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Bei der Planung werden verschiedene Prozessschritte berücksichtigt. Einige davon werden von allen Kursarten eingehalten, andere können pro Kurs spezifisch eingeplant und berücksichtigt werden. Die Grenze zwischen verbindlichen Schritten und solchen, die kursspezifisch verwendet werden, ist fliessend. Die Anpassung der Schritte an die individuelle Kurssituation ist wichtig.

 Inhalt

Bei der Entscheidung, was im Kurs umgesetzt werden muss und was nicht, orientiert sich die Kursleitung am besten an den geltenden Rahmenbedingungen.

Die Kurshauptleitung bleibt immer verantwortlich für den ganzen Prozess. Die verschiedenen Aufgaben können auf die Kursleitenden aufgeteilt werden.



Prozessplanung

Nachdem sich die Kurshauptleitung einen Überblick über die Planung des Förderprozesses verschafft hat, plant sie das Vorgehen mit der Kursleitung. Dazu überlegt sie sich, welche Rahmenbedingungen für den Kurs gelten (Ausbildungskonzept), welche Erfahrungen und welches Wissen die Kursleitenden mitbringen und wie die einzelnen Aufgaben verteilt werden können. Die Prozessplanung startet schliesslich gemeinsam mit der Kursleitung, z. B. an einer Sitzung. Die Prozessplanung verfolgt zwei Absichten:

Wissensstand innerhalb der Kursleitung sicherstellen

  • Die Kursleitung kennt die Grundhaltung der Jubla zum Thema «Fördern und qualifizieren».

  • Die Kursleitung kennt die Vorgaben ihrer Kursstufe bezüglich der Förderung und Qualifikation.

  • Die Kursleitung tauscht eigene Erfahrungen und Erwartungen aus.

Weiteres Vorgehen festlegen

  • Die Kursleitung bestimmt die Umsetzung der einzelnen Prozessschritte.

  • Die Kursleitung entscheidet, wer die Verantwortung für die einzelnen Prozessschritte trägt.


Förderung in der Kursleitung

Bei der Planung des Förderprozesses wird auch die Kursleitung berücksichtigt. Gemeinsam wird die Handhabung der gegenseitigen Förderung festgelegt:

  • Fördern wir uns gegenseitig?

  • Wie sieht die Umsetzung davon aus?

  • In welchen Bereichen fördern wir uns?

Die Förderung kann sämtliche Bereiche betreffen, die zum Leiten eines Kurses relevant sind. Zum einen ist dies das Wissen, das mit den anderen geteilt wird. Andererseits können die eigenen Fähigkeiten mit persönlichen Zielsetzungen und durch Rückmeldungen aufgrund von Beobachtungen weiterentwickelt werden.


Schwerpunkte

Es lohnt sich, wenn sich die Kursleitung zu Beginn der Kursplanung Schwerpunkte zur Umsetzung des Förderprozesses setzt. Bei der Festlegung von Schwerpunkten sollte darauf geachtet werden, dass das Fördern als Prozess gewährleistet ist. Für den Förderprozess kann sich das Team z. B. vornehmen, dass es einen Selbsteinschätzungsbogen überarbeiten oder Beobachtungskriterien verfeinern möchte, dass alle den gleichen Leitfaden für die Gespräche anwenden oder dafür, wie mit den Teilnehmenden am Schluss des Kurses der Förderprozess ausgewertet wird.


Werkzeuge

Die Kursleitung bestimmt, welche Hilfsmittel (Werkzeuge) im eigenen Kurs in welchem Rahmen genutzt werden. Dabei können folgende Fragen helfen:

  • Welche Hilfsmittel verwenden wir bei welchem Prozessschritt?

  • Müssen einige Hilfsmittel neu erarbeitet oder überarbeitet werden?

  • Wann und wie erlernen wir den Umgang damit?

Insbesondere für Kursleitende mit wenig Leitungserfahrung ist es hilfreich, wenn die Hilfsmittel erklärt werden und der Umgang damit geübt wird. Auch für Teilnehmende ist z. B. der Umgang mit einem Selbsteinschätzungsbogen nicht selbstverständlich. Es lohnt sich, dies in der Information an die Teilnehmenden zu berücksichtigen.


Austauschgefässe festlegen

Schon vor dem Kurs empfiehlt es sich, im Team festzuhalten, wann Sitzungen und andere Austauschgefässe zum Förderprozess stattfinden. Ebenfalls muss klar sein, was jeweils besprochen wird, damit die Kursleitenden sich vorbereiten und z. B. Beobachtungen zusammentragen können.

Vor allem in Kursen mit vielen Teilnehmenden, die alle qualifiziert werden müssen, ist es wichtig, sich die Form der Sitzungen zu überlegen und klar definierte Zeiten für den Ablauf zu planen.


