Empfehlungen zum Ablauf einer Gefährdungsmeldung
Wer muss eine Meldung an die KESB machen in der Jubla? Wer darf?
Wer hilft weiter?
Ansprechpersonen in der Jubla:
Scharbegleitungspersonen (Präses, Lagercoach, Regional- oder Kantonsleitung)
Kantonales und nationales Krisentelefon
Fachstellen
Blaulichtorganisationen in Krisensituationen: Lieber 1x zu viel als 1x zu wenig!
In (psychischen) Krisensituationen (akute Selbst- und Fremdgefährdung-> Person äussert Suizidabsichten, macht Anstalten diese umzusetzen oder greift andere Personen an. Ausserdem bringen ergriffene Deeskalationsmassnahmen keine zeitnahe Beruhigung). In diesen Fällen sollen rasch Blaulichtorganisation gerufen werden (Ambulanz 144, Polizei 117)
Begriffsklärungen und Hintergründe
Nachfolgend werden einige Begriffe kurz erläutert. Weitere Definitionen und Erläuterungen sind unter kescha.ch zu finden.
Quellen
Weiterführende Hilfsmittel
Weitere Infos
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