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Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten
(Generali Versicherungen, Chur)

Versichert sind selbst verursachte Schäden am gelenkten, privaten Fahrzeugen von Mitgliedern oder Angestellten von Jungwacht Blauring (z.B. Leitende, Kalei-Mitglieder, Betreuungspersonen im Lager) sowie unentgeltlich, ausgeliehene Fahrzeuge, welche bei Jubla-Tätigkeiten verwendet werden (sogenannte Vereinsfahrten). Versichert ist das Fahrzeug, nicht der*die Halter*in. Es ist also egal, wer im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses (z.B. Kollision) das Fahrzeug gelenkt hat. Ein Führerausweis ist zwingend erforderlich. Diese Versicherung ist freiwillig.

Die Maximalleistung pro Schadenereignis beträgt CHF 50'000.00.

Versichert sind alle privaten Personenwagen, Motorräder, Lieferwagen (keine LKWs!), Traktoren sowie Anhänger, die von Mitgliedern, Angestellten und Beauftragten von Jungwacht Blauring für Vereinsfahrten gelenkt werden.

Eine Anmeldung zur Vollkaskoversicherung ist monatlich möglich per Post oder per E-Mail an ulli.topf@jubla.ch.

Selbstbehalt im Schadenfall

CHF 500

Jahresprämie pro Schar, Kalei, Relei, AST,
CHF 220 plus 5% Stempelgebühr

CHF 231

Für Fragen zum Thema Versicherungen steht euch Ulli Topf von der nationalen Geschäftsstelle (Bulei) gerne zur Verfügung. Telefon 041 419 47 49, E-Mail ulli.topf@jubla.ch


Bonusschutz (Fahrzeuge)
(Generali Versicherungen, Chur)

Bei einem Haftpflicht-Fall mit einem Fahrzeug kann es unter Umständen sein, dass sich die Prämie der Fahrzeughaftpflichtversicherung des gelenkten, unfallverursachenden Fahrzeugs erhöht. Dafür haben wir bei der Generali einen sogenannten „Bonusschutz“.

Ein Bonusschutz muss über die Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten der Generali angemeldet werden. Auch dort ist ein Selbstbehalt von CHF 500.00 zu tragen.

Dazu sind folgende Unterlagen nötig:

  • Kopie des Schadenformulars

  • Bestätigung der Scharleitung, dass es sich um eine Vereinsfahrt gehandelt hat.

  • Schreiben von eigener Haftpflichtversicherung, dass Prämie raufgeht und um wie viel.

  • Bankkonto des Fahrzeughaltenden angeben


Fahrzeughaftpflichtversicherungen
(diese Versicherung kann nicht über den Verband abgeschlossen werden)

Jede*r Halter*in eines Motorfahrzeuges braucht obligatorisch eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Ohne dieser erhält man keine Fahrzeugzulassung. Gedeckt sind Personen- und/oder Sachschäden Dritter, die mit und durch den Betrieb des versicherten Motorfahrzeuges angerichtet werden. Wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte, spielt keine Rolle, sofern ein gültiger Führerausweis besteht.
Somit sind alle Schäden, welche mit einem gelenkten Fahrzeug erfolgen, automatisch versichert.
Ein allfällig entstandener Schaden muss bei der Fahrzeughaftpflichtversicherung des gelenkten Fahrzeugs angemeldet werden. Diese Schäden sind nicht durch die Vollkaskoversicherung der Jubla gedeckt. Der Selbstbehalt, welcher unterschiedlich hoch sein kann, ist durch die Schar zu bezahlen.


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