Strafrechtliche Konsequenzen
Gesetzlich verbotene Handlungen oder pflichtwidrige Unterlassungen werden vom Staat verfolgt und untersucht: gewisse immer (Offizialdelikt), andere nur auf Antrag (Antragsdelikt). Bei strafbaren Handlungen unterscheidet man zudem zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Antragsdelikt
Beispiel Antragsdelikt: Anlässlich eines Teamausflugs kommen einige Leitende auf die Idee, das Logo eurer Schar auf eine Hauswand zu malen. Der Hauseigentümer hätte die Möglichkeit, einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung zu stellen.
Beispiel Antragsdelikt: Ein Kind bricht sich unter deiner Aufsicht den Arm. Die Eltern könnten sich überlegen, ob sie Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.
Offizialdelikt
Beispiel Offizialdelikt: Ein Kind stürzt vom Lagerturm und wird schwer verletzt. Die Behörden untersuchen von sich aus, ob jemand seine Pflichten verletzt und sich dadurch der schweren Körperverletzung strafbar gemacht hat.
Vorsatz
Beispiel Vorsatz: Ein Kind legt während der Gruppenstunde trotz mehrmaliger Aufforderung das Smartphone nicht weg. Irgendwann hast du genug, nimmst ihm das Smartphone weg, wirfst es auf den Boden und trampelst darauf herum, bis es kaputt ist. Stellen die Eltern Strafantrag, kannst du wegen Sachbeschädigung bestraft werden, da du das Smartphone absichtlich zerstört hast.
Fahrlässigkeit
Beispiel Fahrlässigkeit:
Du unternimmst mit der jüngsten Gruppe eine zweitägige Wanderung. Ganz in der Nähe eines Flusses schlägt ihr euer Biwak auf. Du bist müde und legst dich hin, obwohl du weisst, dass die Kinder am Flussufer spielen wollen. Ein Kind geht ins Wasser und es ertrinkt.
Hier könnte allenfalls eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegen. Da die Kinder unter deiner Obhut stehen, bist du für deren Sicherheit verantwortlich. Bei der jüngsten Gruppe wäre nach gesundem Menschenverstand eine Aufsicht beim Spielen am Fluss angemessen gewesen. Zudem wusstest du, dass die Kinder zum Fluss wollten. Wärst du dort gewesen, hättest du reagieren und das Kind aus dem Fluss retten können.
Zivilrechtliche Konsequenzen
Unter zivilrechtliche Konsequenzen fallen Forderungen des*der Geschädigten oder von dessen*deren Angehörigen. Eine zivilrechtliche Forderung kann dann geltend gemacht werden, wenn dem*der Geschädigten wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen widerrechtlichen Handlung oder Unterlassung ein Schaden entstanden ist. Bei den Forderungen wird unterschieden zwischen Schadenersatz und Genugtuung.
Schadenersatz
Beispiel Schadenersatz: Wir nehmen das Beispiel der Fahrlässigkeit leicht verändert nochmals auf: Das Kind war im Fluss lange unter Wasser und hat schwere Hirnschäden davongetragen – es wird bis zu seinem Lebensende auf Pflege und einen Rollstuhl angewiesen sein. Die Eltern des Kindes könnten vor Gericht jene Kosten als Schadenersatz geltend machen, die aufgrund des Unfalls entstanden sind. Das wären hier u.a. die Kosten für den Spitalaufenthalt, die Pflege und den Rollstuhl. Du wirst dann zur Bezahlung verpflichtet, wenn das Gericht eine fahrlässige Pflichtverletzung bestätigt.
Genugtuung
Beispiel Genugtuung: Nochmals zum Beispiel mit dem Kind im Fluss: Neben Schadenersatz kann auch Genugtuung gerichtlich eingeklagt werden, da sich durch das Ereignis die Lebensqualität stark verändert hat und nie mehr so sein wird wie vorher.
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