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Bewusst oder unbewusst: Rechtliche Fragen stellen sich im Jubla-Alltag regelmässig. So z.B. beim Fotografieren an einem Scharanlass, bei der Lagerhauszusage oder der kaputten Brille nach einem Geländespiel. Nachfolgend bekommst du einen Einblick in rechtliche Themen, denen du im Scharalltag häufig begegnest.

 Inhalt

Vereinsrecht

Eine Schar hat Statuten und ist somit als eigenständiger Verein organisiert. Einen Verein zu gründen ist nicht schwierig, man braucht dazu mindestens zwei Personen sowie schriftliche Statuten, die über den Zweck, die finanziellen Mittel sowie die Organisation Auskunft geben. Die Organisation als Verein hat zahlreiche Vorteile. Ein Verein ist eine juristische Person, das bedeutet, dass ihr im Namen eurer Schar Mietverträge für Lagerhäuser oder Zeltplätze abschliessen könnt. Im Falle eines Schadens, z.B. einer niedergedrückten Wiese direkt neben dem Lagerplatz oder eines Brands im Lagerhaus, kann das Vermögen des Vereins für Schäden haftbar gemacht werden und nicht das Privatvermögen der Mitglieder. Dies natürlich nur, wenn du und dein Leitungsteam nicht vorsätzlich gehandelt haben – und im Namen des Vereins. Daher ist es wichtig, dass du bei Unterschriften immer im Namen des Vereins unterschreibst, damit eben das Vermögen des Vereins für allfällige Schäden haftet. Ein weiterer Vorteil eines Vereins sind die Statuten. Diese beinhalten als Regelwerk Lösungsansätze bei möglichen Problemen im Scharalltag

Verträge

In der Jubla kommst du häufiger mit Verträgen in Kontakt, als du dir vielleicht bewusst bist, denn Verträge entstehen auf unterschiedliche Weise. Tätigst du für ein Lager Einkäufe in einem Verkaufshaus, schliesst du über die gekauften Gegenstände mit dem*der Verkäufer *in einen formlosen Kaufvertrag ab. Häufig werden Verträge aber auch schriftlich abgeschlossen, d.h. es wird ein Dokument mit den Vertragsbedingungen aufgesetzt, welches von den Parteien unterzeichnet wird (z.B. ein schriftlicher Mietvertrag für das Lagerhaus).

Da es schwierig zu beweisen ist, was einmal mündlich abgemacht wurde, lohnt es sich, Verträge schriftlich abzuschliessen. Der Vertragsinhalt ist so auch noch nach Monaten klar definiert und nachvollziehbar geregelt. Damit ein Vertrag gültig abgeschlossen werden kann, muss die unterzeichnende Person urteilsfähig und volljährig sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die gesetzlichen Vertretenden stellvertretend unterschreiben. Deshalb sind es auch die Eltern und nicht die Kinder, welche die Lageranmeldung unterschreiben. Werden Verträge im Namen der Schar abgeschlossen, so ist darauf zu achten, dass die Schar als Vertragspartner aufgeführt ist und nach Möglichkeit zwei Leitungspersonen den Vertrag unterzeichnen.


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