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Sachversicherung

Jubla Material-/Sachversicherung
(emmental versicherung)

Kurze Erklärung zur Sachversicherung:

Bei Sachversicherungen unterscheidet man zwischen Gebäudeversicherungen und Fahrhabe/Mobiliar (Inventar/Material). Alles, was nicht fest an die Liegenschaft montiert ist, gilt als Mobiliar.

Um die Gebäudeversicherung müssen sich die Scharen nur kümmern, wenn sie eine eigene Liegenschaft, z.B. ein Jubla-Haus, besitzen.

Hier geht es um die Fahrhabe/Mobiliar (Inventar) wie z.B. Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge, Computer, Zelte, Küchengeschirr, Vorratskisten, Lebensmittel, Schaufel, Blachen, Tische, Stühle, Bänke usw.

Grundsätzlich decken Sachversicherungen Schäden an eigenem Material, welche durch Elementarereignisse (Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Steinschlag und Erdrutsch), Feuer, Wasser und Einbruch (inkl. Diebstahl) entstanden sind.

 

Sachversicherung für alle Jubla-Scharen möglich

Alle Jubla-Scharen haben die Möglichkeit über diesen Rahmenvertrag ihr Material zu versichern.

Abklärung mit der Pfarrei
Klärt vor einer Anmeldung ab, ob euer Material eventuell bereits über die Pfarrei mitversichert ist. Falls ja, dann fragt doch auch noch nach, ob es auch dann versichert ist, wenn ihr es aus euren Räumlichkeiten herausnehmt, z.B. für ins Lager. Der Fachbegriff dafür ist: in Zirkulation.

 

Prämie

Aufgrund der vielen Schadensereignisse der vergangenen Jahre wurde die Prämie erneut von der Versicherung per 01.06.2024 nach oben angepasst.

CHF 5.00 pro Jahr
pro CHF 1’000 Versicherungssumme

(Bsp. bei CHF 50‘000 Versicherungssumme = Jahresprämie CHF 250)

Selbstbehalte

  • Ab 01. Oktober 2024 gilt ein genereller Selbstbehalt von CHF 5‘000.- pro Ereignis bei Elementarschäden (10% der Schadenssumme, min. CHF 5’000), Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Wasser, inneren Unruhen, böswillige Beschädigung, Flüssigkeitsschäden, Schmelzschäden, Fahrzeuganprall, Gebäudeeinsturz

Die Versicherung ersucht uns immer wieder, euch auf das Thema zu sensibilisieren, wie mit Unwettern umzugehen ist. Das heisst Vorkehrungen zu treffen, dass gar nicht so viel Material Schaden nehmen kann. Vor allem, wenn Unwetter angekündigt werden. Danke, dass ihr aktiv mithelft, die Schäden in Zukunft zu minimieren.

 

Versicherte Sachen

Versichert ist alles „bewegliche“ Material, das der Schar gehört wie:

  • Koch/Essmaterial

  • Zelte samt Zubehör, Material für Hauslager

  • Möbel, Stoffwaren, Bastelmaterial, Pioniermaterial

  • Unterhaltungselektronik

  • Putzmaterial, Werkzeug

Vermietete und jemandem ausgeliehene Sachen sind versichert, vorausgesetzt sie sind Teil der angegebenen Versicherungssumme.

Der Zirkulationsanteil ist ebenfalls in der Versicherung enthalten. D.h., das Material ist auch dann versichert, wenn es aus den Räumlichkeiten entnommen wird, zB. während dem Lager, Gruppenweekend, etc.

Nicht versicherte Sachen sind

Nicht versichert hingegen sind von jemandem gemietete oder geliehene Sachen, sowie alle fest mit den Gebäuden verbundenen Sachen, die bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichert sind oder sein müssten.


Versicherte Ereignisse auf der ganzen Welt

Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung (unter Gewaltandrohung), Wasser, innere Unruhen (Störungen der öffentlichen Ordnung, bei denen es zu gewaltsamen Übergriffen kommt, zB. gewalttätige Demonstrationen oder gar bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen), böswillige Beschädigung, Flüssigkeitsschäden, Schmelzschäden, Fahrzeuganprall, Gebäudeeinsturz

Versicherte Ereignisse in der Schweiz

Elementarschäden, d.h. Sturm (Wind über 75 km/h), Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Steinschlag, Erdrutsch

Nicht versicherte Ereignisse

Einfacher Diebstahl (keine Einbruchspuren, z.B. Diebstahl aus einem Zelt oder unverschlossenen Gebäuden)


Entschädigung
Es wird der Neuwert entschädigt, mit Ausnahme: Zelte werden zum Zeitwert entschädigt, d.h. z.B. für ein 10-jähriges Zelt wird nur noch ein Anteil entschädigt und nicht der Neuwert. Für Grosszelte (über 55m2) gilt ausserdem ein maximaler Entschädigungswert von CHF 50‘000.

 


Weitere Infos