Verfügt der*die TN über keine Lagerleitungserfahrung, so kontaktiert der*die kantonale Ausbildungsverantwortliche den Bereich Aus- und Weiterbildung. Die Voraussetzung bezüglich Lagerleitungserfahrung besteht, damit zukünftige Lagercoachs und Expert*innen das nötige Wissen und die Erfahrung im Bereich der Lagerplanung und Lageradministration mitbringen. Es liegt in der Verantwortung des Jubla-Kantons (AV, CV oder sonstige Person nach Absprache untereinander), die teilnehmende Person im Voraus darüber zu informieren und die Lageradministration zu besprechen.
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