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Sexuelle Ausbeutung im Machtgefälle

Bei der sexuellen Ausbeutung missbraucht eine meist eher erwachsene Person in einem klaren Machtgefälle ihre Machtposition, um sich sexuell zu befriedigen oder zu erregen. Die Person nutzt einerseits das bestehende Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis aus, andererseits den Wissens- und Erfahrungsvorsprung, den sie gegenüber einem Kind oder Jugendlichen hat. Aufgrund ihrer Entwicklungsstände sind Kinder bzw. Jugendliche nämlich nicht in der Lage, die Konsequenzen sexueller Handlungen abzuschätzen. Die Personen, welche sexuell ausgebeutet werden, können nicht frei und informiert ja oder nein sagen, sie werden vom Täter/von der Täterin zu Kooperation überredet oder gezwungen.


Sexuelle Ausbeutung ist ein Offizialdelikt und immer strategisch aufgebaut, sie geschieht also nicht spontan. Es handelt sich um geplante Handlungen, wobei die eine Person das Vertrauen, die Unwissenheit und die Abhängigkeit der betroffenen Person ausnützt, um die eigenen Bedürfnisse nach Sexualität, Macht und Überlegenheit zu befriedigen. Selten bleibt es bei einer einmaligen Handlung. In der Regel wiederholt sich die Ausbeutung so lange, bis eine erwachsene Person die Hinweise eines betroffenen Kindes versteht und es schützen kann. Sexuelle Ausbeutung ist in jedem Fall ein Akt von Gewalt. Bedürfnisse wie auch Stoppsignale eines Kindes oder Jugendlichen werden bewusst und rücksichtslos übergangen. Die Verantwortung für sexuelle Ausbeutung liegt immer und ausschliesslich bei der Person mit mehr Macht.

Formen sexueller Ausbeutung

Es gibt viele Formen sexueller Ausbeutung. Hier sind Vergewaltigungen zu nennen oder Handlungen, bei denen eine Person gezwungen wird, die Genitalien des Täters/der Täterin zu berühren. Es gibt aber auch diverse Formen sexueller Ausbeutung ohne Körperkontakt. Zu diesen zählen das Masturbieren vor einem Kind oder einer jugendlichen Person oder jemanden dazu zu zwingen, sich pornografische Darstellungen anzusehen.

Folgen sexueller Ausbeutung

Die Folgen sexueller Ausbeutung sind einschneidend und beeinträchtigen eine betroffene Person in ihrer gesamten Entwicklung und Gesundheit. Betroffene Personen werden von Gefühlen der Angst, Scham, Schuld und Verwirrung beherrscht und haben Schwierigkeiten, sich in ihrer Situation jemandem anzuvertrauen.

Täter*innen

In der Mehrzahl der Fälle (ca. 90%; aus Optimus Studie) kennt die betroffene Person den Täter/die Täterin und steht in einem Vertrauensverhältnis zur ihm/ihr. Dadurch erwartet das Kind bzw. der/die Jugendliche nichts Unrechtes von ihm/ihr. Bisher konnten bei Tätern/Täterinnen keine auffälligen und eindeutigen Persönlichkeitsmerkmale festgestellt werden. Leider können wir einem Täter/Täterinnen überall begegnen. Wenn Täter/Täterinnen nicht bereits zum Vornherein – aufgrund der bestehenden Beziehungssituation – auf die absolute Loyalität der betroffenen Person zählen können, wird diese oft mit Drohungen zur Geheimhaltung gezwungen und auf diese Weise zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt. Diese Geheimhaltung erschwert das Erkennen von sexueller Ausbeutung und fordert umso mehr Aufmerksamkeit von den Mitmenschen.


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