Jubla Material-/Sachversicherung
(emmental versicherung)
Kurze Erklärung zur Sachversicherung:
Bei Sachversicherungen unterscheidet man zwischen Gebäudeversicherungen und Fahrhabe/Mobiliar (Inventar/Material). Alles, was nicht fest an die Liegenschaft montiert ist, gilt als Mobiliar.
Um die Gebäudeversicherung müssen sich die Scharen nur kümmern, wenn sie eine eigene Liegenschaft, z.B. ein Jubla-Haus, besitzen.
Hier geht es um die Fahrhabe/Mobiliar (Inventar) wie z.B. Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge, Computer, Zelte, Küchengeschirr, Vorratskisten, Lebensmittel, Schaufel, Blachen, Tische, Stühle, Bänke usw.
Grundsätzlich decken Sachversicherungen Schäden an eigenem Material, welche durch Elementarereignisse (Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Steinschlag und Erdrutsch), Feuer, Wasser und Einbruch (inkl. Diebstahl) entstanden sind.
Prämie CHF 1.68 pro Jahr
pro CHF 1’000 Versicherungssumme
(Bsp. bei CHF 50‘000 Versicherungssumme = Jahresprämie CHF 84.00)
Hilfsblatt zum Bestimmen
der Versicherungssumme
Selbstbehalte
CHF 1‘000.- je Ereignis bei Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Wasser
CHF 2'000.- je Ereignis bei inneren Unruhen, böswillige Beschädigung, Flüssigkeitsschäden, Schmelzschäden, Fahrzeuganprall, Gebäudeeinsturz
10% mind. CHF 2'500.- je Ereignis bei Elementarschäden
Versicherte Sachen
Versichert ist alles „bewegliche“ Material, das der Schar gehört wie:
Koch/Essmaterial
Zelte samt Zubehör, Material für Hauslager
Möbel, Stoffwaren, Bastelmaterial, Pioniermaterial
Unterhaltungselektronik
Putzmaterial, Werkzeug
Vermietete und jemandem ausgeliehene Sachen sind versichert, vorausgesetzt sie sind Teil der angegebenen Versicherungssumme.
Der Zirkulationsanteil ist ebenfalls in der Versicherung enthalten. D.h., das Material ist auch dann versichert, wenn es aus den Räumlichkeiten entnommen wird, zB. während dem Lager, Gruppenweekend, etc.
Nicht versicherte Sachen sind
Nicht versichert hingegen sind von jemandem gemietete oder geliehene Sachen, sowie alle fest mit den Gebäuden verbundenen Sachen, die bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichert sind oder sein müssten.
Versicherte Ereignisse auf der ganzen Welt
Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung (unter Gewaltandrohung), Wasser, innere Unruhen (Störungen der öffentlichen Ordnung, bei denen es zu gewaltsamen Übergriffen kommt, zB. gewalttätige Demonstrationen oder gar bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen), böswillige Beschädigung, Flüssigkeitsschäden, Schmelzschäden, Fahrzeuganprall, Gebäudeeinsturz
Versicherte Ereignisse in der Schweiz, Elementarschäden, d.h.
Sturm (Wind über 75 km/h), Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Steinschlag, Erdrutsch
nicht versicherte Ereignisse
Einfacher Diebstahl (keine Einbruchspuren, zB. Diebstahl aus einem Zelt oder unverschlossenen Gebäuden)
Entschädigung
Es wird der Neuwert entschädigt mit Ausnahme: Zelte werden zum Zeitwert entschädigt, d.h. z.B. für ein 10jähriges Zelt wird nur noch ein Anteil entschädigt und nicht der Neuwert. Für Grosszelte (über 55m2) gilt ausserdem ein maximaler Entschädigungswert von CHF 50‘000.
Für Fragen zum Thema Versicherungen steht euch Ulli Topf von der nationalen Geschäftsstelle (Bulei) gerne zur Verfügung. Telefon 041 419 47 49, E-Mail ulli.topf@jubla.ch
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