Willkommen auf jubla.netz! Hier geht’s zur Anleitung.

Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 12 Aktuelle »

Private Versicherungen

Krankenkasse (privat)

In der Schweiz ist eine Krankenversicherung bei einer Krankenkasse obligatorisch. Bei Krankheit bezahlt sie die Arzt *Ärztinnen- und Spitalkosten sowie auch Medikamente.

Unfallversicherung (privat)

Die Unfallversicherung läuft grundsätzlich über den*die Arbeitgeber*in. Wer nicht arbeitet, ist über die Krankenkasse meist auch unfallversichert. Bei einem Unfall bezahlt die Unfallversicherung neben Arzt- und Spitalkosten auch den allfälligen Lohnausfall.
Wichtig: Da in der Schweiz alle Personen gegen Krankheit und Unfall versichert sind, muss die Schar weder eine Kranken- noch eine Unfallversicherung für ihre Mitglieder abschliessen.

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, dennoch lohnt es sich, eine abzuschliessen. Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die einer anderen Person versehentlich zugefügt wurden. Das können Sach- und/oder Personenschäden sein. Wer nicht privathaftpflichtversichert ist, bezahlt in einem Schadensfall selber. Kinder haben ihre Privathaftpflichtversicherung in der Regel über ihre Eltern. Leitende (bis max. 25 Jahren) auch, wenn sie noch im gleichen Haushalt leben.

Wichtig:

«Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.» Dieser Satz gehört auf jede Lageranmeldung. Damit sichert sich die Schar ab, dass die Privathaftpflichtversicherung der Teilnehmenden für Schäden aufkommt.


Versicherungen der Schar

Jede Schar sollte eine eigene Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Bei Schäden gegenüber Dritten, die durch die Vereinsaktivitäten entstanden sind, kann auf diese Versicherung zurückgegriffen werden.


Motorfahrzeughaftpflichtversicherung – Vollkaskoversicherungen

Jede*r Halter*in eines Fahrzeuges muss zwingend eine Motorfahrzeughaftpflichtversicherung abschliessen. Damit sind Schäden an Personen und Sachen gedeckt, die durch den Betrieb des Fahrzeuges entstehen.

Die Vollkaskoversicherung deckt Schaden am gelenkten Fahrzeug, welche selbst verursacht wurden (Lkws sind ausgeschlossen).

Sachversicherung (Schar)

Für Schäden am Material, z.B. durch Feuer, Hagel oder Einbruch, kann die Schar eine Sachversicherung abschliessen. Vor allem für Lager ist dies zu empfehlen, da auch das J+S-Material mitversichert ist. Am besten klären du und dein Leitungsteam ab, ob für euer Material bereits eine Versicherung besteht (z.B. durch die Pfarrei) oder nicht.


Versicherung der Jubla

Jungwacht Blauring Schweiz bietet für alle interessierten Scharen eine Vereinshaftpflichtversicherung, eine Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten, eine Sachversicherung und eine passive Rechtsschutzversicherung an.

Achtung:

Nur weil eine Versicherung besteht, heisst das nicht, dass diese alles bezahlt. In den meisten Fällen ist ein bereits zuvor bestimmter Grundbetrag selber zu bezahlen (sogenannter Selbstbehalt). Kommt die Versicherung zudem zum Schluss, dass ein Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde, kann sie Regress nehmen. Das bedeutet, dass die anfallenden Kosten zwar vorerst übernommen werden, die Versicherung diese aber im Anschluss zurückfordert.


Blog-Beiträge


Weitere Infos


  • Keine Stichwörter

0 Kommentare

Sie sind nicht angemeldet. Ihre Änderungen werden mit anonym markiert. Sie sollten sich anmelden, wenn Sie bereits über ein Konto verfügen.