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Infos Kursadmin für KHL zur Subventionierung

Gestützt auf Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) und auf Abschnitt 4 der Verordnung vom 03.12.2021 über die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) wird für die Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen, die ehrenamtlich in leitender, beratender oder betreuender Funktion tätig sind, Finanzhilfe vom Bund gewährleistet, wenn sie regelmässig durchgeführt werden und die Teilnehmenden im Hinblick auf ihre Leitungs-, Beratungs- und Betreuungsfunktion ausgebildet werden und sich klar von den allgemeinen statuarischen Tätigkeiten abheben.

Diese Seite zeigt auf, was alles beachtet werden muss, damit der Ausbildungskurs Subventionen generieren kann.


Subventionierung durch BSV

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz ist für die Aus- und Weiterbildung unserer Leitenden verantwortlich. So werden die Kurse nicht durch das Bundesamt für Sport, sondern durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) subventioniert. Nicht nur die J+S-Leitungskurse, sondern auch die Impulskurse werden durch das BSV unterstützt. Deshalb wird für unsere Kurse auch kein Erwerbsersatz (EO) fällig. Denn nur Kurse, die durch das Baspo oder das kantonale J+S-Amt organisiert werden, machen Erwerbsersatz für Teilnehmende geltend. Kursleitende erhalten so oder so keinen Erwerbsersatz.

Ausbildungstage und Kursdauer (J+S und BSV)

Ein ganzer Kurstag wird mit mindestens 4 Stunden reiner Ausbildungstätigkeit angerechnet. Ein Kurstag mit 2 bis 4 Stunden Ausbildungstätigkeit wird als halben Ausbildungstag entschädigt. Kurstage mit weniger als 2 Stunden Ausbildungstätigkeit können nicht abgerechnet werden. Für alle Kurse gilt die Minimal- und Maximaldauer aus den Kursprofilen.

Essenszeiten sowie Zeiten für An- und Abreise, Ein- und Aufräumarbeiten, Pausen, Motto und Auswertung mit der Kulei können nicht als Ausbildungszeit angerechnet werden. Fördergespräche und Auswertung mit den TN zählen als Ausbildung. Kurstage müssen vor 17.00 Uhr beginnen oder nach 12.00 Uhr enden, um als ganzen Ausbildungstag zu zählen.

Alter der TN (BSV)

Für die BSV-Entschädigung ist das Höchstalter 30 Jahre (Jahrgang). Es gibt kein Mindestalter, sofern die Teilnehmenden zukünftig als Leitungsperson vorgesehen sind.

Bei Grundkursen und Teamworkcamps kann das Kursteam entscheiden, ob diese als J+S-Lager durchgeführt oder beim BSV angemeldet werden; dies muss bei der Erfassung in der jubla.db beachtet werden (Vor-/Nachteile: Siehe Kurs-ABC). Der*Die Ausbildungsverantwortliche oder der*die Kurscoach meldet die J+S-Lager dem kantonalen J+S-Amt. Sie werden eigentlich von einem*einer Lagercoach begleitet, wir nennen sie trotzdem Kurscoach.

Auszahlung der Entschädigungen (BSV)

Pro Kursteilnehmer*in und Kursleiter*in wird in Jungwacht Blauring pro Ausbildungstag ein Betrag ausbezahlt. Die Berechnung erfolgt mit sogenannten „Personentagen“. Diese entstehen durch folgende Rechnung: Ausbildungstage x Teilnehmende (bis 30 J.) und Kursleitende = Personentage. Es wird empfohlen, ein Beitrag von 23 CHF pro Personentag zu budgetieren. Virtuelle Kurse erhalten 50% der Entschädigungen.

Die Jubla Schweiz erhält jeweils im Juli des darauffolgenden Jahres die Subventionsgelder des BSV für die Ausbildungskurse des Vorjahres. Sie zahlt damit die Kosten für die J+S-LHB und teilt den Betrag unter den Kantonen gemäss Anzahl der abgerechneten Personentage auf. Die Auszahlung der Gelder erfolgt im September. Sie wird erst nach Begleichung der Mitgliederbeiträge ausgelöst.

