Zusätzliche Angaben für Kursleitende
Richtlinien für Impulskurse/Spezialkurse
Mögliche Kurse (ohne J+S) und ihre Maximaldauer
Impulskurse: 0.5 – 3 Tage
Spezialkurse: 3.5 – 8 Tage
Kursinhalte
Entscheidend, ob ein Kurs bewilligt werden kann oder nicht, sind die Inhalte. Die Blöcke, die angerechnet werden wollen, müssen einen Ausbildungscharakter haben. Das heisst, den Teilnehmenden werden Inhalte praxisorientiert vermittelt, die sie im Hinblick auf ihre Leitungstätigkeit weiterbildet. Es muss ein Lerneffekt ersichtlich sein. Es soll ein Transfer bezüglich ihrer Leitungstätigkeit erfolgen.
Mögliche Themen
Krisenkonzept, Medienarbeit, Jubla-Technik (Pioniertechnik/Blachenkunde, Erste Hilfe, Orientieren/Kartenlesen), Scharfinanzen, Kader- und Nachwuchsplanung, Gruppenstunden, Scharanlässe, Jahresplanung, Prävention (z.B. Umgang mit Suchtmitteln, Grenzen, psychische Gesundheit etc.), Netzwerkarbeit (z.B. Elternarbeit, Werbung etc.), Scharbegleitung usw.
Kursform
Impulskurse können zum Beispiel in der Form eines Workshops an einem regionalen/kantonalen Ausbildungstag oder an einer Kantonskonferenz, als Jubla-Technik-Tag, als Ausbildungsabend für Gruppenleitende, Scharleitende oder Lagercoachs oder als Präsideskurs stattfinden.
Die Impulskurse können auch virtuell stattfinden, dies muss im Programm (Grobprogramm) und in der Kursnummer (HYBRID anhängen) ersichtlich sein. Virtuelle Kurse erhalten 50% der Entschädigung.
Kursleitung
Der*die Kursleiter*in muss zwecks der Qualitätssicherung eine gültige Expert*innenanerkennung (Exp) haben. Pro 15 Teilnehmende muss mindestens eine weitere Leitungsperson eingesetzt werden. Diese Person braucht keine spezielle Anerkennung, aber Erfahrung im entsprechenden Ausbildungsthema.
Kursdauer
Ein ganzer Kurstag wird mit mindestens 4 Stunden Ausbildungstätigkeit angerechnet. Ein Kurstag mit 2 bis 4 Stunden Ausbildungstätigkeit wird als halber Tag entschädigt. Tage mit weniger als 2 Stunden Ausbildungstätigkeit können nicht abgerechnet werden. Kurstage, die nach 17.00 Uhr beginnen oder vor 12.00 Uhr enden, können maximal als halbe Kurstage entschädigt werden. Essenszeiten, Reisezeiten, Ein- und Aufräumarbeiten und Pausen können nicht als Ausbildungszeit angerechnet werden.
Entschädigung
Für die Entschädigung beträgt das Höchstalter 30 Jahre (Jahrgang). Es gibt kein Mindestalter, sofern die Teilnehmenden zukünftig als Leitungsperson vorgesehen sind. Für Kursleitende wird ebenfalls eine Entschädigung ausbezahlt. Aktuell beträgt der Betrag ca. 26 CHF pro Personentag.
Für virtuelle Kurse werden 50% der Beiträge ausbezahlt.
Kursadministration
Der Kurs wird auf der jubla.db von der kantonalen Arbeitsstelle erfasst. Um den Kurs definitiv anzumelden sendet die Kurshauptleitung das Grob- und Feinprogramm an ausbildung@jubla.ch. Der Bereich Aus- und Weiterbildung verteilt danach die Kursnummer und betreut den Kurs. Dazu braucht es folgende Unterlagen:
Nach dem Kurs werden die Teilnehmenden und Kursleitenden auf der jubla.db definitiv erfasst und die Angaben werden von der AST nach den Angaben der Kurshauptleitung kontrolliert.
Wichtig sind folgende Informationen aller TN, Kursleitungspersonen, Referent*innen sowie Kurspersonal: Name, Vorname, Adresse, PLZ und Ort, Wohnkanton und Geburtsdatum.
Hinweis |
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Fristen3 Wochen vor Kurs Die Arbeitsstelle (AST) erfasst den Kurs auf der jubla.db nach Angaben gemäss Grobprogramm. Vollständige Unterlagen (Grob- und Feinprogramm) an ausbildung@jubla.ch senden. Sollte diese Frist nicht realistisch sein, bitte frühzeitig Kontakt aufnehmen. 2 Wochen vor Kurs Die Kursadministration der Jubla Schweiz betreut den Kurs, teilt die Kursnummer zu und gibt Rückmeldung zum Programm. Überarbeitete Programme und fehlende Angaben/Unterlagen müssen vor Kursbeginn nachgereicht werden. Der Kurs kann auch nicht bewilligt werden, z.B. kein*e Expert*in, zu späte Anmeldung, Inhalte haben keinen Ausbildungscharakter etc. 1-2 Wochen nach Kurs Die AST kontrolliert die Angaben der Teilnehmenden auf der jubla.db nach Angaben der Kurshauptleitung und setzt den Kurs in den Status «abgeschlossen». |
Auszahlung der Entschädigung
Die Kursadministration der Jubla Schweiz reicht zweimal jährlich ein Gesuch an das BSV ein. Die Entschädigung wird bis Ende September des folgenden Jahres, zusammen mit den weiteren BSV-Beiträgen, an den Jubla-Kanton ausgezahlt. Die Kantonsleitung ist für die Verteilung der Gelder im Kanton verantwortlich.
Anerkennungen
Die Teilnehmenden erhalten für den Besuch eines Impulskurses keine Anerkennung. Der Kursbesuch kann von der*dem Kursorganisator*in bestätigt werden.
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