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Versicherungen für den Jubla-Alltag: Teste dein Wissen!
Welche Versicherung ist eigentlich für welche Schäden und in welchen Situationen verantwortlich? Immer wieder zeigt es sich, dass die Versicherungen erst dann zum brennenden Thema werden, wenn ein Schaden bereits passiert ist. Es lohnt aber auf alle Fälle, dass sich unsere Scharen bereits im Vorfeld über die Versicherungen informieren.
Ganz unten im Blog haben wir ein kleines Quiz mit Fragen für dich zusammengestellt. Wie sattelfest bist du beim Thema Versicherungen?
Übersicht - Was gibt es für Versicherungen?
«Private» Versicherungen
Krankenkasse
Unfallversicherung
Privathaftpflicht
Motorfahrzeughaftpflicht
Vereinsversicherungen
Vereinshaftpflicht*
Vollkaskoversicherung*
Sachversicherung*
Passive Rechtsschutz (wenn Schar verklagt wird)
Alle Versicherungen mit einem * können via Jubla Schweiz abgeschlossen werden.
Welche Versicherung ist für was?
Krankenversicherung
Kosten, die in Zusammenhang mit einer Krankheit stehen.
Grundversicherung ist obligatorisch, Zusatzversicherung nicht.
Jubla-Beispiel
Kind hat im Lager Verdacht auf Blinddarmentzündung und muss ins Spital
Unfallversicherung
Kosten, die in Zusammenhang mit einem Unfall stehen.
Grundsätzlich über Arbeitgeber*in versichert
Bei Minderjährigen und nicht Erwerbstätigen muss die Unfalldeckung in der Krankenkasse eingeschlossen sein. Bei Personen die im Elternhaushalt wohnen bis 25 Jahre möglich.
Jubla-Beispiel
Jugendliche bricht sich das Bein beim Geländespiel.
Privathaftpflicht
Schaden, der von einer Privatperson einer anderen Privatperson zugefügt wird.
Kann körperlich und materiell sein
Versicherung ist nicht obligatorisch. Falls keine Versicherung vorhanden ist, muss der Schaden privat bezahlt werden
Jubla-Beispiel
Leiter*in lässt im Lager den Laptop einer anderen Leiter*in unabsichtlich fallen
Unmündiges Kind verursacht einen Schaden. Je nach Vorfall kann die zuständige Leitungsperson, welche Aufsichtspflicht hatte, verantwortlich gemacht werden.
Vereinshaftpflicht*
Schäden, welche im Rahmen der Jubla-Tätigkeit gegenüber einer Drittperson / Sache verursacht werden.
Gilt nicht für Schäden innerhalb der Scharmitglieder.
Dringliche Empfehlung, diese Versicherung abzuschliessen
Kann via Jubla Schweiz abgeschlossen werden, teilweise auch über Pfarrei versichert
Jubla-Beispiel
Scheibe vom Lagerhaus geht beim Volleyballspielen kaputt
Motorfahrzeughaftpflicht
Für Schäden, welche mit einem gelenkten Fahrzeug verursacht werden.
Ist in der Schweiz obligatorisch für jedes Fahrzeug
Jubla-Beispiel
Bei der Papiersammlung wird eine Strassenlaterne beschädigt. Kosten für Strassenlaterne werden übernommen (Schaden am gelenkten Fahrzeug nicht)
Vollkaskoversicherung*
Für selbst verursacht Schäden am gelenkten Fahrzeug.
Empfehlung für Scharen, welche mit Fahrzeugen unterwegs sind (z.B. Papiersammlung, Fahrt ins Lager, Rekken, ..)
Kann via Jubla Schweiz abgeschlossen werden
Gewerblich gemietete Fahrzeuge sind ausgeschlossen (z.B. Europcar, Avis, …).
Ausgeliehene Fahrzeuge sind inbegriffen.
Jubla-Beispiel
Bei der Papiersammlung wird eine Strassenlaterne und das gelenkte Fahrzeug beschädigt (Schaden am gelenkten Fahrzeug wird übernommen. Schaden an Strassenlaterne nicht, dieser muss bei der Fahrzeug-Haftpflichtversicherung angemeldet werden)
Sach- / Materialversicherung*
Schäden, welche durch Elementarereignisse (Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Steinschlag und Erdrutsch), Feuer, Wasser und Einbruch (inkl. Diebstahl) an beweglichem Material entstanden sind.
Empfohlen, sobald schareigenes Material vorhanden ist
Ausgeliehenes J+S-Material kann auch mitversichert werden
Gemietetes und sonstiges ausgeliehenes Material ist nicht versichert
Kann via Jubla Schweiz abgeschlossen werden
Jubla-Beispiel
Unwetter zieht über Lagerplatz, Zelte gehen kaputt
Veranstaltungsversicherung
Wenn externe Personen bei einem Fest dabei sind
Jubla-Beispiel
Für spezielle Anlässe wie z.B. betreiben einer Festwirtschaft an der Chilbi
weitere Informationen
passiver Rechtsschutz
In Zusammenhang mit der Miete von Lagerhäusern und Zeltplätzen. Immer in Zusammenhang mit einem entstandenen Schaden (Haftpflichtfall)
Alle Scharen sind automatisch über Jubla Schweiz dabei
Fall muss über Jubla Schweiz geregelt werden
Jubla-Beispiel
Anklage wegen angeblich verursachten Flurschadens.
