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Ausbildung im Verband
Die vielfältigen Aufgaben im Schar- und Lageralltag stellen dich als Leitungsperson in unterschiedlichen Bereichen vor neue Herausforderungen. In Ausbildungskursen kannst du die nötigen Fach-, Sozial- und Leitungskompetenzen erwerben, um eine vielfältige, sichere und sinnvolle Leitungstätigkeit mit Begeisterung ausüben zu können.
Das Ausbildungskonzept definiert die Kompetenzen, die in den einzelnen Kursen vertieft werden. Es beinhaltet ausserdem die Ausbildungsschwerpunkte für die Kursleitung. Das Kursangebot ist vielfältig. Der Aufbau der Ausbildung innerhalb des Verbandes wird in der Ausbildungsstruktur dargestellt.
Neben der scharinternen Aus- und Weiterbildung und deinen eigenen Erfahrungen bieten die Regional- und Kantonsleitungen verschiedene Kurse für Leitende an. Die meisten werden in Zusammenarbeit mit J+S angeboten. Neben J+S- und Jubla-Kursen stehen dir viele weitere Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Informationen findest du in den Kursprofilen und die Kursdaten in der jubla.db.
schub.kurse
Kursprofile
Jugend+Sport (J+S)
Jugend+Sport ist das Sportförderungsprogramm des Bundes. Der Bund unterstützt Vereine, Verbände und Kantone bei ihrer Jugendarbeit und in der Aus- und Weiterbildung mit jährlich rund 100 Millionen Franken. Die Kinder- und Jugendverbände organisieren Angebote (Lager und Kurse) in der Sportart Lagersport/Trekking selbständig. J+S unterstützt das Durchführen von Lagern mit finanziellen und weiteren Dienstleistungen. Die Ausbildung wird durch die Erarbeitung von Grundlagen, wie z.B. Hilfsmitteln, unterstützt. J+S ist ein Programm, das für Qualität und Sicherheit steht und in der Bevölkerung bekannt ist.
Ausbildungsstruktur Jungwacht Blauring
Weshalb kann für Jubla-Kurse kein Erwerbsersatz gefordert werden?
Eine EO-Entschädigung wird nur für Teilnehmende von J+S-Kursen ausbezahlt, welche vom BASPO oder von den Kantonen (kantonales Sportamt) durchgeführt werden. Dies ist in Art. 29 der Verordnung des BASPO über Jugend und Sport (J+S-V BASPO) definiert. Weil bei den Kursen der Jugendverbänden der jeweilige Jugendverband Organisator ist (in diesem Fall Jungwacht Blauring) können wir kein Recht auf EO geltend machen. Für Kursleitende kann allgemein kein Erwerbsersatz geltend gemacht werden, da sich der entsprechende Artikel nur auf die Teilnahme bezieht.