Vorgehen in einem Schadenfall
Schaden, welcher die Material-/Sach-Versicherung betrifft:
Diese Schadensfälle müssen immer über die nationale Geschäftsstelle (Bulei) angemeldet werden.
Kontakt: Frau Ulli Topf, Telefon 041 419 47 49, E-Mail ulli.topf@jubla.ch
Folgende Angaben müssen mitgeteilt werden:
Name + Adresse der Schar
Kontaktperson
Mail-Adresse
Telefon-Nummer für Rückfragen
Schilderung des Schadenherganges (Wann ist Was Wo passiert)
Fotos
Aufstellung mit beschädigtem Material (z.B. als Excelliste), Kaufbelege falls vorhanden
Reparatur-Offerten
Kontonummer der Schar
Bei Unwetterschäden muss die Schadenssumme mindestens über CHF 2‘500 liegen, da der Selbstbehalt 10% der Schadenssumme, mindestens CHF 2‘500 beträgt.
Zelte mit einer Fläche von 40qm oder mehr sind zum Zeitwert versichert. Das Alter der Zelte ist anzugeben. Zeltblachen von Grosszelten werden auf 6 Jahre amortisiert, Gestänge auf 25 Jahre. Hat das Zelt keinen Totalschaden und kann es geflickt werden, spielt das Alter keine Rolle.
Kleinere Zelte, Blachen, Bänke, Tische und ähnliches Inventar ist zum Neuwert versichert.
Schäden an privaten Gegenstände sind klar nicht über die Jubla-Sachversicherung gedeckt, diese müssen bei der Privat-Haftpflicht-/Hausratversicherung angemeldet werden.
Eine Kopie der Police ist ebenfalls bei der nationalen Geschäftsstelle (Bulei) erhältlich.
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