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Umgang mit psychisch belasteten Personen
Diese Hilfestellung richtet sich an alle interessierten Personen und vor allem an Krisenverantwortliche, Scharbegleitende, Coaches, Präses und Schar- und Lagerleitende.
Zum Vereinsleben in der Jubla gehören vertrauensvolle Beziehungen dazu. Wir gewinnen teilweise tiefere Einblicke in andere Leben und erfahren direkt oder indirekt von Erfreulichem und Schwierigem, so auch von psychischen Problemen zum Beispiel aufgrund von belastenden Lebensumständen und Familiensituationen unserer Vereinskolleg*innen oder den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Die Betroffenen und deren Umfeld kennen im besten Fall Strategien, um die Situation und ihren Umgang damit zu verbessern. Manchmal merken wir, dass es den betroffenen Personen immer schlechter geht und wir uns Sorgen zu machen.
Was können wir tun, wenn wir das wahrnehmen? Dieses Hilfsmittel gibt Handlungsempfehlungen im Umgang mit psychisch belasteten Vereinsmitgliedern, nennt Jubla-interne Ansprechpersonen und externe Fachstellen zur Vernetzung und klärt, was unsere Rolle als Vereinskolleg*innen sein kann.
Beispiele aus dem Jubla-Alltag
Ein Kind, dass uneindeutige Aussagen zu einem familiären Konflikt macht und sich immer mehr zurückzieht.
Ein Kind isst nichts im Sommerlager.
Ein Jugendlicher, bei dem im Sommerlager Spuren von Selbstverletzung entdeckt werden.
Eine junge Mitleiterin die erzählt, dass sie häusliche Gewalt erfährt
Ein Mitleiter immer häufiger zu spät an Sitzungen kommt, seine Aufgaben nicht mehr erledigt und kurz angebunden ist
Das solltest du beachten:
Auf eigene Gefühle vertrauen und «ungutes Gefühl» ernst nehmen
Gegenüber ernst nehmen; anerkennen, dass er*sie sich jemandem anvertraut hat
aufmerksam zuhören, aber nicht zum Erzählen drängen
Keine überstürzte Reaktion, sondern ruhiges, überlegtes und koordiniertes Handeln
Sorgfältiger Umgang mit sehr persönlichen Informationen (und Wahrung von Diskretion)
Vorgehen mit Fachpersonen besprechen
Kein Ziehen von voreiligen Schlüssen und keine Schuldzuweisungen
Eine sorgfältig abgewogene Gefährdungsmeldung kann Anstoss für Unterstützung sein. Eine Gefährdungsmeldung muss immer mit dem Krisenteam, einer Begleitperson und einer externen Fachstelle abgesprochen werden. Mehr dazu im Kapitel “Wer hilft weiter” unten.
Bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung: Blaulichtorganisation oder Notfallpsychiater*in involvieren
Person nicht alleine lassen!
Person informieren, dass Hilfe organsiert wurde
Tipps fürs Ansprechen:
Ergebnisoffen ans Gespräch gehen
Mittels Ich-Botschaften Wahrnehmung/Beobachtung formulieren
Sicht des Gegenübers erfragen und versuchen auch diese Sicht zu verstehen (nicht gutheissen)
Erfragen, welche Ressourcen dem Gegenüber helfen und was aus der Krise führen könnte. Fragen ob bereits professionelle Hilfe angenommen wird oder ob dies eine Option ist
Offenheit für weitere Gespräche signalisieren, sofern du dazu in der Lage bist. Alternativ professionelle Hilfe beiziehen oder vermitteln.
Nächster Austausch gemeinsam vereinbaren
Du als involvierte Person:
Schau auch zu dir selber. Vertraue auch du dich einer Person an und hole auch du Hilfe.
Kontaktier immer lieber 1x zu viel als 1x zu wenig das Jubla-internen kantonale oder nationale Krisentelefon und hole Hilfe bei den Begleitpersonen wie Präses und Scharbegleitung.
Wer hilft weiter?
Ansprechpersonen in der Jubla
Scharbegleitungspersonen (Präses, Lagercoach, Regional- oder Kantonsleitung)
Kantonales und nationales Krisentelefon
Fachstellen
Ermutige Kinder, Jugendliche und weitere Involvierte Hilfe zu holen und hole dir selbst auch Unterstützung.
Beratung für Kinder und Jugendliche, vertraulich, kostenlos und rund um die Uhr. (Telefon, Chat, SMS, Mail) (http://147.ch Telefon 147)
Dargebotene Hand, anonym 24h (Telefon, Chat, SMS, Mail) (143.ch Telefon 143)
Betroffene Erziehungsberechtigte können sich kostenlos und vertraulich 365 Tage/24 h telefonisch an die Elternberatung wenden, 058 261 61 61 https://www.projuventute.ch/de/elternberatung
Notfallkontakt der nächsten Psychiatrischen Klinik
Pro Mente Sana, für rechtliche und psychosoziale Fragen, 0848 800 858 (Bürozeiten)
Kantonale Kindesschutzstellen (Fälle können anonymisiert besprochen werden) unter Melde- und Beratungsstellen
gibt es eine praktische Suchfunktion: Wird der Kanton und das Thema (z.B. Erziehung oder Suchtmittel) angegeben, wird die richtige Fachstelle vorgeschlagen.
weitere Infos:
weitere Informationen, Gesprächtipps und kantonale Bertatungsstellen sind zu finden unter:
Weitere Infos