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Hier findest du eine Übersicht zu den geltenden Bestimmungen von Jugend+Sport und von Jungwacht Blauring und die relevanten Informationen zur Durchführung eines J+S – Lagers in der Sportart Lagersport/Trekking zusammen. Das Dokument beruht auf dem „Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Lagersport/Trekking (→ Dokumente)“ von Jugend+Sport und der „Checkliste J+S-Lager“ von Jungwacht Blauring.

Seit dem 1. Oktober 2012 regelt das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011 (Sportförderungsgesetz, SpoFöG) mit den dazugehörigen Ausführungsverordnungen die J+S Sportangebote.


Grundsätzliches

J+S Lager werden von den Jugendverbänden und ihren kantonalen, regionalen und lokalen Gruppen (Scharen) in der Nutzergruppe 3 in der Sportart Lagersport/Trekking durchgeführt.

Der*die J+S-Coach ist die Verbindungsperson zwischen der Lagerleitung und der Institution J+S. Er*Sie koordiniert die Aktivitäten seiner*ihrer Schar („Organisation“), berät und betreut diese. Er*Sie meldet die J+S-Angebote auf der nationalen Datenbank für Sport (NDS) an und rechnet sie ab. Mit Hilfe der Checkliste J+S-Lager bewilligt er*sie das Lagerprogramm. Die Zuteilung der J+S Coaches ist Aufgabe der Kalei oder Relei.


J+S-Lager

Ein J+S-Angebot umfasst alle J+S-Lager einer Organisation (meistens Schar), die innerhalb eines Jahres durchgeführt werden. Ein Lager muss mindestens vier aufeinanderfolgende Tage dauern. Ein Lager darf drei Tage dauern, wenn innerhalb des gleichen Angebots zusätzlich ein Lager mit mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt wird. In Lagern, welche mehr als vier Tage dauern, darf ein Tag ohne J+S-Aktivitäten stattfinden (dennoch gelten J+S-Vorgaben & Sicherheitsbestimmungen). Dieser wird für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Der erste und letzte Lagertag gelten zusammen als ein Lagertag, wenn an diesen beiden Tagen zusammen mindestens vier Stunden J+S-Aktivitäten durchgeführt werden.

Für Lager mit Übernachtung ist der Beitrag pro Teilnehmende CHF 16.00 pro Tag. Für Lager ohne Übernachtung gibt es einen reduzierten Beitrag von CHF 6.50. Diese Beiträge werden in zwei Teilauszahlungen ausbezahlt (80% nach dem Lager, max 20% zu Beginn des Folgejahres).

Muss ein Lager wegen Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit der Teilnehmenden vorzeitig beendet werden, ohne dass die Mindestdauer erreicht worden ist, oder wird wegen Erkrankung oder Unfall von Teilnehmenden die minimale Teilnehmendenzahl unterschritten, so muss mit dem kantonalen Sportamt Kontakt aufgenommen werden.

Aktivitätendauer:

  • insgesamt müssen die J+S-Aktivitäten mindestens vier Stunden pro Tag dauern. Davon sind mindestens zwei Stunden Lagersport. Es können maximal zwei Stunden Lageraktivitäten angerechnet werden

  • pro Lagertag sind mindestens zwei Einheiten J+S-Aktivitäten durchzuführen, die auf zwei Tageszeiten verteilt werden: je eine am Vormittag und/oder am Nachmittag und/oder am Abend

  • eine Einheit dauert mindestens 30 Minuten


Teilnehmer*innen

Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 20 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz können an J+S-Lagern teilnehmen. Kinder und Jugendlichen mit Schweizer oder Liechtensteiner Staatsangehörigkeit, deren Wohnsitz im Ausland liegt, dürfen teilnehmen. Auch für sie zahlt J+S eine Entschädigung. Ältere oder jüngere Kinder und Jugendliche dürfen an den Lagern teilnehmen, sie zählen nicht für die Erfüllung der Mindestbedingungen eines J+S-Lagers. J+S zahlt entsprechend keine Entschädigung aus, und es können keine weiteren Dienstleistungen von J+S (z.B. J+S-Leihmaterial) bezogen werden.

Kinder
Als Kinder im Sinne von J+S gelten Teilnehmende ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie fünf Jahre alt werden, bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie zehn Jahre alt werden.

Jugendliche
Als Jugendliche im Sinne von J+S gelten Teilnehmende ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem sie zehn Jahre alt werden, bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie 20 Jahre alt werden.


Lagertypen

Lager mit Kindern

Für Lager mit Kindern in der Sportart LS/T muss mindestens eine Leitungsperson als „J+S-Leiter*in LS/T Kinder“ mit Zusatz „Lagerleiter*in“ (SLK) anerkannt sein. Alle weiteren eingesetzten J+S-Leitungspersonen müssen als „J+S-Leiter*in LS/T Kinder“ anerkannt sein. In Lagern der Zielgruppe Kinder müssen mindestens 12 Kinder anwesend sein.

Lager mit Jugendlichen

Für die Durchführung von Lagern mit Jugendlichen in der Sportart LS/T müssen alle eingesetzten J+S-Leiter*innen als „J+S-Leiter*in LS/T Jugendliche“ (GLK) anerkannt sein. Eine Leiter*in muss zudem über den Zusatz „Lagerleiter*in“ (SLK) verfügen. In Lagern der Zielgruppe Jugendliche müssen mindestens 12 Jugendliche anwesend sein.