Prozessüberprüfung

Um gewährleisten zu können, dass der Förderprozess umgesetzt werden kann, wird dieser von Zeit zu Zeit überprüft. Bereits bei der Planung des Prozesses lohnt es sich, dazu Zeitpunkte festzulegen.
Sinnvoll ist eine Überprüfung vor dem Kurs und eine während des Kurses. Damit wird kontrolliert, ob alle Prozessschritte umgesetzt werden können.
Auch muss das Kursprogramm mit dem Förderprozess abgeglichen werden, z. B. im Bezug darau, ob alle Kompetenzen in den Programmblöcken beobachtet werden können oder ob dahingehend noch etwas geändert werden muss.


Information der Teilnehmenden

Beim Start des Kurses werden die Teilnehmenden über den Förderprozess informiert. Sie wissen danach, was auf sie zukommt, wie sie gefördert werden, wie sich die Qualifikation ergibt, wann sie selbst aktiv werden usw. Dies gibt den Teilnehmenden Halt und Orientierung.

Die Information unterscheidet sich je nach Kurs art in Form, Art und Weise. Folgende Punkte müssen dabei berücksichtigt werden:

  • Die Teilnehmenden kennen die Kursziele

  • Die Teilnehmenden wissen, wie der Förderprozess gestaltet wird (Gespräche, Beobachtungen, Schwerpunkte, wer fördert wen usw.).

  • Die Teilnehmenden kennen die Anforderungen, die an sie gestellt werden (Selbsteinschätzung, Zielformulierung, gegenseitiges Fördern).

  • Die Teilnehmenden kennen die Qualifikationsrichtlinien, um diesen Kurs zu bestehen.

  • Die Teilnehmenden kennen die Erwartungen der Kursleitung.

Förderung unter den Teilnehmenden

Wie innerhalb der Kursleitung fördern sich auch Teilnehmende untereinander. Indem die Teilnehmenden Diskussionen führen, sich austauschen und sich gegenseitig Rückmeldungen geben, bringen sie sich weiter. Dazu sollen im Programm geeignete und sinnvolle Gefässe vorgesehen werden. Je nach Kursstufe ist besonders darauf zu achten, dass die Teilnehmenden durch den Anspruch, sich gegenseitig zu fördern, nicht überfordert werden.


Selbsteinschätzung der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden überlegen sich zu Beginn des Kurses, welche Kompetenzen sie bereits mitbringen und wo sie sich weiterentwickeln möchten. Sie machen sich auch Gedanken darüber, was sie bis zum Ende des Kurses noch erreichen möchten, um ihre Förder- und allenfalls Qualifikationsziele zu erreichen. Sie erkennen durch den Abgleich ihrer Selbsteinschätzung mit den Rahmenbedingungen (Information Teilnehmende), auf welche Kompetenzen sie das Hauptaugenmerk legen müssen.

Die Selbsteinschätzung soll auf die Kursziele ausgerichtet sein, damit mit den Teilnehmenden individuelle Förderziele definiert werden können. So gelingt es den Kursleitenden, die Teilnehmenden individuell zu fördern. Die Teilnehmenden können ihre Stärken und Schwächen erkennen und auf ihre persönlichen Ziele hinarbeiten.


Förderziele festlegen

Im Allgemeinen orientieren sich Förderziele an den Inhalten eines Kurses, bei Kursen mit Qualifikation in erster Linie an den Kompetenzen, mit denen die Qualifikation erreicht wird.

Ziel ist es, dass die Teilnehmenden gefördert werden. Dabei sollen die Fähigkeiten der Teilnehmenden und ihre Erfahrungen mit den Anforderungen des Kurses in Einklang gebracht werden. Um die Zielerreichung beurteilen zu können, lohnt es sich, Förderziele und allenfalls Qualifikationsziele möglichst klar gemeinsam mit den Teilnehmenden auszuformulieren.


Teilnehmende begleiten

Die Begleitung der Teilnehmenden spielt im Förderprozess eine zentrale Rolle. Mit Begleitung ist gemeint, dass definiert ist, wer für die Förderung von welchen Teilnehmenden zuständig ist und sie während des Kurses in diesem Prozess unterstützt. Die Kursleitenden sind Ansprechpersonen für Fragen zum Förderprozess und zur persönlichen Förderung und Qualifizierung der Teilnehmenden. Es sollte definiert sein, wer mit welchen Teilnehmenden welche Gespräche führt. Zum Beispiel können Rückmeldungen zur Leitung eines Sportblocks von einer anderen Person gegeben werden als von derjenigen, die das Fördergespräch führt.

Bei der Zuteilung lohnt es sich, gewisse Kriterien zu beachten. Dazu gehören z. B. Alter, Geschlecht, Scharzugehörigkeit, persönliche Kontakte, zeitliche Ressourcen im Kurs, Erfahrung im Führen von Gesprächen usw.


Beobachtungen machen

Gefördert werden Teilnehmende vor allem durch die Ausbildung, also das Programm, das durchgeführt wird, sowie durch die Unterstützung, die sie durch die Kursleitung erfahren. Beobachtungen ermöglichen beim Fördern spezifische Rückmeldungen. Beim Qualifizieren helfen sie, zu beurteilen, ob eine Qualifikation erlangt wird oder nicht und ein Förderziel umgesetzt wurde oder nicht. Somit sind sie die Grundlage für Rückmeldungen und für den Qualifikationsentscheid. Beobachtungen werden in Form eines Gespräches kommuniziert. Durch sie können Beispiele aufgezeigt werden.


