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Pflichten
Wenn Kinder und Jugendliche in deine Obhut übergeben werden, bist du für sie verantwortlich. Dadurch kommen dir verschiedene Pflichten zu. Das sind zum Beispiel die Sorgfalts-, Informations-, Aufsichts-, Geheimhaltungs- und Hilfeleistungspflicht.
Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht besagt, dass du in allen Bereichen deiner Aktivitäten (Vorbereitung, Durchführung, Rettung, usw.) sorgfältig handeln musst. Das heisst, dass du bereits bei der Planung alle möglichen Gefahren einschätzen und Massnahmen treffen musst, um diese einzudämmen. Auch bei der Durchführung musst du laufend Gefahren vorausschauend einschätzen und entsprechend darauf reagieren. Die dir anvertrauten Kinder müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln geschützt werden.
Zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht gibt es in Jungwacht Blauring viele verschiedene Checklisten (z.B. Lagerplanung) und Vorlagen (z.B. Sicherheitskonzept). Bestimmt hast du und deine Schar noch eigene Hilfsmittel. Benutze diese und überlege dir jeweils genau, was für deine Aktivität wichtig ist.
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2.3 Sicherheitskonzept und 3x3
Beispiel: Du bist für einen Sportblock verantwortlich. Indem du einen vollständigen Blockbeschrieb erstellst, eine sportliche Aktivität entsprechend dem Können der Teilnehmenden planst und du dir sicherheitsrelevante Überlegungen notierst, bereitest du dich sorgfältig vor: Du nimmst deine Sorgfaltspflicht wahr. Nun musst du bei der Durchführung ebenso vorgehen: Kontrolliere vor Ort, ob die Aktivität mit den Teilnehmenden wie geplant im Gelände durchführbar ist. Stelle sicher, dass alle die Regeln verstanden haben und setze diese dann auch durch.
Informationspflicht
Du musst die Eltern und die Kinder über dein geplantes Vorhaben informieren. Bedenke, dass für die Eltern der Schutz ihrer Kinder wohl etwas vom Wichtigsten ist. Naturgemäss haben sie gewisse Vorbehalte und Ängste gegenüber allem, was ihr Kind betrifft und sie nicht selbst steuern können. Je offener und transparenter du kommunizierst, desto mehr Vertrauen wird dir entgegengebracht. Informationen sind auch wichtig, damit du die notwendigen Vorbereitungen treffen kannst.
Damit sowohl dir als auch den Eltern klar ist, wie lange die Kinder unter deiner Obuht stehen, ist es wichtig, die Zeitdauer der Aktivität bekannt zu geben. Nur so weisst du, wann deine Verantwortlichkeit beginnt und wann sie endet. Die Eltern können sich darauf einstellen und darauf verlassen.
Die Informationspflicht gilt auch dann, wenn sich während der Aktivität ein Vorfall ereignet.
Beispiel: Du bist verantwortlich für die Wanderung im Lager. Als du die Wanderung rekken warst, hast du bemerkt, dass sie nur mit Wanderschuhen sicher begangen werden kann. Auf der Packliste ergänzt du daher die Wanderschuhe mit einem wichtigen Vermerk. Im Lager ist es dir erlaubt, Kinder nicht auf die Wanderung mitzunehmen, wenn ihre Ausrüstung nicht den Anforderungen entspricht. Um die Sicherheit zu gewährleisten, ist es umso wichtiger, im Vorhinein gut betreffend Ausrüstung zu informieren.
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Datenschutz
Aufsichtspflicht
Du musst eine den Teilnehmenden (Alter, Können usw.) und der Aktivität (Art, Örtlichkeit, mögliche Gefahrenquellen usw.) angepasste Aufsicht gewährleisten: Die älteste Gruppe bedarf beim Knebeln nicht derselben Aufsicht wie die jüngste Gruppe beim Schnitzen. Die gesetzlichen Vorschriften sind immer einzuhalten. Am einfachsten ist es, diese in den Regeln für Leitende, Kinder und Jugendliche festzuhalten. Dies kann bedeuten, dass in deiner Obhut Dinge nicht toleriert werden, die dem Kind zu Hause erlaubt werden (z.B. wenn die Eltern mit dem 15-jährigen Kind Bier trinken).
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2.2 Regeln in der Gruppe
Beispiel: Die Spielwiese deines Sportblocks befindet sich zwischen einer stark befahrenen Strasse und einem Fluss. Damit nichts passiert, sperrst du das Spielfeld mit einer genügend grossen Pufferzone zu den Gefahrenquellen hin ab und läufst mit allen Teilnehmenden die Spielfeldgrenze ab, damit sie allen klar ist. Sicherheitshalber postierst du auf beiden Seiten noch eine Leitungsperson, die sicherstellt, dass kein Kind blindlings dem Ball hinterher auf die Strasse oder in den Fluss rennt.
Geheimhaltungspflicht (Datenschutz)
Vertrauliche Informationen (medizinische und persönliche Daten) darfst du nicht einfach so an Leute ausserhalb des Leitungsteams weitererzählen. In bestimmten Fällen drängt sich eine Mitteilung an Drittpersonen aber auf, z.B. an die Polizei, Ärzt*innen oder Beratungsstellen. Überlege dir jeweils, bevor du vertrauliche Informationen im Leitungsteam weitergibst, welche*r Leiter*in über welche vertraulichen Informationen Bescheid wissen muss. Im Lager muss z.B. zumindest der*die Lagerleiter*in und die Person mit dem Sanitätsämtli Einblick in die medizinischen Daten haben.
Vertrauliche Daten, meist sind dies medizinische Daten der Teilnehmenden und eine Impfausweiskopie, musst du nach dem Abschluss des Lagers vernichten oder den Eltern zurückgeben.
Durch den Gebrauch der jubla.db kommst du schnell auch in Kontakt mit persönlichen Daten (Geburtstag, Adresse usw.) der Teilnehmenden. Auch diese Daten müssen sorgfältig behandelt werden und dürfen nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergegeben werden.
Tipp: Wenn du unsicher bist, ob du vertrauliche Informationen über ein Kind weitergeben darfst, frage bei den Eltern nach. Ist eine Nachfrage bei den Eltern nicht möglich, z.B. weil das Kind dies nicht möchte, wende dich an eine Jubla-Vertrauensperson.
Beispiel: Ein Sportgeschäft möchte allen Teilnehmenden eures Sommerlagers einen Gutschein schenken, um fehlende Lagerutensilien günstiger kaufen zu können. Nun möchten sie von euch eine Adressliste der Teilnehmenden, um die Gutscheine zu versenden. In diesem Fall dürft ihr die Adressen der Teilnehmenden nicht einfach so weitergeben. Am besten bietet ihr an, die Gutscheine selber zu verschicken. So könnt ihr den Datenschutz gewährleisten.
Hilfeleistungspflicht
In Notfällen musst du im Rahmen deiner Möglichkeiten Hilfe leisten und darfst die Hilfeleistung nicht behindern. Alarmiere so schnell wie möglich. Achte dabei aber darauf, dass du dich nicht auch noch selbst in Gefahr bringst.
Beispiel: Ein Kind klettert so hoch auf einen Baum, dass die Baumspitze bedrohlich zu schwanken beginnt. Vor Angst ist das Kind wie gelähmt und kann nicht mehr runterklettern. Da es zu gefährlich ist, wenn du auch hochkletterst, da die Spitze dann brechen könnte, beruhigst du das Kind von unten und alarmierst die Feuerwehr, die das Kind mit dem Rettungskorb behutsam wieder auf den Boden bringt.