Donald Duck Comic im Lagerheftli ohne Rechte – Verlag klagt Schar an
Rega Gönnerschaft
Rega-Einsatz wird finanziell gleichbehandelt wie bei einer Rega-Gönnerschaft
Kosten für den Einsatz werden erlassen, falls keine Versicherung die Leistungen bezahlen muss. (z.B. Kind über KVG versichert ohne Zusatzversicherung. Rettungskosten überschreiten 5000 CHF Grenze)
Angaben müssen VOR Beginn auf der NDS erfasst werden
Einverständnis der Person bzw. des Inhabers der elterlichen Sorge bei Minderjährigen notwendig
die Gönnerschaft ist keine Versicherung!
Jubla-Beispiel
Kind hat einen Allergischen Schock und muss aufgrund von Atemnot mit dem Helikopter ins Spital geflogen werden (Kosten, welche nicht von der (Zusatz-)Versicherung bezahlt werden)
Selbstbehalt
Nur weil eine Versicherung besteht, heisst das nicht, dass diese alles bezahlt. In den meisten Fällen ist ein bereits zuvor bestimmter Grundbetrag selber zu bezahlen (sogenannter Selbstbehalt). Dieser ist je Versicherung unterschiedlich hoch.
"Versicherung ist Sache der Teilnehmenden"
Dieser Satz gehört auf jede Lageranmeldung. Damit sichert sich die Schar ab, dass die Privathaftpflichtversicherung der Teilnehmenden für Schäden aufkommt.
Das Wichtigste in Kürze
Schar- & Lagerleitende sind in der Pflicht zu prüfen, ob die Schar ausreichend versichert ist.
Weitere Hilfsmittel
Wende dich bei Fragen zu diesem Thema an info@jubla.ch
schub.verantwortung
https://jubla.atlassian.net/wiki/spaces/WISSEN/pages/1164410940
Autorinnen: Ulli Topf, Fachverantwortliche Buchhaltung & Anna-Maria Bieri, Fachverantwortliche Aus- & Weiterbildung
Apr 11, 2024
Quiz zum Thema Versicherungen
Teste dein Wissen!
Welche Versicherungen bietet Jungwacht Blauring Schweiz an?
Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung
Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten, Vereinshaftpflichtversicherung, Sachversicherung
Ich fahre mit dem Fahrzeug während der Papiersammlung in einen Stein, das Fahrzeug wird beschädigt. Welche Versicherung ist zuständig?
Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten
Welche Versicherung ist für einen Schaden an einem Fenster des Lagerhauses zuständig, der während dem Sommerlager beim Fussballspielen passiert ist?
Privathaftpflichtversicherung des Kindes/Leiter*in
Vereinshaftpflichtversicherung der Schar
Welche Versicherung ist für einen Schaden an dem privaten Laptop einer Leiterin zuständig, der während dem Höck passiert ist.
Privathaftpflichtversicherung der Leiterin
Vereinshaftpflichtversicherung der Schar
Ein Kind bricht sich an einer Wanderung das Bein und muss ins Spital. Welche Versicherung bezahlt dieses Schadensereignis?
Krankenkasse / Unfallversicherung der Eltern des Kindes
Vereinshaftpflichtversicherung
Was ist ein Elementarschaden?
Ein Kind bricht sich ein Bein
Ein Sturm fegt über den Zeltplatz und beschädigt das Essenszelt
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Elementarschaden?
maximal CHF 500, egal wie hoch die Schadensumme ist
10% der Schadensumme, jedoch mindestens CHF 2‘500
Was muss ich machen, wenn ein Schaden passiert ist?
Ruhig bleiben und auf http://jubla.ch/versicherungen nachschauen, was zu tun ist
Davonlaufen
Darf ich den Schaden schon reparieren lassen, bevor ich ihn bei der Versicherung anmelden?
ja sowieso!
nein, sicher nicht!
Wo finde ich alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungen im Scharalltag?
Wann kann ich meine Schar bei der Sachversicherung anmelden?
jeden Monat
nur zu Beginn und Mitte des Jahres
Wann kann ich meine Schar bei der Vereinshaftpflicht- & Vollkasko-Versicherung anmelden?
jeden Monat
viermal im Jahr
Wer darf den Versicherungs-Status meiner Schar auf der jubla.db anpassen?
ich natürlich!
nur die auf der Bulei für die Versicherungen verantwortliche Person
Habe ich alle Fragen richtig beantwortet?
Ja, du bist fit im Thema Versicherung im Jubla-Alltag
Nein, am besten meldest du dich bei deiner kantonalen Arbeitsstelle oder auf der Bulei bei Ulli Topf.
Richtige Antworten:
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