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Datenschutz

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz. Dieses verlangt, dass Personendaten stets zweck- und verhältnismässig bearbeitet werden. Ausserdem verlangt es eine Informationspflicht. Das heisst, dass eine Person darüber informiert werden muss, welche Daten über sie für welchen Zweck bearbeitet und an Dritte weitergegeben werden. Auf den Jubla-Alltag übertragen, bedeutet das:


Datenschutzerklärung

Mitglieder bzw. deren Erziehungsberechtigte und Netzwerkpartner wie z.B. Geldgebende, Dienstleistende, Ehemalige usw. müssen darüber informiert werden, dass und wie ihre Personendaten von euch bearbeitet (d.h. gespeichert und verwendet) werden. Dies erfolgt über eine Datenschutzerklärung auf eurer Website und der jubla.db.

Zweck- und Verhältnismässigkeit

Personendaten dürfen nur dann und dort gespeichert werden, wenn/wo eine Zweck- und Verhältnismässigkeit in Bezug darauf, wozu ihr die Personendaten verwendet, gegeben ist.


Datenschutzerklärung auf Website und jubla.db

Das Datenschutzgesetz in der Schweiz verpflichtet alle Scharen, Regional- und Kantonalverbände eine umfassende Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Die Datenschutzerklärung informiert darüber, wer, wo und wozu Personendaten speichert und wie, wann und wozu an Dritte weitergibt. Die Datenschutzerklärung sollte auf der Website und auf der jubla.db zu finden sein. Die Jubla Schweiz hat eine Vorlage erstellt, die jede Schar verwenden kann und nur einzelne, grün markierte Punkte individuell anpassen muss. Das Dokument wurde mit juristischen Fachexpert*innen erarbeitet worden um alle gesetzlichen Aspekte abzudecken. Das wichtigste für euren Scharalltag haben wir unten bei “Empfehlungen rund um Zweck- und Verhältnismässigkeit”.

Hilfreiche Vorlagen Datenschutz

Vorlage Datenschutzerklärung für Website und jubla.db-Scharprofil

Vorlage Elternbrief für Neumitgliedschaft und Anmeldung Anlass/Lager

Vorlage Vereinbarungen mit Dritten zu Datenschutz

Scharinterne Weiterbildung zu Datenschutz


Empfehlungen rund um Zweck- und Verhältnismässigkeit

Erstellt eine Datenschutzerklärung (siehe Vorlage) und schaltet diese auf eurer Website auf. Ihr könnt euch an der Website der Jubla Schweiz orientieren. Fügt die Datenschutzerklärung auch auf der jubla.db in eurem Scharprofil ein (ist ab Ende 2023 möglich).

 

 


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