„Gemischte Lager“ – Lager mit beiden Zielgruppen (Kinder und Jugendliche)
Für eine Durchführung von Lagern mit Kindern und Jugendlichen in der Sportart LS/T müssen die eingesetzten Leitenden als „J+S-Leiter*in LS/T Kinder“ (EKK) und „J+S-Leiter*in LS/T Jugendliche“ (GLK) anerkannt sein. Ein*e Leiter*in muss zudem über den Zusatz „Lagerleiter*in“ (SLK) verfügen. In zielgruppengemischten Lagern müssen mindestens 12 Kinder oder Jugendliche anwesend sein.


Leiter*inneneinsatz (Subventionsgrösse)

Pro Lager werden mindestens zwei J+S-Leitungspersonen mit den folgenden Anerkennungen benötigt: eine J+S-Leitungsperson LS/T mit der Anerkennung der entsprechenden Zielgruppe und dem Zusatz Lagerleiter*in sowie eine J+S-Leitungsperson LS/T mit der Anerkennung für die entsprechende Zielgruppe. So können für die Subventionierung bis zu 36 Teilnehmende abgedeckt werden. Ab 37 Teilnehmenden muss jeweils für maximal 12 weitere Teilnehmende eine zusätzliche J+S-Leitungsperson der entsprechenden Zielgruppe eingesetzt werden.

Betreuungsverhältnis während der Aktivitäten:
Das Betreuungsverhältnis (Anzahl Leitende pro Teilnehmende) muss an die jeweilige Aktivität und die Gruppe angepasst werden. Für Aktivitäten mit der Zielgruppe Kinder oder bei Aktivitäten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen sind mehr als eine Leitungsperson pro 12 Teilnehmenden einzusetzen. Werden Aktivitäten eines Lagers in Teilgruppen ausgeübt, so bleibt die Hauptverantwortung bei der Lagerleitung und er*sie muss für die Sicherheit der Teilnehmenden garantieren.

Helfer*in
Personen ohne J+S-Anerkennung können als Helfer*in eingesetzt werden. Sie werden für die Beitragsberechnung aber nicht berücksichtigt.


Lagerprogramm

Die J+S-Aktivitäten müssen bedürfnisgerecht sein und nach sportart- und jugendverbandspezifischen Vorgaben gestaltet und durchgeführt werden. Als Grundlage dienen das Leiterhandbuch (LHB) von J+S, die Haltungspapiere, die Grundsätze und der schub von Jungwacht Blauring. Die Inhalte der Lageraktvitäten und –sportblöcken entsprechen den Themenbereichen in der J+S-Broschüre „Grundlagen“.

Speziell bei gemischten Lagern muss das Programm den unterschiedlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen der Altersgruppen gerecht werden. Zielgruppenspezifische und -übergreifende Aktivitäten müssen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. In einem gemischten Lager ist täglich mindestens ein Block speziell auf eine Alters- oder Interessengruppe (Kinder, Jugendliche, 15er Team, Knaben/Mädchen...) angepasst (Altersgerechtigkeit).

Das Lager enthält mindestens einen Lageraktivtitätenblock (LA) zum Thema Kartenlesen/Orientieren und einen LA zum Thema Pioniertechnik. Diese Blöcke dauern je mind. 1 Stunde.


Sicherheit

Die wichtigsten Sicherheitsbestimmungen für Lager in LS/T sind in der Broschüre „Grundlagen“ aufgeführt. Für Aktivitäten mit erhöhten Sicherheitsanforderungen (z.B. Seilaktivitäten, Nachtgeländespiel, Wanderung...) und für alle Aktivitäten in einem der Sicherheitsbereiche braucht es spezifische Sicherheitskonzepte. Zudem muss für das Lager ein allgemeines Sicherheitskonzept erarbeitet werden.

In einem J+S-Lager LS/T können für erlaubte Aktivitäten kommerzielle Anbieter zugezogen werden (z.B. Seilpark, Bootsfahrten). Der*die Lagerleiter*in behält bei solchen Aktivitäten die Hauptverantwortung und kann die Verantwortung für die Gruppe nicht ganz dem Anbieter abgeben. Diese Aktivitäten können nicht als J+S-Aktivitäten LS/T angerechnet werden.


Aktivitäten in den Sicherheitsbereichen LS/T

Aktivitäten in den Sicherheitsbereichen «Berg», «Wasser» oder «Winter» dürfen nur mit Jugendlichen durchgeführt werden. Mindestens ein*e Leiter*in muss zudem über eine Anerkennung im entsprechenden Sicherheitsbereich verfügen. Als zusätzliche Leitungspersonen können Leiter*innen J+S Lagersport/ Trekking Jugendliche eingesetzt werden.

Aktivitäten im Sicherheitsbereich müssen vor ihrer Durchführung von einem*r Kursleiter*in LS/T mit Modul Fortbildung Experte (gültiger Expert*innenanerkennung) im entsprechenden Sicherheitsbereich bewilligt werden. Der*die muss sich dafür beim Fachkreis Aus- und Weiterbildung melden (ausbildung@jubla.ch).

Verbotene Aktivitäten in J+S

  • Motor- und Flugsportarten

  • Sportarten, die das Niederschlagen des*der Gegner*in zum Ziel haben

  • Sportarten, die ein erhebliches Risiko für die Teilnehmenden beinhalten.


Weitere Informationen

Wende dich bei Fragen zu den Richtlinien von Jugend + Sport an:

  • Deine*n J+S Coach

  • Den*die Ausbildungs- oder Coachingverantwortliche*n des Kantons

  • www.jubla.ch/lager (Informationen zur Lageradministration, Lagerplanung)

  • www.jubla.ch/ausbildung (Informationen zu Kursen, Fragen und Antworten...)

  • www.jubla.ch/jublanetz (Hilfsmittel, Siko-Vorlagen, Thema Sicherheitsbereiche, Versicherungen, J+S Leitfaden, Hilfsmittel für den Kindersport)

  • www.jugendundsport.ch (Informationen und Leitfaden)


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