Fördergespräche führen

Individuelle Förder- und allenfalls Qualifikationsziele werden mit den Teilnehmenden am besten in einem Gespräch gemeinsam definiert. So können während des Kurses von den Kursleitenden zielorientierte Beobachtungen gemacht und festgehalten werden.

Stellt euch also bereits in der Vorbereitung die Fragen:

  • Führen wir in unserem Kurs Gespräche mit den Teilnehmenden?

  • Wann werden Gespräche geführt und was sind die Inhalte der Gespräche?

  • Wie viele Gespräche finden in welcher Form statt?

Die Teilnehmenden können auf ihre Ziele hinarbeiten und sich daran orientieren. Inwiefern die Ziele erreicht wurden, wird am besten in einem Gespräch erörtert, in welchem Rückmeldungen gemacht und Beobachtungen mitgeteilt werden. Je länger eine Ausbildung dauert, desto ausführlicher werden Fördergespräche geführt. Sie sollen aber immer in einem angemessenen zeitlichen Rahmen stattfinden.

Gerade bei einem längeren Kurs lohnt es sich, ein Zwischengespräch zu führen. Dabei wird ein erster Rückblick gemacht, allenfalls werden Ziele angepasst und das weitere Vorgehen bis hin zur Qualifikation wird definiert. Mit diesem Gespräch kann eine gezielte Förderung innerhalb des Kurses stattfinden.

Das Fördergespräch am Ende eines Kurses dient dazu, den Teilnehmenden den allfälligen Entscheid der Qualifikation mitzuteilen und einen Rückblick zu den gezeigten Kompetenzen zu machen. Es werden Rückmeldungen eingeholt und es wird ein Ausblick auf die zukünftige Jubla-Tätigkeit gemacht.


Qualifikationsentscheid

Um einen Qualifikationsentscheid zu fällen, müssen die geltenden Richtlinien für die Qualifikation nachvollziehbar und anwendbar sein. Es muss definiert sein, wie eine Qualifikation bzw. Nichtqualifikation möglich ist. Eine (Nicht-)Qualifikation zu begründen, fällt einfacher, wenn mit objektiven Beobachtungen argumentiert werden kann. Wann und wie die Qualifikation den Teilnehmenden individuell mitgeteilt wird, entscheidet die Kursleitung.

Schriftliche Begründung (Nicht-)Qualifikation

Es ist hilfreich, für jeden Qualifikationsentscheid eine schriftliche Begründung festzuhalten. Diese sollte so formuliert sein, dass der Entscheid auch durch Drittpersonen nachvollzogen werden kann. Bei einer Nichtqualifikation muss eine schriftliche Begründung verfasst werden. Sie kann von der teilnehmenden oder empfehlenden Person verlangt werden. Falls sich die Kursleitung dazu entscheidet, die Begründung den Teilnehmenden abzugeben, sollte sie klar als Momentaufnahme deklariert sein und motivierend formuliert werden.

Drittpersonen informieren

Bei einer Nichtqualifikation wird der Entscheid auch derjenigen Person mitgeteilt, die die*den Teilnehmende*n für den Kurs empfohlen hat (z. B. Scharleitung). Im Gespräch mit dem*der Teilnehmenden muss deshalb auch geklärt werden, wer zu welchem Zeitpunkt informiert werden soll. Hilfreich ist dabei, Fristen zu setzen, bis wann welche Information erfolgt.

Zukunft besprechen

Bei der Information Dritter über eine Nichtqualifikation lohnt es sich, den Fokus auf die zukünftige Förderung der Person und deren weitere Tätigkeiten in der Jubla zu legen.


Administration erledigen

Am Ende des Kurses gibt es auch bezüglich der Förderung gewisse administrative Aufgaben zu erledigen. Die Qualifikationsentscheide müssen festgehalten und administriert werden. Bezüglich der Aufbewahrung des Entscheides und weiterer Dokumente gelten kantonale Regelungen. In gewissen Kantonen bewahren z. B. die kantonalen Arbeitsstellen die Dokumente auf, in anderen sind die Kurshauptleitenden dafür verantwortlich. Auch gibt es kantonale Regelungen darüber, welche Informationen über Teilnehmende z. B. an Ausbildungsverantwortliche zwecks Nachwuchsförderung weitergegeben werden. Darüber sollten die Teilnehmenden immer informiert werden.


Förderprozess auswerten

Am Ende des Kurses wird auch der Förderprozess ausgewertet. Die Auswertung kann in die allgemeine Kursauswertung mit den Teilnehmenden und der Kursleitung integriert werden. Sie kann auf unterschiedlichste Art durchgeführt werden, z. B. über eine Online-Umfrage, persönliches Nachfragen während des Fördergesprächs oder eine schriftliche Auswertungsmethode.


Weitere Infos


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