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Vorgehen in einem Schadenfall

Schaden, welcher die Material-/Sach-Versicherung betrifft:

Diese Schadensfälle müssen immer zeitnah (innert 2 Wochen nach Schadensereignis) über die nationale Geschäftsstelle (Bulei) angemeldet werden.

Kontakt: Frau Ulli Topf, Telefon 041 419 47 49, E-Mail ulli.topf@jubla.ch

Folgende Angaben müssen mitgeteilt werden:

  • Name + Adresse der Schar

  • Kontaktperson

  • Mail-Adresse

  • Telefon-Nummer für Rückfragen

  • Schilderung des Schadenherganges (Wann ist Was Wo passiert)

  • Fotos

  • Aufstellung mit beschädigtem Material (z.B. als Excelliste), Kaufbelege falls vorhanden

  • Reparatur-Offerten

  • Kontonummer der Schar

  • Bei Unwetterschäden muss die Schadenssumme mindestens über CHF 2‘500 liegen, da der Selbstbehalt 10% der Schadenssumme, mindestens CHF 2‘500 beträgt.

  • Zelte mit einer Fläche von 40qm oder mehr sind zum Zeitwert versichert. Das Alter der Zelte ist anzugeben. Zeltblachen von Grosszelten werden auf 6 Jahre amortisiert, Gestänge auf 25 Jahre. Hat das Zelt keinen Totalschaden und kann es geflickt werden, spielt das Alter keine Rolle.

  • Kleinere Zelte, Blachen, Bänke, Tische und ähnliches Inventar ist zum Neuwert versichert.

  • Schäden an privaten Gegenstände sind klar nicht über die Jubla-Sachversicherung gedeckt, diese müssen bei der Privat-Haftpflicht-/Hausratversicherung angemeldet werden.

Eine Kopie der Police ist ebenfalls bei der nationalen Geschäftsstelle (Bulei) erhältlich.


Weitere Infos


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