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Das Beaufsichtigen von Kindern und Jugendlichen ist die Kerntätigkeit in Jungwacht Blauring. Sei es in der Gruppenstunde, an einem Scharanlass oder im Lager: Du übernimmst dabei eine grosse Verantwortung, die sonst von den Eltern getragen wird. Dadurch, dass die Eltern ihre Kinder in deine Obhut geben, übernimmst du einen Teil der elterlichen Aufgaben. Dir werden Rechte und Pflichten übertragen, die du an Stelle der Eltern wahrnehmen musst.

 Inhalt

Die Obhut ist ganz allgemein der Schutz, die Pflege und die Aufsicht, die man jemandem gewährt. Obhut bedeutet also, dass du für eine Person, ein Tier oder eine Sache, die dir nicht selbst gehört, sorgen und diese schützen musst. Steht eine Person unter deiner Obhut, bist du dafür verantwortlich, dass ihr keinen Schaden zugefügt wird, sie sich selber nichts antut und dass sie auch keinen Schaden verursacht. Zur Obhut gehört auch die Befugnis, mit dieser Person zusammen zu wohnen, sowie die Verpflichtung, für tägliche Betreuung und Pflege zu sorgen.

Wenn ein Kind in deiner Obhut steht, behalten die Eltern als gesetzliche Vertretende des Kindes dennoch gewisse Verantwortlichkeiten. Dies nennt sich elterliche Sorgepflicht. Wichtige Entscheide bleiben den Eltern vorbehalten, selbst wenn das Kind gerade an einer Jubla-Veranstaltung teilnimmt. Die Eltern sind z.B. für die Erziehung und Ausbildung zuständig, verwalten das Vermögen des Kindes und können dessen Aufenthaltsort bestimmen.

Beispiel: Ein Kind verletzt sich während eines Geländespiels am Bein. Es blutet und hat starke Schmerzen. Da das Kind unter deiner Obhut steht, bist du dafür verantwortlich, dass es umgehend medizinische Hilfe bekommt. Du bringst das Kind sofort zur Ärztin und diese stellt fest, dass wahrscheinlich eine Operation nötig sein wird. Die Zustimmung für diesen medizinischen Eingriff kann nur eine gesetzliche Vertretung des Kindes, meist sind das die Eltern, geben.


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