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«Wissen erneuern, Ideen beisteuern und Motivation anfeuern»

J+S-Bezeichnung:

Modul Fortbildung Jugendliche und/oder Kinder

Verbindliche Kursdauer:

1 – 2 Tage (MFJ: 1 Tag; MFK: 1 Tag; MFJ&K: 2 Tage)

Entschädigung TN aus der Erwerbsersatzordnung (EO):

Kein Anrecht auf Entschädigung bei Jubla-Kursen

Aufnahmebedingungen:

  • Mindestalter: 17 Jahre (Jahrgang)

  • Unterschrift Eltern (sofern nicht volljährig)

  • Empfehlung der Scharleitung

  • bestandener GLK (gültig oder weggefallene J+S-Leitendenanerkennung LS/T Jugendliche und/oder Kinder)

  • Motivation und Interesse

TN-Profil:

  • Du leitest in deiner Schar eine Gruppe oder bist gar in der Schar- oder Lagerleitung tätig und willst deine J+S-Anerkennung verlängern.

  • Du möchtest ein oder zwei Tage mit anderen Jubla-Leitenden erleben.

  • Du möchtest ein spannendes Wochenende zu einem speziellen Jubla-Thema mit anderen Jubla-Leitenden erleben.

Kursschwerpunkte:

  • Aktivitäten planen und durchführen.

  • J+S-Neuigkeiten und aktuelle Informationen aus dem Verband

  • Jährlicher Schwerpunkt

Qualifikation:

Keine

J+S-Anerkennung:

  • J+S-Leiter*in LS/T Jugendliche und/oder Kinder; jedes MF verlängert dir alle deine bisherigen, gültigen J+S-Anerkennungen (alle Sportarten und die Anerkennung Kinder).

  • Ebenfalls werden Anerkennungen im Status «weggefallen» der Sportart LS/T wieder gültig.

  • Deine J+S-Anerkennung als Leitungsperson LS/T Jugendliche und Kinder wird aufgefrischt.

Jubla-Horizont nach dem Kurs:

  • Du möchtest mit deiner Gruppe in der Gruppenstunde oder dem Lager Aktivitäten durchführen.

Kurshilfsmittel:

  • LHB (Abgabe im GLK)


Zusätzliche Angaben für Kursleitende

Kursorganisation:

Kantonalverband

Virtuelle oder hybride Kursform:

Eine hybride oder virtuelle Durchführung ist erlaubt. Für diese Form ist kein Antrag nötig. Die BSV-Subventionen für digitale Kursteile betragen 50% des BSV-Beitrags.

Die Arbeitsstelle muss über virtuelle oder hybride Kurse Bescheid wissen, da diese Bezeichnung in der Kursnummer ergänzt werden muss (HYBRID oder VIRTUELL, also bspw. Jubla102-23 HYBRID). Im Kursprogramm muss erkennbar sein, welche Teile virtuell stattfinden, auch das Kursprogramm soll mit dem Zusatz -HYBRID oder -VIRTUELL (falls komplett virtuell) bezeichnet werden.

Für komplett virtuelle Kurse im Kurstool als Kursort “9999 Virtuell” erfassen.

Anforderungen Kursleitung (Kulei):

  • Kursrichtlinien J+S: Ein*e J+S Expert*in LS/T mit Modul Kurshauptleitung, pro 12 weitere TN ein*e J+S-Expert*in LS/T

  • Alle Kulei-Mitglieder sind mind. 18 Jahre alt und verfügen über eine GLK-Anerkennung.

Kursbetreuung:

Kurscoach

Anzahl TN:

Betreuungsverhältnis:

mind. 1 Kulei zu 4 TN

Entschädigung der Kulei:

Kein Anrecht auf Entschädigung

Subvention des Kurses:

Kurs wird nach den Vorgaben vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) subventioniert.

Kompetenzen:

Stoffprogramm:

Kursdossier für Kursleitende:

Förderprozess Infos für Kulei:

Der Förderprozess wird in der Broschüre schub.kurse (Kapitel 5) beschrieben. Das Fördern soll dabei im Zentrum stehen. Für das Qualifizieren gilt das Kompetenzprofil als Grundlage. Die Gewichtung der Kompetenzen liegt in der Verantwortung der Kursleitung. Die Qualifikationsziele und der Ablauf des Förderprozesses sind transparent und nachvollziehbar an die Teilnehmenden zu kommunizieren. In einem abschliessenden Fördergespräch soll den TN eine differenzierte Rückmeldung gegeben werden. Bei einer Nichtqualifikation muss eine schriftliche Begründung verfasst werden. Sie kann von der teilnehmenden oder empfehlenden Person verlangt werden.


Weitere Kursprofile


Hinweis: /property group neu einfügen und als Zuständigkeit “Kursadministration” und “Ausbildung” auswählen (dieses Feld darf nicht kopiert werden). Hinweis dann löschen.

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