Willkommen auf jubla.netz! Zur Anleitung
Branchenstandard für den Schweizer Sport
Der «Branchenstandard für den Schweizer Sport»
Swiss Olympic ist der Dachverband der Schweizer Sportorganisationen, zu denen auch die Jubla gehört. Als Mitglied werden wir vom Bund unterstützt z.B. durch die Lagerbeiträge von J+S. Diese Unterstützungsleistungen sind jedoch an Erwartungen geknüpft: Erwartungen an die gute Organisationsführung, an den Umgang untereinander, im Besonderen mit Minderjährigen, und an Massnahmen zum Schutz der Umwelt. Swiss Olympic hat diese Erwartungen Ende 2024 im «Branchenstandard für den Schweizer Sport» zusammengefasst. Er wird ergänzt durch das sogenannte Ethik-Statut. Es legt verbindliche Regeln für Fairness, Respekt und Schutz in unserer Jubla-Arbeit fest.
Als Jubla müssen wir diese Erwartungen auch umsetzen. Dies erfordert unter anderem Anpassungen an unsere Statuten und die Offenlegung von wichtigen Grundlagendokumenten. Diese Änderungen müssen die Jubla Schweiz, die Kantonal- und Regionalverbände sowie alle Scharen bis am 1. Januar 2026 umgesetzt haben. Um dies zu gewährleisten ist es wichtig, dass ihr die Statutenänderungen an einer kommenden Generalversammlung, Regional- oder Kantonskonferenz beantragt.
swissolympic.ch
Alle Infos zum neuen Branchenstandard auf der Webseite von Swiss Olympic.
swissolympic.ch
Alle Infos zum Ethik-Statut auf der Webseite von Swiss Olympic.
Was ihr tun müsst
1. Statuten anpassen
jubla.netz
https://jubla.atlassian.net/l/cp/bnEZnr6Q
Auf dieser Seite findet ihr die Musterstatuten. Dort sind alle neuen und alten Pflichtartikel hinterlegt. Die neuen Pflichtartikel sind zusätzlich gelb gekennzeichnet.
Ihr müsst in euren Statuten einen “Verweisartikel” einbauen. Das heisst, dass ihr in euren Statuten verankert, dass ihr die Regeln und Statuten der Jubla Schweiz anerkennt. Die Jubla Schweiz wiederum hat in ihren Statuten erweiterte Regelungen des Branchenstandards verankert. Dank diesem Artikel ist es zukünftig ausreichend, wenn die Jubla Schweiz Änderungen in den Statuten vornimmt, was dann für alle gilt.
Ihr müsst den Artikel zur Ethik-Charta von Swiss Olympic in eure Statuten aufnehmen. Die Ethik-Charta hält die grundlegenden Werte für einen gesunden, respektvollen, fairen und nachhaltig erfolgreichen Sport fest. Mehr dazu könnt ihr hier nachlesen.
In euren Statuten muss ein Artikel zum Thema Interessenskonflikte vorkommen. Hier geht es darum, dass ihr euch in eurem Amt nicht beeinflussen lässt, zum Beispiel durch das Annehmen von grösseren Geschenken.
Neben diesen neuen Pflichtartikel verlangt der Branchenstandard weitere Artikel in euren Statuten. Diese waren bereits vorher Teil unserer Musterstatuten. Im Rahmen der Statutenänderung prüft ihr am besten gleich, ob ihr alle Pflichtartikel gemäss Musterstatuten in euren Statuten verankert habt.
Hinweis für Regional- und Kantonalverbände: Ihr müsst zusätzlich noch die Revisionsstelle sowie die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern in die Statuten aufnehmen. Diese beiden Punkte waren bisher nicht in den Pflichtstatuten.
2. Statuten-Änderung bestätigen lassen
Nachdem ihr eure Statuten angepasst habt, müsst ihr diese an eurer Generalversammlung (bei Scharen) oder an der Regions- bzw. Kantonskonferenz genehmigen lassen.
Die Statuten müssen ebenfalls von der nächsthöheren Instanz genehmigt werden. Dies ist…
… bei Scharen der Regional- oder Kantonalverband.
… bei Regionalverbänden der Kantonalverband.
… bei Kantonalverbänden die Verbandsleitung.
Denkt daran, nach einer Anpassung die Statuten auch in der NDS hochzuladen. Hinweis: Es ist nicht möglich, alte Statuten in der NDS zu löschen.
3. Transparent eure Entscheide veröffentlichen
Künftig müssen wichtige Grundlagendokumente veröffentlicht werden. Für Scharen, Kantonal- und Regionalvereine sind dies:
Statuten
Organisationsstruktur
Traktanden und Protokolle des obersten Vereinsorgans (Generalversammlung, Kantons- oder Regionalkonferenz)
Diese Dokumente können entweder auf der Website, in einem internen Mitgliederbereich (z.B Microsoft 365 o.ä.) oder durch direkte Zustellung an die Mitglieder des Vereins (nur Leitungspersonen und Präses) veröffentlicht werden.
4. Eine Datenschutzerklärung veröffentlichen
Falls ihr noch keine Datenschutzerklärung auf eurer Webseite veröffentlicht habt, müsst ihr dies noch nachholen. Eine genaue Anleitung findet ihr hier.
FAQs
Wir können die Statutenänderungen aus zeitlichen Gründen nicht mehr an einer GV im Jahr 2025 durchführen. Müssen wir im Jahr 2025 eine zusätzliche GV einberufen, um die Statutenänderungen noch dieses Jahr durchführen zu können?
Nein. Ihr könnt die Statutenänderung für die Frühjahrs-GV im 2026 ansetzen. Swiss Olympic kann dann zwar bereits Kontrollen machen und euch dazu auffordern, die Anforderungen in einem bestimmten Zeitraum zu erfüllen. Finanzielle Konsequenzen hätte dies aber erst bei einem weiteren Nicht-Erfüllen der Anforderungen.
Wende dich bei Fragen an statuten@jubla.ch.