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Ausbildungskonzept

Das Ausbildungskonzept von Jungwacht Blauring dient als Grundlage für die Aus- und Weiterbildung des Verbands. Es sorgt dafür, dass sämtliche Kurse die gleichen Pflichtinhalte vermitteln und die Kurse jeweils aufeinander aufbauen. Ausserdem bietet es die Basis für die Subventionierung der Kurse durch das Kinder- und Jugendförderungsgesetz. Das Konzept umfasst Rahmenbedingungen und Inhalte der Kurse, zu vertiefende Kompetenzen sowie Kurshilfsmittel.


Instrumente des Ausbildungskonzepts

Das Ausbildungskonzept basiert auf den Rahmenlehrplänen und Weisungen von J+S und wird in Zusammenarbeit mit den Sportartengruppenverantwortlichen Lagersport/Trekking erarbeitet. Das Ausbildungskonzept setzt sich aus verschiedenen Werkzeugen zusammen:

  • Die Ausbildungsstruktur gibt eine Übersicht über alle Kurse und zeigt den stufenweisen Aufbau der Ausbildung.

  • Die Kursprofile beschreiben die Rahmenbedingungen der Kurse für die Kursorganisation und die nötigen Voraussetzungen der Teilnehmenden.

  • Das Kompetenzprofil definiert die Kompetenzen, die in den Kursen aufbauend angeeignet werden, und dient als Unterstützung für das Fördern und Qualifizieren der Teilnehmenden, die in den Kursen qualifiziert werden.

  • Die Stoffprogramme definieren die Kursziele, Inhalte, gewisse Methoden sowie die Kurshilfsmittel für die Teilnehmenden.

  • Die Kurshilfsmittel unterstützen die Kursleitung bei der Vermittlung der in den Stoffprogrammen definierten Inhalte.

  • Der Kursservice unterstützt die Kursleitung bei der Vorbereitung und Durchführung der definierten Inhalte durch die Begleithefte der schub-Broschüren, Beispielblöcke, weitere Hilfsmittel, Umsetzungsideen und Hintergrundinformationen.

Ziele Ausbildungskonzept

Das Ausbildungskonzept definiert die Rahmenbedingungen und Inhalte der Aus- und Weiterbildungskurse von Jungwacht Blauring.

Das Ausbildungskonzept und dessen Instrumente unterstützen die Kursleitenden bei der Durchführung eines Kurses und bieten die Grundlage, dass die Kurse aufeinander aufbauen und schweizweit die gleichen Inhalte ausgebildet werden.


Verantwortlichkeiten

Umsetzung

Die Verantwortung für die Umsetzung des Ausbildungskonzeptes in den Kantonen liegt bei den kantonalen Ausbildungsverantwortlichen. Diese sind für die Auswahl der Kurshauptleitenden und die Einhaltung des Ausbildungskonzeptes verantwortlich. Die Kurshauptleitung ist für die kursspezifische Umsetzung des Ausbildungskonzeptes zuständig. 

Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung wird durch die nationale Fachgruppe Ausbildung (& Coaching) gewährleistet. Der*Die Kurscoach überprüft die Einhaltung des Ausbildungskonzeptes in den Kursen und unterstützt die Kurshauptleitung bei deren Umsetzung. Via Kursberichte werden Rückmeldungen von den Kursleitenden eingeholt. Der Fachkreis Aus- und Weiterbildung von Jungwacht Blauring Schweiz ist für die Umsetzung und Aktualisierung des Ausbildungskonzeptes und die Überprüfung der Ausbildungsgrundlagen verantwortlich. Ausserdem überprüft er die Abmachungen mit den Ausbildungspartnern. Das Ausbildungskonzept wird den Kursleitenden im Expert*innenkurs vermittelt.


Subventionierung der Kurse

Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz regelt die Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung der Leitenden. Die Kurse werden somit nicht durch das Bundesamt für Sport (BASPO), sondern durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) subventioniert. Das BSV unterstützt nicht nur die J+S-Leitungskurse, sondern auch andere Verbandskurse. Deshalb wird für unsere Kurse auch kein Erwerbsersatz (EO) fällig. Denn nur Kurse, die durch das BASPO oder das kantonale J+S-Amt organisiert werden, machen Erwerbsersatz geltend.

Kinder- und Jugendförderungsgesetz

Gestützt auf Artikel 9 des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) und auf Abschnitt 4 der Verordnung vom 3. Dezember 2021 über die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) wird für die Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen, die ehrenamtlich in leitender, beratender oder betreuender Funktion tätig sind, Finanzhilfe vom Bund gewährleistet, wenn die entsprechenden Veranstaltungen regelmässig durchgeführt werden, die Teilnehmenden im Hinblick auf ihre Leitungs-, Beratungs- und Betreuungsfunktion ausgebildet und sich klar von den allgemeinen statutarischen Tätigkeiten abheben.


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