkte

  • Fall mit Betroffenen abschliessen

  • Auswertung des Krisenfalls mit den Betroffenen und im Krisenteam

  • Auswertung an nationales Krisenteam schicken

  • Dokumentation / Archivierung / Abrechnung

  • Weitergehende Massnahme definieren

Merkpunkte für den*die Krisenfallverantortliche*n

  • Durch einen bewussten Abschluss kann die Fallbegleitung sichergehen, dass bei den Betroffenen alles in Ordnung ist. Ein klarer Abschluss hilft auch beim Verarbeiten des Geschehenen.

  • Vergesst nicht, den Fall auch finanziell und versicherungstechnisch abzuschliessen und verdankt die Beteiligten.

  • Es ist sinnvoll, aus sicherer Distanz Rückschau zu halten und miteinan-der die Bewältigung auszuwerten. So lassen sich wertvolle Erfahrungen für die Zukunft festhalten. → Kapitel Auswertung von Krisenfällen

  • Ein grosser Krisenfall mit vielen Beteiligten kann auch durch die Unter-stützung von externen Personen ausgewertet werden.

  • Schaut, dass die wichtigsten Informationen zusammengefasst und an-schliessend im Kanton und auf der Bundesleitung archiviert sind. Be-achtet dabei, dass dies sensible Daten sind und auch so archiviert werden (Datenschutz!).

Hilfsmittel


Grundsätzliches zur Kommunikation im Krisenfall

Dieses Kapitel zeigt auf, was es in einem Krisenfall im Bereich Kommunikation zu beachten gilt. Es gibt Hilfestellungen für die interne und externe Kommunikation sowie wichtige Tipps zum Umgang mit Medien.

Kommunikation im Krisenfall

In einem Krisenfall spielt die Kommunikation eine zentrale Rolle. In Kapitel «Krisen vorbeugen» wird aufgezeigt, wie der Verband bezüglich Krisenkonzept ausgebildet und informiert wird. Es ist wichtig, dass alle Personen des Krisenteams wissen, wie die Kommunikation in einem Krisenfall funktionieren muss und wo Unterstützung geholt werden kann. Dazu müssen Abmachungen getroffen werden.

Die Kommunikation beginnt mit einem Telefonanruf, in dem eine Krise gemeldet wird. Darüber müssen je nachdem verschiedene Personen informiert und unterschiedliche Personen in die Krisenbewältigung miteinbezogen werden. Ist bei einem Krisenfall Medieninteresse vorhanden, muss umso mehr auf die Kommunikation geachtet werden.

Ziel der Krisenkommunikation ist immer:

  • Verunsicherungen der Bezugsgruppen entgegenzuwirken;

  • das Vertrauen in die Organisation zu erhalten;

  • Gerüchten vorzubeugen und

  • den Imageschaden zu begrenzen.


Grundsätze der Kommunikation im Krisenfall

Leider gibt es für die Kommunikation im Krisenfall kein Patentrezept, denn jeder Fall ist anders und bedarf einer individuellen Bearbeitung. Mit einer guten Vorbereitung kann dem aber entgegengewirkt werden.

Bei der Krisenkommunikation gibt es verschiedene Grundregeln:

a) Kommunikation planen
Zentral sind bei der Krisenkommunikation folgende W-Fragen, die man sich immer wieder stellen und beantworten muss:

  • Was sagen? (Botschaften, Inhalt)

  • Wem sagen? (Bezugsgruppen)

  • Wie sagen? (Strategie)

  • Womit sagen? (Kanäle)

  • Wann sagen? (Zeitlicher Aspekt)

b) Intern vor extern
Bei der Krisenkommunikation gilt folgender Grundsatz: intern vor extern! Demnach müssen zuerst interne Bezugsgruppen (z.B. Leitungsteam, Kinder, Eltern, Kantonsleitung, Bundesleitung) und erst anschliessend externe Bezugsgruppen (z.B. Kirchgemeinde, Behörden, Medien, Sponsoren, andere Jugendverbände) bedient werden. Dies ist manchmal nicht möglich, etwa bei besonders hohem Interesse der Medien. Die interne Kommunikation vorzuziehen, heisst aber nicht, alle Personen mit Bezug zum Krisenfall (z.B. Eltern, Pfarrei, Kinder) sofort mit Informationen zu bedienen. Auch bei der internen Kommunikation müssen die Zeitpunkte und die Inhalte pro Bezugsgruppe einzeln diskutiert werden. → Interne und externe Kommunikation
Dank Internet und Smartphones sind Informationen (inkl. Bildmaterial) schnell verbreitet. Leitende können den Gebrauch von solchen Geräten im Notfall verbieten und den Kindern und dem Leitungsteam erklären, warum es wichtig ist, dass sie zurzeit nicht informieren.

c) Kommunikation bündeln
Für die Kommunikation bedeutet ein Krisenfall, dass alle Informationen zusammengetragen, bearbeitet und gefiltert an die entsprechenden Bezugsgruppen weitergegeben müssen.

d) Verantwortliche Person für die Kommunikation bestimmen
Im Krisenfall ist es wichtig, dass möglichst immer dieselbe Person kommuniziert. Dies kann einerseits die verantwortliche Person innerhalb der Jubla oder die Fachperson sein, andererseits aber auch z.B. die Polizei.

e) Passive Kommunikation durch öffentliche Kommunikationskanäle nicht vergessen
Da gerade Medien in einem Krisenfall versuchen, über alle möglichen Wege Informationen zu beschaffen, muss man auch an andere Kommunikationskanäle denken. Deshalb ist es wichtig, im Krisenfall die Informationsbeschaffung für Aussenstehende zu erschweren.

  • Internetauftritt: Auf einem Internetauftritt (Webseite) hat es unter Umständen viele Informationen zu den Mitgliedern (Leitende und Kinder). Diese reichen von der blossen Namensnennung über die zusätzliche Platzierung eines Fotos bis hin zu detaillierten, persönlichen Informationen wie Geburtsdatum, Beruf und Hobbys. Es ist daher wichtig, den Internetauftritt umgehend zu sperren beziehungsweise nur die Startseite mit einem Hinweis auf den Vorfall online zu lassen (mit Kontaktdaten der zuständigen Person, z.B. aus dem Krisenteam oder der Schar).

  • Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, TikTok, MySpace, NETLOG usw.): Auch auf sozialen Netzwerken können viele persönliche Informationen, gerade persönliche Kommentare, platziert sein. Auch diese Seiten lassen sich deaktivieren.

f) Grundregeln beachten
Durch eine rechtzeitige, umfassende, wahrheitsgetreue und verständliche Informationspolitik wird bei den Bezugsgruppen eine optimale Informationstransparenz erreicht. Daher gilt:

  • Fakten liefern, Vermutungen und Vorverurteilungen vermeiden

  • Die Wahrheit sagen und nie lügen

  • Nicht schweigen


Ausmass der Kommunikation im Krisenfall