Vorgehen in einem Schadenfall
Schaden, welcher die Material-/Sach-Versicherung betrifft:
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Name + Adresse der Schar
Kontaktperson
Mail-Adresse
Telefon-Nummer für Rückfragen
Schilderung des Schadenherganges (Wann ist Was Wo passiert)
Fotos
Aufstellung mit beschädigtem Material (z.B. als Excelliste), Kaufbelege falls vorhanden
Reparatur-Offerten
Kontonummer der Schar
Bei Unwetterschäden Schäden muss die Schadenssumme mindestens über CHF 2‘500 5’000 liegen, da der Selbstbehalt mindestens CHF 5’000 beträgt. (Bei Elementarereignissen 10% der Schadenssumme, mindestens CHF 2‘500 beträgt5’000.)
Zelte mit einer Fläche von 40qm oder mehr sind zum Zeitwert versichert. Das Alter der Zelte ist anzugeben. Zeltblachen von Grosszelten werden auf 6 Jahre amortisiert, Gestänge auf 25 Jahre. Hat das Zelt keinen Totalschaden und kann es geflickt werden, spielt das Alter keine Rolle.
Kleinere Zelte, Blachen, Bänke, Tische und ähnliches Inventar ist zum Neuwert versichert.
Schäden an privaten Gegenstände sind klar nicht über die Jubla-Sachversicherung gedeckt, diese müssen bei der Privat-Haftpflicht-/Hausratversicherung angemeldet werden.
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Erfahrungen teilen Wir sind immer froh über Rückmeldungen zu Versicherungsfällen. Schreibt uns doch, wenn bei einem Schadenfall alles gut geklappt hat mit der Versicherung, aber auch wenn Probleme aufgetaucht sind. |
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