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Spesenabrechnung: Entschädigung für Ehrenamtliche von Jungwacht Blauring Schweiz

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Spesenabrechnung: Entschädigung für Ehrenamtliche von Jungwacht Blauring Schweiz

Wir möchten uns herzlich für deinen Einsatz und Engagement bei Jungwacht Blauring Schweiz bedanken. Dein wertvoller Beitrag ermöglicht es uns, unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.

Welche Spesen werden erstattet?

Als Ehrenamtliche*r bist du unentgeltlich für uns tätig. Um sicherzustellen, dass durch dein Engagement keine zusätzlichen Kosten entstehen, erstatten wir die im Rahmen deiner Tätigkeit entstandene Spesen. Dies umfasst unter anderem Fahrtkosten, Verpflegungskosten für Sitzungen sowie Portokosten.

Wie und wann Spesen einreichen?

Die Abrechnung der Spesen erfolgt grundsätzlich effektiv nach dem Spesenereignis und gegen Beleg. Das bedeutet, dass du für jede Ausgabe einen entsprechenden Beleg erfasst.

Bitte verwende das dafür vorgesehene Spesenformular und achte darauf, alle Belege (Rechnung/ Quittung/ Kassenzettel) sorgfältig aufzubewahren und beizufügen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel vierteljährlich und muss jeweils vor Ende des Quartals (20. März/20. Juni/20. September/20. Dezember) von der Kostenstellenleitung an die Buchhaltung gelangen. Reiche dazu das vollständig ausgefüllte Dokument fristgerecht bei deiner Kostenstellenleitung ein. Du kannst dies per Microsoft Teams, E-Mail oder gemäss Absprache machen.

Das Spesenformular kann digital signiert oder als Ausdruck von Hand ausgefüllt eingereicht werden.
Tipp: Quittungen mit Smartphone in der Cloud sammeln.

Dokumente

Fragen?

Wende dich direkt an deine Kostenstellenleitung/Fachgruppenleitung. Die genauen Bestimmungen sind im Spesenreglement geregelt und wird in der Einführungsphase mit den Ehrenamtlichen besprochen.