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Schadensfall Sachversicherung - was tun?

Vorgehen in einem Schadenfall

Schaden, welcher die Material-/Sach-Versicherung betrifft:

Diese Schadensfälle müssen immer zeitnah (innert 2 Wochen nach Schadensereignis) über die nationale Geschäftsstelle (Bulei) angemeldet werden.

Kontakt: Frau Ulli Topf, Telefon 041 419 47 49, E-Mail ulli.topf@jubla.ch

Folgende Angaben müssen mitgeteilt werden:

  • Name + Adresse der Schar

  • Kontaktperson

  • Mail-Adresse

  • Telefon-Nummer für Rückfragen

  • Schilderung des Schadenherganges (Wann ist Was Wo passiert)

  • Fotos

  • Aufstellung mit beschädigtem Material (z.B. als Excelliste), Kaufbelege falls vorhanden

  • Reparatur-Offerten

  • Kontonummer der Schar

  • Bei Schäden muss die Schadenssumme mindestens über CHF 5’000 liegen, da der Selbstbehalt mindestens CHF 5’000 beträgt. (Bei Elementarereignissen 10% der Schadenssumme, mindestens CHF 5’000.)

  • Zelte mit einer Fläche von 40qm oder mehr sind zum Zeitwert versichert. Das Alter der Zelte ist anzugeben. Zeltblachen von Grosszelten werden auf 6 Jahre amortisiert, Gestänge auf 25 Jahre. Hat das Zelt keinen Totalschaden und kann es geflickt werden, spielt das Alter keine Rolle.

  • Kleinere Zelte, Blachen, Bänke, Tische und ähnliches Inventar ist zum Neuwert versichert.

  • Schäden an privaten Gegenstände sind klar nicht über die Jubla-Sachversicherung gedeckt, diese müssen bei der Privat-Haftpflicht-/Hausratversicherung angemeldet werden.

Eine Kopie der Police ist ebenfalls bei der nationalen Geschäftsstelle (Bulei) erhältlich.

 

Erfahrungen teilen

Wir sind immer froh über Rückmeldungen zu Versicherungsfällen. Schreibt uns doch, wenn bei einem Schadenfall alles gut geklappt hat mit der Versicherung, aber auch wenn Probleme aufgetaucht sind.

 


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