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In der Regel sind in der Schweiz gemeinschaftliche und gemeinnützige Interessensgemeinschaften als Vereine organisiert – wie Fussballvereine, Turnvereine, Kinderkrippen oder eben auch Jungwacht Blauring. Jeder Verein braucht Statuten, sie sind das «Gesetz» des Vereins.

 Inhalt

Ein Verein gibt dem jeweiligen Zweck – in unserem Fall der Kinder- und Jugendförderung – eine Struktur und einen gewissen Grad an Rechtssicherheit. Dementsprechend sind in den Statuten die Regeln und die Struktur sowie die Haftbarkeit des Vereins geregelt. Die Statuten sind quasi das Gesetz eines Vereins. Durch die Vereinsbildung mit Statuten wird die Seriosität gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden und Geldgebenden erhöht. Das Sportförderprogramm Jugend+Sport fordert von allen Vereinen, die von J+S-Beiträgen profitieren, also auch von allen Jubla-Scharen mit J+S-Angeboten, Statuten. Deshalb gilt: Jeder Verein braucht Statuten. Diese sind in einem offiziellen Dokument festgehalten, klären konkrete Rahmenbedingungen und rechtliche Fragen und werden meist auf der Webseite der Vereine veröffentlicht. Statuten enthalten mindestens folgende Punkte:

  • Name, Sitz und Zweck

  • Finanzielle Mittel

  • Mitgliedschaften des Vereins inklusive Beendigung derselben

  • Aufnahme und Austritte von Mitgliedern

  • Organisation des Vereins

  • Auflösung des Vereins

Neben diesen allgemein rechtlichen Fragen regeln die Statuten auch allfällige Herausforderungen, z.B. in Krisenfällen, und bieten rechtliche Sicherheit, darunter Organstellung, Haftung bei Schäden mit finanziellen Verlusten, Haftung mit dem Vereinsvermögen (und nicht mit den Privatvermögen der Mitglieder), Entlastung des Kassiers (eine Revision wird vorgeschrieben), Vereinfachung für Mietverträge (Zeltvermietung, Lagerhausmiete usw.), Vereinfachung für Eröffnung eines Vereinskontos.

Deswegen verfolgt Jungwacht Blauring Schweiz das Ziel, dass alle Ebenen, d.h. der Verband, Kantonalverbände, Regionalverbände, vor allem aber auch alle Scharen, eigene Statuten haben.

Was muss bei Statuten beachtet werden?

Da die Statuten die rechtlichen Grundlagen eines Vereins bilden, müssen alle Organe – wie z.B. die Generalversammlung, der Vorstand oder das Leitungsteam – darin mit ihren Zusammensetzungen, Funktionen und Befugnissen definiert werden.

Wichtig ist, dass sich die Artikel innerhalb der Statuten nicht widersprechen. Zusätzlich dürfen sie auch nicht den übergeordneten Vereinsstatuten widersprechen. Als Beispiel: Kantonalstatuten dürfen keinen Widerspruch zu den Statuten von Jungwacht Blauring Schweiz bilden.

Aufgrund von beschlossenen Vereinsstrukturen von Jungwacht Blauring Schweiz und dem Kirchenrecht gibt es einige Pflichtartikel, die sowohl in den Statuten der kantonalen, bei den regionalen Vereinen als auch bei den Scharen nicht fehlen dürfen.

Eine ausgearbeitete Vorlage für Scharstatuten (Musterstatuten Scharen) mit Erklärungen findest du hier.

Falls deine Schar ihr Ehemaligenwesen als Verein organisieren will, dann findest du hier eine ausgearbeitete Vorlage für Ehemaligenstatuten (Musterstatuten Ehemalige) mit Erklärungen.

Weitere Informationen zu Thema Ehemalige findest du im entsprechenden Kapitel Ehemalige auf jubla.netz.

Zusätzliche Reglemente

Nebst den Statuten führt die Jubla Schweiz noch weitere Reglemente:

  • Reglement Ombudsstelle

  • Reglement Mediation

  • Reglement Ausschluss Mitglieder

Scharen benötigen diese zusätzlichen Reglemente nicht zwingend. Es gibt dennoch diverse Scharen, die ein Ausschlussreglement kennen. Eine Vorlage dafür findest du hier.


Kontakt und weitere Informationen

Bei Unklarheiten zum Vereinsrecht wende dich an deine Relei oder Kalei. Wenn die nicht weiter wissen, schreibe bitte ein E-Mail an statuten@jubla.ch. Weitere wertvolle Informationen zum Thema Vereinswissen findest du auf der Webseite des Vereins Vitamin B, der Vereinen mit Informationen, Beratungen und Weiterbildungen zur Seite steht.


Weitere Infos


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