Die Rechtsschutzversicherung
unterstützt Personen bei rechtlichen Streitigkeiten. Eine Rechtsschutzversicherung, die alle denkbaren Streitigkeiten abdeckt, kann es nicht geben. Jede Rechtsschutzversicherung enthält Ausschlüsse.
Was bedeutet das für meine Schar?
Jungwacht Blauring Schweiz verfügt über eine Rechtsschutzversicherung mit passivem Rechtsschutz. Dies kann bei unten genannten Streitigkeiten erfolgen. Bei dieser Rechtsschutzversicherung sind auch Rechtsanwaltskosten, Gerichtsgebühren und sonstige amtliche Verfahrenskosten, Kosten für Expertisen usw. bis zu einem festgelegten Maximalbetrag versichert, sofern sie folgende Fälle betreffen:
Streitigkeiten bei der Miete von Lokalitäten (inkl. Wiesen, Waldstücke und Areale)
Strafverfahren gegen die Versicherten bei Anschuldigung fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften sowie bei Handlungen in Notwehr oder Notstand.
Wenn Drittpersonen gegenüber den Versicherten ausservertraglich berechtigte Schadenersatzansprüche für Sach- und Körperschäden stellen.
Bei Streitigkeiten der Versicherungsnehmenden als Eigentümer*in der Geschäftslokalität mit dem unmittelbaren Nachbarn wegen Immissionen durch Rauch, Gas, Geruch, Lärm und bei Streitigkeiten über den Grenzverlauf.
Oben stehende Punkte sind nur im Zusammenhang mit den Schartätigkeiten gültig.
Bei dieser Versicherung ist deine Schar durch die Mitgliedschaft bei Jungwacht Blauring Schweiz automatisch dabei. Du brauchst dafür nicht eine spezielle Prämie zu bezahlen.
Dies ist eine komplexe Sache und von Fall zu Fall genau anzuschauen. Ein solcher Schadenfall kann nur direkt über Jungwacht Blauring Schweiz abgehandelt werden.
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