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Konsequenzen

Verantwortung übernehmen bedeutet, für eigene – und unter Umständen für fremde – Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen einzustehen und dafür Rechenschaft abzulegen. Tritt ein Schaden ein, kann dies straf- oder zivilrechtliche Folgen haben. Mit Konsequenzen muss aber nur rechnen, wer eine Pflicht verletzt hat.


Strafrechtliche Konsequenzen

Gesetzlich verbotene Handlungen oder pflichtwidrige Unterlassungen werden vom Staat verfolgt und untersucht: gewisse immer (Offizialdelikt), andere nur auf Antrag (Antragsdelikt). Bei strafbaren Handlungen unterscheidet man zudem zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.


Antragsdelikt

Beispiel Antragsdelikt: Anlässlich eines Teamausflugs kommen einige Leitende auf die Idee, das Logo eurer Schar auf eine Hauswand zu malen. Der Hauseigentümer hätte die Möglichkeit, einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung zu stellen.

Beispiel Antragsdelikt: Ein Kind bricht sich unter deiner Aufsicht den Arm. Die Eltern könnten sich überlegen, ob sie Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.

Vorteil von Elternarbeit

Auch bei der besten Vorbereitung kann immer etwas passieren. Damit die Eltern nicht auf rechtliche Massnahmen zurückgreifen, sind gute Elternkontakte enorm wichtig!

Antragsdelikt

Die Behörden werden erst auf Antrag aktiv und untersuchen, ob Pflichten verletzt wurden. Der Strafantrag kann nur die geschädigte Person stellen – beim Kind die Eltern – und er muss innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Generell gilt, dass man den Antrag auch wieder zurückziehen kann.


Offizialdelikt

Beispiel Offizialdelikt: Ein Kind stürzt vom Lagerturm und wird schwer verletzt. Die Behörden untersuchen von sich aus, ob jemand seine Pflichten verletzt und sich dadurch der schweren Körperverletzung strafbar gemacht hat.

Offizialdelikt

Die Behörden werden von sich aus eine Untersuchung einleiten und untersuchen, ob Pflichten verletzt wurden. Vorfälle mit Toten oder Schwerverletzten werden immer untersucht. Ebenso sexuelle Handlungen mit Kindern im Schutzalter (bis 16 Jahre).


Vorsatz

Beispiel Vorsatz: Ein Kind legt während der Gruppenstunde trotz mehrmaliger Aufforderung das Smartphone nicht weg. Irgendwann hast du genug, nimmst ihm das Smartphone weg, wirfst es auf den Boden und trampelst darauf herum, bis es kaputt ist. Stellen die Eltern Strafantrag, kannst du wegen Sachbeschädigung bestraft werden, da du das Smartphone absichtlich zerstört hast.

 


Fahrlässigkeit

Beispiel Fahrlässigkeit:
Du unternimmst mit der jüngsten Gruppe eine zweitägige Wanderung. Ganz in der Nähe eines Flusses schlägt ihr euer Biwak auf. Du bist müde und legst dich hin, obwohl du weisst, dass die Kinder am Flussufer spielen wollen. Ein Kind geht ins Wasser und es ertrinkt.
Hier könnte allenfalls eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegen. Da die Kinder unter deiner Obhut stehen, bist du für deren Sicherheit verantwortlich. Bei der jüngsten Gruppe wäre nach gesundem Menschenverstand eine Aufsicht beim Spielen am Fluss angemessen gewesen. Zudem wusstest du, dass die Kinder zum Fluss wollten. Wärst du dort gewesen, hättest du reagieren und das Kind aus dem Fluss retten können.


Zivilrechtliche Konsequenzen

Unter zivilrechtliche Konsequenzen fallen Forderungen des*der Geschädigten oder von dessen*deren Angehörigen. Eine zivilrechtliche Forderung kann dann geltend gemacht werden, wenn dem*der Geschädigten wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Handlung oder Unterlassung ein Schaden entstanden ist. Bei den Forderungen wird unterschieden zwischen Schadenersatz und Genugtuung.


Schadenersatz

Beispiel Schadenersatz: Wir nehmen das Beispiel der Fahrlässigkeit leicht verändert nochmals auf: Das Kind war im Fluss lange unter Wasser und hat schwere Hirnschäden davongetragen – es wird bis zu seinem Lebensende auf Pflege und einen Rollstuhl angewiesen sein. Die Eltern des Kindes könnten vor Gericht jene Kosten als Schadenersatz geltend machen, die aufgrund des Unfalls entstanden sind. Das wären hier u.a. die Kosten für den Spitalaufenthalt, die Pflege und den Rollstuhl. Du wirst dann zur Bezahlung verpflichtet, wenn das Gericht eine fahrlässige Pflichtverletzung bestätigt.


Genugtuung

Beispiel Genugtuung: Nochmals zum Beispiel mit dem Kind im Fluss: Neben Schadenersatz kann auch Genugtuung gerichtlich eingeklagt werden, da sich durch das Ereignis die Lebensqualität stark verändert hat und nie mehr so sein wird wie vorher.


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