Die Pflichten der Kursleitung beziehen sich auf verschiedene Bereiche. Sie gelten nicht nur gegenüber den Teilnehmenden, sondern auch gegenüber deren Eltern.
Nebst den Pflichten hat jede Kursleitung auch Rechte, die sie einfordern kann.
Wenn im Kurs ein Schadenfall oder ein Personenunfall eintritt, kann dies straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Im Kurs tragen die Kursleitung und die Kurshauptleitung die Verantwortung und somit auch die Haftung. Durch eine sorgfältige Planung und Durchführung reduziert sich die Haftbarkeit der Kursleitenden. Dazu gehören das Treffen aller notwendigen Sicherheitsmassnahmen, die Anpassung an aktuelle Umstände und der Einsatz des gesunden Menschenverstands.
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