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Die Begleitarbeit ist geknüpft an Rahmenbedingungen, die teilweise beeinflussbar sind und teilweise als gegeben akzeptiert werden müssen. Das Leitbild und die Haltungspapiere von Jungwacht Blauring, rechtliche Grundlagen oder die Richtlinien von Jugend+Sport (J+S) sind Beispiele für schriftlich festgehaltene Rahmenbedingungen. Die Vernetzung mit weiteren Begleitpersonen und das Verhältnis zu den Begleiteten sind Rahmenbedingungen, auf die eine Begleitperson im Sinne der Beziehungspflege Einfluss nehmen kann. Eine Begleitung ist freiwillig und baut auf gegenseitiges Vertrauen.

 Inhalt

Freiwilligkeit der Begleitarbeit

Als Grundsatz gilt, dass die Begleiteten wählen können, wen sie als Begleitperson einsetzen und ob sie die Begleitung in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme ist die Begleitung durch Lagercoachs, die als Bedingung an J+S-Angebote geknüpft ist. Weiter entsteht aus der Zustimmung keine dauerhafte Verpflichtung. Wenn die Leitenden die angebotene Begleitung nicht mehr wünschen, können sie die Zusammenarbeit auflösen. Umgekehrt kann eine Begleitperson aus einer Zusammenarbeit austreten, wenn sie ihre Begleitung nicht mehr anbieten kann oder will.

Vertrauen als Grundlage der Begleitung

Es ist offensichtlich, dass Vertrauen eine wichtige Grundlage für die Begleitarbeit ist. Wenn eine Begleitperson teambildende Massnahmen begleitet, in Konflikten vermittelt oder in einer Krisensituation Unterstützung anbietet, sind das Aufgaben, die sie nur meistern kann, wenn ein offener und vertrauensvoller Umgang möglich ist. Das bedeutet, dass – ohne Angst, dafür verurteilt zu werden – auch Fehler und Schwächen besprochen werden können. Vertrauen heisst auch zutrauen, sprich, den Leitenden Handlungs- und Gestaltungsspielraum zu geben und nicht die eigene Vorstellung von gut vorbereiteten Aktivitäten einzufordern und zu kontrollieren, ob sie denn auch wirklich so umgesetzt werden.

Begleitpersonen schaffen Vertrauen, indem sie transparent, tolerant und unvoreingenommen mit den Begleiteten umgehen und respektieren, wenn ihr in Diskussionen andere begründete Meinungen entgegnet werden. Wenn sich eine Seite nicht so verhält, wie es in der Erwartungsklärung vereinbart wurde, schadet das dem geduldig erarbeiteten Vertrauen sehr. Vertrauen aufzubauen benötigt bekanntlich viel mehr Zeit, als es zu verlieren.

Eine gewisse Distanz zu den Leitenden und zur Schar ist eine weitere Voraussetzung für die gewinnbringende Begleitung. Wenn eine Begleitperson ihr eigenes Jubla-Engagement in der Schar erlebt hat, die sie nun begleitet, kann das Vorteile, aber auch Nachteile haben. Die nächste Generation im Leitungsteam ist vielleicht sehr innovativ und verändert das Angebot für die Kinder und Jugendlichen stark. Für die Begleitperson bedeutet das möglicherweise einen Konflikt mit der eigenen Vorstellung des Scharlebens und sie sieht die Veränderungen als Verlust. Auch eine ausgeprägte freundschaftliche Nähe kann die Arbeit einer Begleitperson beeinflussen. Kann sie nicht mehr objektiv urteilen, so entsteht eine nachteilige Ausgangslage für die Begleitung.


Vernetzung als Vorteil

Das Begleitnetzwerk einer Schar besteht üblicherweise aus mehreren Personen. Begleitpersonen haben also die Möglichkeit, sich für den Begleitprozess und für ihre Begleitmassnahmen mit Netzwerkpartnern abzusprechen und gemeinsam an den Zielen der Begleitung zu arbeiten. Ein Präses hat vermutlich einen anderen Begleitrhythmus als ein Lagercoach. Hier bieten sich Synergien zum Beispiel für den Wissensaustausch an. Zudem stehen die Netzwerkpartner auch für Ratschläge und als Unterstützung zur Verfügung. Die Begleitung kann so umfassender und effektiver gestaltet werden.

Gleichgewicht von Kompetenzen und Verantwortung

Damit eine Begleitperson ihre Aufgaben wahrnehmen kann, sind auch Vereinbarungen zu ihren Kompetenzen und zu ihrer Verantwortung nötig (mit Kompetenzen sind hier Rechte und Entscheidungsspielraum gemeint). Nur wenn diese Aspekte im richtigen Verhältnis stehen, kann die Begleitperson ihre Rolle gewinnbringend wahrnehmen. Das Gleichgewicht von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung ist Teil der Begleitvereinbarung zwischen Begleitperson und Begleiteten. Begleitpersonen sind in der Regel älter als die Begleiteten, dadurch erhalten sie aber nicht automatisch das Recht, sich in die Tätigkeiten der Schar einzumischen oder für das Leitungsteam Entscheidungen zu fällen.

Rechtliche Verantwortung und Pflichten

Eine wichtige Rolle von Begleitpersonen ist die Unterstützung und Beratung der Scharen bei der Übernahme ihrer Aufgaben, der Wahrnehmung der Sorgfaltspflicht und somit der rechtlichen Verantwortung. Begleitpersonen thematisieren die Grenzen des Handlungsspielraums und helfen den Leitenden, Risiken zu minimieren. Die Begleitpersonen selbst orientieren sich aber auch an Rahmenbedingungen in Form von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien. Ein Lagercoach muss sich z. B. bei der Beurteilung von Lagerplanungen an die formalen Anforderungen der Richtlinien von J+S und der Vorgaben der Jubla halten. Präsides unterliegen bei der Tätigkeit als Seelsorger/in der Schweigepflicht (Berufsgeheimnis). Übergeordnet sind alle Begleitpersonen an die Sorgfaltspflicht gebunden. Das heisst, dass sie den Begleitauftrag, den sie von den Leitenden einer Schar erhalten, nach bestem Wissen und Gewissen ausüben müssen. Stellen sie etwas fest, was die Sicherheit bei Aktivitäten der Jubla gefährdet oder dem physischen oder psychischen Wohl von Teilnehmenden oder Leitenden schadet, so müssen Begleitpersonen im Rahmen ihrer Möglichkeiten eingreifen. Treffen Begleitpersonen etwa bei der Beurteilung von Sicherheitsaktivitäten Entscheidungen und Massnahmen, obwohl sie nicht dazu befähigt oder berechtigt sind, liegt ein Übernahmeverschulden vor. In Zweifelsfällen stehen im Netzwerk einer Begleitperson Ansprechpartner für eine Zweitmeinung zur Verfügung und auch das kantonale bzw. nationale Krisentelefon bietet Unterstützung.

Der vertrauliche Umgang mit personenbezogenen Daten ist ein weiterer rechtlicher Aspekt, der für Begleitpersonen relevant ist. Gemeint sind Angaben und Informationen, die eindeutig einer Person zugeordnet werden können, wie zum Beispiel die Kontaktangaben auf einer Adressliste oder eine Ausbildungsbiografie. Diese Daten unterliegen dem Datenschutz. Üblicherweise geschieht der Austausch von Personendaten im gegenseitigen Einvernehmen und ist somit für beide Seiten transparent. Kritisch kann die Veröffentlichung und Weitergabe von Daten an Dritte sein.


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