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Coachkurs (CoK)
J+S-Bezeichnung:
J+S-Coachkurs Lagersport/Trekking (LS/T)
Verbindliche Kursdauer:
2 – 3 Tage
Entschädigung TN aus der Erwerbsersatzordnung (EO):
Kein Anrecht auf Entschädigung
Aufnahmebedingungen:
Mindestalter: 21 Jahre (Jahrgang)
Empfehlung der*des kantonalen Coachingverantwortlichen
bestandener SLK (gültige oder weggefallene J+S-Leitendenanerkennung LS/T Jugendliche mit Zusatz Lagerleiter*in), EKK empfohlen
Erfahrung als Leiter*in in einem Lager erwünscht
Interesse am Begleiten von Jugendlichen und Scharen
TN-Profil:
Du möchtest deine Erfahrung weitergeben und interessierst dich für die Aufgaben einer Begleitperson.
Du bringst Lagerleitungserfahrung mit.
Du traust dir zu, eine oder mehrere Scharen zu coachen.
Du möchtest mit anderen erfahrenen Jubla-Leitenden ein Wochenende erleben und zukünftig als Coach tätig sein.
Kursschwerpunkte:
Leitungsteams fördern und begleiten.
Lagerprogramm beurteilen und Lageradministration als J+S-Coach.
Netzwerkarbeit
Aktuelle Projekte und Anlässe in Jungwacht Blauring kennenlernen.
J+S-Anerkennung:
J+S-Coach; die Anerkennung berechtigt dich, J+S-Angebote anzumelden und zu betreuen. Die Anerkennung ist bis Ende des Jahres, in dem der Kurs absolviert wurde, plus zwei weitere Kalenderjahre gültig
Weiterbildungsmöglichkeiten:
Jubla-Horizont nach dem Kurs:
Du begleitest Scharen und deren Lager, beurteilst ihr Programm und gibst deine Erfahrungen weiter.
Kurshilfsmittel:
schub.begleiten
J+S-Coach-Broschüren
Zusätzliche Angaben für Kursleitende
Kursorganisation:
Jungwacht Blauring Schweiz
Anforderungen Kursleitung (Kulei):
Kursrichtlinien J+S: Eine*n Coach-Expert*in pro Kurs
Alle Kulei-Mitglieder verfügen über Coacherfahrung.
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geschlecht, Kurserfahrung, Herkunft (Schar, Region) und Alter und Leitungserfahrung ist anzustreben.
Kursbetreuung:
Bereich Aus- und Weiterbildung von Jungwacht Blauring Schweiz
Anzahl TN:
Mind. 6, Empfehlung: Max. 24 bei Kombination mit einem Expert*innenkurs, sonst max. 36
Betreuungsverhältnis:
mind. 1 Kulei zu 4 TN
Entschädigung der Kulei:
Kein Anrecht auf Entschädigung
Subvention des Kurses:
Kurs wird nach den Vorgaben vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) subventioniert.
Stoffprogramm:
Weitere Kursprofile