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Statuten (Verbandsarbeit)

Die einzelnen Scharen, Regionen, Kantone und auch Jungwacht Blauring Schweiz sind juristisch gesehen Vereine. Vereine verfolgen politische, religiöse, wissenschaftliche, künstlerische, wohltätige und gesellige Zwecke, haben jedoch nie das Hauptziel, Gewinn zu erzielen. Damit ein Verein entsteht, braucht es gemäss Zivilgesetzbuch nur eine Voraussetzung: die Statuten. Aus den Statuten muss klar hervorgehen, dass der Wille besteht, als Verein zu existieren. Die Statuten stellen die Verfassung – in anderen Worten – die Grundordnung des Vereins dar. Die einzelnen Bestimmungen in den Statuten sollten klar und unmissverständlich formuliert werden, es muss aber auf eine gute Mischung zwischen detaillierten und allgemeinen Formulierungen geachtet werden.


Grundsätzlich hat jede Schar in Jungwacht Blauring eigene Vereinsstatuten. Die Statuten dürfen den übergeordneten Verbandsstatuten nicht widersprechen. Dies wird erreicht, indem sogenannte Pflichtartikel auf nationaler Ebene ausgearbeitet werden, die nach Genehmigung der BV in die Statuten der Kantone, Regionen und Scharen übernommen werden.


Was ist in den Statuten geregelt?

Die Statuten regeln die Aufgaben resp. den Zweck des Vereins, seine finanziellen Mittel und seine Organisation. Die Statuten müssen schriftlich abgefasst werden und mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Name, Sitz und Zweck

  • Mittel (finanzielle Mittel und Mitgliederbeiträge)

  • Mitgliedschaft inklusive Beendigung/ Ausschluss von Mitgliedern

  • Organisation des Vereins (Generalversammlung, Vorstand, Revisionsstelle usw.)

  • Auflösung des Vereins

Was ist das Ziel der Statuten?

Ein Verein wird erst durch Statuten geschaffen. Wenn sich zwei Personen ohne Statuten zusammenschliessen und mit vereinten Kräften und Mitteln ein gemeinsames Ziel erreichen wollen, sind sie eine einfache Gesellschaft. Sie haften beide solidarisch und mit ihrem gesamten Vermögen. Mit einem Verein kann die Haftung begrenzt werden, denn ein Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Statuten definieren den Zweck und erinnern immer wieder an die Hauptaufgabe.

Was beachtet die nationale Ebene?

Auf nationaler Ebene werden die Pflichtartikel verfasst und von der BV genehmigt. Bei der Erarbeitung muss man sich stets bewusst sein, dass die Artikel dem gesamten Verband die Struktur vorgeben. Denn jeder Verein als Mitglied im Verband muss diese Pflichtartikel in die eigenen Statuten übernehmen und das Vereinsleben danach ausrichten.

Sind Statuten unveränderbar?

Statuten sollten alle zwei Jahre auf ihre Aktualität geprüft werden. Wenn die übergeordneten Statuten und insbesondere die Pflichtartikel ändern, sollte überprüft werden, welche Auswirkungen dies für die untergeordneten Statuten hat. Scharen müssen informiert werden, wenn die Kantons- und Regionsstatuten ändern.

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Statuten


Statutenverantwortliche

Jedes Gremium (Schar, Region, Jubla-Kanton) sollte eine zuständige Person haben, die sich um die Statuten kümmert. Bei der Übergabe ist darauf zu achten, dass die neue Person die Statuten kennt und diese auch in der aktuellen Version besitzt. Die VL unterstützt die statutenverantwortliche Person der Kantone.

Kooptationsrecht – damit keine Vakanzen entstehen

Damit gewährleistet ist, dass neue Mitglieder eines Gremiums optimal in ihre neuen Aufgaben eingeführt werden und somit auch im Sinne aller ihre Verantwortung wahrnehmen können, führt die Jubla Schweiz in den eigenen Statuten das Kooptationsrecht auf. Dieses Recht besagt, dass Vakanzen oder zusätzliche Mitglieder durch die übrigen Mitglieder des gleichen Gremiums eingesetzt werden können – unabhängig von der Bundesversammlung. Wichtig wird dies insbesondere dann, wenn ein Amt spezifische Befugnisse oder Sachkenntnisse erfordert.


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