Willkommen auf jubla.netz! Hier geht’s zur Anleitung.
Vereinshaftpflichtversicherung
Vereinshaftpflichtversicherung
(Generali Versicherungen, Chur)
Passiert an einer Scharaktivität ein Schaden an einer Sache eines Dritten1 (Sachschäden) oder an einer Drittperson1 selber (Personenschäden), so kann dies schnell teuer werden; z.B. beim Einsturz einer Konstruktion, durch den eine Person verletzt oder invalid wird, Fensterbruch beim Fussball spielen usw.
Versichert sind die auf den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhenden Ansprüche für Personen- und Sachschäden bis zum Betrag von CHF 10'000'000.00 pro Schadenereignis.
In die Versicherung eingeschlossen sind die gesetzliche Haftpflicht als Mieter*in von Vereinslokalitäten inkl. Ferienlokalitäten sowie die Haftpflicht für sogenannte Obhutschäden (z.B. für Sachen, die ein*e Versicherte*r zum Gebrauch übernommen hat). Aber Achtung, die Obhutschäden gelten nur bei der Miete von Lagerhäusern. Wenn ihr z.B. eine Musik-Anlage oder eine Bull-Riding-Anlage mietet, müsst ihr sicherstellen, dass eine Versicherung in der Miete mit eingeschlossen ist.
Bei Vandalismus (Absicht) und grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung auf den*die Versicherte*n zurückgreifen und diesen zu einer grösseren Schadenszahlung verpflichten.
1 Drittperson = nicht der Schar zugehöriges Mitglied
Eine Anmeldung zur Vereinshaftpflichtversicherung ist monatlich möglich
per Post oder per E-Mail an ulli.topf@jubla.ch.
Selbstbehalt für Mieter*innen- und Obhutsschäden | CHF 500 |
Jahresprämie pro Person (Mitglied oder Angestellte*r) | CHF 1.5225 |
Bedeutung der Haftpflichtversicherung für mich als Einzelperson:
In der Schweiz ist die Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch. Dennoch macht es Sinn, eine solche Versicherung abzuschliessen. Verursacht man nämlich einen Unfall, in welchem z.B. eine Person verletzt und allenfalls invalid wird, kann sich der Schaden bis in Millionenhöhe belaufen. Die Haftpflichtversicherung kann in der Regel zusammen mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Bedeutung für meine Schar:
Die meisten Scharmitglieder haben sicher eine private Haftpflichtversicherung, welche für verursachte Schäden aufkommt. Da im Scharleben allerdings nicht immer klar ist, welches Mitglied welchen Schaden verursacht hat, kann es manchmal schwierig sein, den Schaden bei einer Versicherung einer Einzelperson anzugeben. Auch wegen solcher Unklarheiten kann es Sinn machen, als Schar eine eigene Haftpflichtversicherung mit Miet- und Obhutschadendeckung abzuschliessen. Achtung: Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt bei Miet- und Obhutsschäden nur Schadensfälle, welche in Zusammenhang mit der Miete von Lagerhäusern steht.
"Drittpersonen"
Zu beachten bei der Vereinshaftpflichtversicherung über die Jubla
Die Scharen, nicht aber die einzelnen Mitglieder, gelten untereinander als Drittpersonen. Das bedeutet, wenn ein eigenes Mitglied verletzt oder eine Sache eines Mitglieds beschädigt wird, so kommt allenfalls die Privathaftpflichtversicherung des schadenverursachenden Mitglieds zum Zuge. Diese Versicherung gilt somit nicht innerhalb der Schar.
Für Fragen zum Thema Versicherungen steht euch Ulli Topf von der nationalen Geschäftsstelle (Bulei) gerne zur Verfügung. Telefon 041 419 47 49, E-Mail ulli.topf@jubla.ch
Weitere Infos