Vom BSV-Beitrag werden Kursadministrationskosten (KAK) von 10% abgezogen, diese sind in der Budgetierungsempfehlung von 23 CHF bereits abgezogen. Die Kantone bezahlen durch die KAK-Beiträge einen Beitrag an die Dienstleistungen des Fachkreises Aus- & Weiterbildung und der Kursadministration an die Kantone.

Pauschale (BSV)

Für alle interkantonalen, respektive nationalen Kurse wird zusätzlich eine Pauschale von CHF 300.00 ausbezahlt. Als interkantonale Kurse gelten alle Wahlmodule, Sicherheitsmodule und Einführungskurse Kindersport, welche national ausgeschrieben werden und alle Bulei-Kurse sowie der nationale SLK.

Lehrmittel (J+S)

Das Baspo stellt der Jubla Schweiz die J+S-Handbücher für CHF 50.00 in Rechnung, die Jubla Schweiz bezahlt alle diese Rechnungen und zieht den Betrag vom BSV-Geld ab. Der schub kostet CHF 27.00 (digitale Nutzung CHF 8.00) und kann im Jubla-Shop bestellt werden. Für die Kurse erfolgt jeweils Ende Jahr eine Sammelbestellung via AST für die kommende Kurssaison.

Leitungsberechtigung/Kadereinsatz (J+S)

Die Kurshauptleitung muss Expert*in in der Sportart LS/T sein. Jeweils 12 TN müssen von einem*einer Expert*in betreut werden können.

Beispiele: bis 12 TN = 1 Expert*in / 12-24 TN = 2 Exp / 25-36 TN = 3 Exp

Für ein MF Coach braucht es nur eine*n Coach-Expert*in und nicht pro 12 TN eine*n Expert*in.

Formale Anforderungen an ein Grobprogramm (J+S und BSV)

  • J+S-Kursbezeichnung (z.B. GLK J+S Leiterkurs LS/T Jugendsport)

  • Jubla-Kursnummer (Jubla Nr.-Jahr, z.B. Jubla35-23)

  • Organisator (z.B. Jubla Kanton AG)

  • Jubla- und J+S-Logo

  • Name und J+S-Nr. KHL

  • Kursdaten (müssen mit jubla.db übereinstimmen)

  • Kursorte (müssten mit jubla.db übereinstimmen)

  • Bei virtuellen/hybriden Kursen: Kennzeichnen, welche Teile digital stattfinden

  • Wochenübersicht mit integriertem Tagesraster/Kursbeginn/Kursschluss klar erkennbar

  • Ausbildungsblockzeiten (Anfang und Schluss) sind klar ersichtlich

  • Programmteile sind so zu bezeichnen, dass der Inhalt als Umsetzung eines Kurszieles oder als Ausbildungsinhalt klar erkennbar ist

Das Grobprogramm wird von der Kursadministration der Bulei ans BSV & Baspo weitergeleitet. Um die Kurse abzurechnen ist es wichtig, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Zeiten im Grobprogramm sind ausschlaggebend für die Auszahlung der BSV-Gelder. Bei unklaren Angaben der Zeiten pro Block können Gelder nur teilweise gesprochen werden. Das Grobprogramm inkl. Ausbildungsdauer wird mit dem Kurstool mit allen nötigen Inhalten erstellt.

Formale Anforderungen an das Feinprogramm (Blockbeschreibungen)

Die Blockbeschreibungen sollen den Bestimmungen von LS/T gerecht werden. So müssen für Spiel- und Sportblöcke Angaben zu Ort, Zeit, Zielen, Aufbau (3-teilig) und Sicherheit klar beschrieben werden. Auch allgemeine Sicherheitsüberlegungen werden je nach Block notiert. Ausbildungsblöcke müssen mind. mit Zielen, Methoden und genauen Inhalten beschrieben sein. Aufträge an die TN (Spielleitung, Wanderung planen, usw.) müssen ebenfalls schriftlich vorhanden sein. Darin enthalten sind die Ziele und Vorgaben, welche den Kursteilnehmenden gegeben werden.

Ausbildungskonzept

Alle Anforderungen (J+S, BSV, Verband) an einen Kurs sowie weitere nützliche Informationen sind im Ausbildungskonzept und speziell in den Kursprofilen festgehalten.


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