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Impulskurs (IMPK)
«Sich weiterbilden, Erfahrungen weitergeben, gemeinsam weiterkommen»
Kursdauer:
0.5 – 8 Tage
Aufnahmebedingungen:
Kursspezifische Voraussetzungen
Zielgruppe:
Du interessierst dich für das Thema des Impulskurses.
Kursschwerpunkte:
Beispiele:
Gruppenstunden gestalten (Jahresplanung, Quartalsplanung, neue Ideen usw.)
Scharleben (Ämtli, Scharfinanzen, Höck, Regeln usw.)
Umgang mit herausfordernden Kindern und Situationen
Krisenkonzept (Verhalten in schwierigen Situationen, Organisation im Krisenfall usw.)
Lagerorganisation (J+S-Richtlinien, Gruppendynamik im Lager, Inputs für einzelne Ämtli usw.)
Jubla-Technik (Kartenkunde/Orientieren, Erste Hilfe, Seil- und Lagerbau, Natur und Umwelt usw.) lernen und anwenden
Netzwerkarbeit in der Schar gestalten (Elternarbeit, Sponsoring, Ehemalige usw.)
Öffentlichkeitsarbeit (Medienarbeit, Werbung, Social Media usw.)
Verantwortung als Leitungsperson
Gesundheitsförderung und Prävention (Gesundheitsförderung in der Schar, Umgang mit Suchtmitteln usw.)
Der Inhalt der Weiterbildung soll den Bedürfnissen der Teilnehmenden angepasst werden.
EO-Entschädigung:
Kein Anrecht auf Entschädigung
Zusätzliche Angaben für Kursleitende
Kursorganisation:
Kantonalverband oder Jungwacht Blauring Schweiz
(nicht möglich durch Scharen)
Kursdauer:
0.5 – 8 Tage
Pro Ausbildungstag werden mindestens 4 Stunden Ausbildungstätigkeit durchgeführt. Ein Kurstag mit 2 bis 4 Stunden Ausbildungstätigkeit wird als halben Tag entschädigt. Tage mit weniger als 2 Stunden Ausbildungstätigkeit können nicht angerechnet werden. Essenszeiten, Reisezeiten und Aufräumarbeiten können nicht als Ausbildungszeit angerechnet werden. Kurstage, die nach 17.00 Uhr beginnen oder vor 12.00 Uhr enden, können maximal als halbe Kurstage entschädigt werden.
Kursform:
Impulskurse können zum Beispiel in der Form eines Workshops an einem regionalen/kantonalen Ausbildungstag oder an einer Kantonskonferenz, als Jubla-Technik-Tag, als Ausbildungsabend oder -wochenende für Neu-, Gruppen-, Schar-, Lager-, Kursleitende oder Lagercoachs oder als Präsideskurs stattfinden.
Die Impulskurse können auch virtuell stattfinden. Virtuelle Kurse erhalten 50% der Entschädigung. Beachte dazu die Hinweise unten.
Anzahl TN:
Keine Einschränkungen – überlegt euch, ab welcher Anzahl eine Durchführung sinnvoll ist, abhängig von Aufwand und Ertrag.
Betreuungsverhältnis:
mind. 1 Kursleitungsperson pro 15 TN
Anforderungen an Kursleitung:
Ein*e J+S Expert*in LS/T pro Impulskurs
Pro 15 weitere TN eine zusätzliche Leitungsperson mit Fachwissen/Erfahrung je nach ausgewähltem Thema
Anerkennungsverlängerung Kursleitende:
Keine Anerkennung
Kursbegleitung:
Durch Kursadministration
Subventionierung:
Kurs wird via BSV subventioniert (siehe Kurs-ABC).
Inhaltsvorgaben:
Entscheidend, ob ein Kurs bewilligt werden kann oder nicht, sind die Inhalte. Die Blöcke, die als Ausbildungszeit angerechnet werden sollen, müssen einen Ausbildungscharakter haben. Das heisst, den Teilnehmenden werden Inhalte praxisorientiert vermittelt, die sie im Hinblick auf ihre Leitungstätigkeit weiterbildet. Es muss ein Lerneffekt ersichtlich sein. Es soll ein Transfer bezüglich ihrer Leitungstätigkeit erfolgen.
Kursadministrationsprozess für Impulskurs
Kurserfassung
Die Kurshauptleitung koordiniert mit der kantonalen Arbeitsstelle, dass der Kurs auf der jubla.db erfasst wird.