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Seit 2024 werden Legate über CHF 50’000 zugunsten der Jubla Schweiz oder der Stiftung pro jungwacht gemäss Verteilschlüssel wie folgt verteilt: 50% Stiftung pro jungwacht blauring, 25% Fonds für den Verband Jungwacht Blauring Schweiz, 25% Vergabefonds Kantonalverbände. Bei den Kantonen werden 50% davon wiederum gleichmässig auf die fünfzehn Kantonalverbände verteilt und die andere Hälfte anteilig an die Anzahl Mitglieder.

Wie funktioniert das?

  • Jährlich informiert die Stiftung pro jungwacht blauring über den Stand des Vergabefonds des vergangenen Jahres und wie viel gemäss Verteilschlüssel jedem Kantonalverband zusteht.

  • Bei Bedarf kann der Kantonalverband seinen Anteil einfordern. Eine Begründung ist dafür nicht nötig.

  • Dazu ist nur eine E-Mail an stiftung@jubla.ch nötig. Nutze dafür den untenstehenden Vorlagentext.

  • Teilauszahlungen sind möglich.

  • Überwiesen wird nur auf das Konto eines Kantonalverbands. (Nicht auf Projektkonten.)

  • Falls ein Kantonalverband das Geld nicht beansprucht, bleibt es zweckgebunden für den jeweiligen Kanton im Fonds.

  • Jeder Kantonalverband kann weiterhin Projektanträge an die Stiftung einreichen. Der Vergabefonds ist unabhängig von allfälligem Bezug aus dem Vergabefonds. (Der Vergabefonds ist v.a. für Strukturkosten, laufende Aktivitäten, ausserordentliche Ausgaben usw. gedacht.)

Vorlagentext

Gemäss dem Vergabereglement Art 10 beantragen wir für unseren Kantonalverband den uns zustehenden Betrag von CHF XX aus dem Vergabefonds für Kantonalverbände. Wir bitten die Stiftung pro jungwacht blauring um die Überweisung auf das Konto XX, lautend auf XX.

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