Versicherungen für den Jubla-Alltag: Teste dein Wissen!

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Versicherungen für den Jubla-Alltag: Teste dein Wissen!

Welche Versicherung ist eigentlich für welche Schäden und in welchen Situationen verantwortlich? Immer wieder zeigt es sich, dass die Versicherungen erst dann zum brennenden Thema werden, wenn ein Schaden bereits passiert ist. Es lohnt aber auf alle Fälle, dass sich unsere Scharen bereits im Vorfeld über die Versicherungen informieren. 

Ganz unten im Blog haben wir ein kleines Quiz mit Fragen für dich zusammengestellt. Wie sattelfest bist du beim Thema Versicherungen?

 


Übersicht - Was gibt es für Versicherungen?

«Private» Versicherungen

  • Krankenkasse

  • Unfallversicherung

  • Privathaftpflicht

  • Motorfahrzeughaftpflicht

Vereinsversicherungen

  • Vereinshaftpflicht*

  • Vollkaskoversicherung*

  • Sachversicherung*

  • Passive Rechtsschutz (wenn Schar verklagt wird)

Alle Versicherungen mit einem * können via Jubla Schweiz abgeschlossen werden.


Welche Versicherung ist für was?

Krankenversicherung

 

Kosten, die in Zusammenhang mit einer Krankheit stehen.

  • Grundversicherung ist obligatorisch, Zusatzversicherung nicht.

Jubla-Beispiel

Kind hat im Lager Verdacht auf Blinddarmentzündung und muss ins Spital


Unfallversicherung

 

Kosten, die in Zusammenhang mit einem Unfall stehen.

  • Grundsätzlich über Arbeitgeber*in versichert

  • Bei Minderjährigen und nicht Erwerbstätigen muss die Unfalldeckung in der Krankenkasse eingeschlossen sein. Bei Personen die im Elternhaushalt wohnen bis 25 Jahre möglich.

Jubla-Beispiel

Jugendliche bricht sich das Bein beim Geländespiel.


Privathaftpflicht

 

 

Schaden, der von einer Privatperson einer anderen Privatperson zugefügt wird.

  • Kann körperlich und materiell sein

  • Versicherung ist nicht obligatorisch. Falls keine Versicherung vorhanden ist, muss der Schaden privat bezahlt werden

Jubla-Beispiel

  • Leiter*in lässt im Lager den Laptop einer anderen Leiter*in unabsichtlich fallen

  • Unmündiges Kind verursacht einen Schaden. Je nach Vorfall kann die zuständige Leitungsperson, welche Aufsichtspflicht hatte, verantwortlich gemacht werden.


Vereinshaftpflicht*

 

 

Schäden, welche im Rahmen der Jubla-Tätigkeit gegenüber einer Drittperson / Sache verursacht werden.

  • Gilt nicht für Schäden innerhalb der Scharmitglieder.

  • Dringliche Empfehlung, diese Versicherung abzuschliessen

  • Kann via Jubla Schweiz abgeschlossen werden, teilweise auch über Pfarrei versichert

Jubla-Beispiel

  • Scheibe vom Lagerhaus geht beim Volleyballspielen kaputt


Motorfahrzeughaftpflicht

 

Für Schäden, welche mit einem gelenkten Fahrzeug verursacht werden.

  • Ist in der Schweiz obligatorisch für jedes Fahrzeug

Jubla-Beispiel

  • Bei der Papiersammlung wird eine Strassenlaterne beschädigt. Kosten für Strassenlaterne werden übernommen (Schaden am gelenkten Fahrzeug nicht)


Vollkaskoversicherung*

 

Für selbst verursacht Schäden am gelenkten Fahrzeug.

  • Empfehlung für Scharen, welche mit Fahrzeugen unterwegs sind (z.B. Papiersammlung, Fahrt ins Lager, Rekken, ..)

  • Kann via Jubla Schweiz abgeschlossen werden

  • Gewerblich gemietete Fahrzeuge sind ausgeschlossen (z.B. Europcar, Avis, …).

  • Ausgeliehene Fahrzeuge sind inbegriffen.

Jubla-Beispiel

  • Bei der Papiersammlung wird eine Strassenlaterne und das gelenkte Fahrzeug beschädigt (Schaden am gelenkten Fahrzeug wird übernommen. Schaden an Strassenlaterne nicht, dieser muss bei der Fahrzeug-Haftpflichtversicherung angemeldet werden)


Sach- / Materialversicherung*

 

Schäden, welche durch Elementarereignisse (Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Steinschlag und Erdrutsch), Feuer, Wasser und Einbruch (inkl. Diebstahl) an beweglichem Material entstanden sind.

  • Empfohlen, sobald schareigenes Material vorhanden ist

  • Ausgeliehenes J+S-Material kann auch mitversichert werden

  • Gemietetes und sonstiges ausgeliehenes Material ist nicht versichert

  • Kann via Jubla Schweiz abgeschlossen werden

 

Jubla-Beispiel

  • Unwetter zieht über Lagerplatz, Zelte gehen kaputt


Veranstaltungsversicherung

 

 

Wenn externe Personen bei einem Fest dabei sind

 

Jubla-Beispiel

  • Für spezielle Anlässe wie z.B. betreiben einer Festwirtschaft an der Chilbi


weitere Informationen

passiver Rechtsschutz

In Zusammenhang mit der Miete von Lagerhäusern und Zeltplätzen. Immer in Zusammenhang mit einem entstandenen Schaden (Haftpflichtfall)

  • Alle Scharen sind automatisch über Jubla Schweiz dabei

  • Fall muss über Jubla Schweiz geregelt werden

Jubla-Beispiel

  • Anklage wegen angeblich verursachten Flurschadens.

  • Donald Duck Comic im Lagerheftli ohne Rechte – Verlag klagt Schar an


Rega Gönnerschaft

Rega-Einsatz wird finanziell gleichbehandelt wie bei einer Rega-Gönnerschaft

  • Kosten für den Einsatz werden erlassen, falls keine Versicherung die Leistungen bezahlen muss. (z.B. Kind über KVG versichert ohne Zusatzversicherung. Rettungskosten überschreiten 5000 CHF Grenze)

  • Angaben müssen VOR Beginn auf der NDS erfasst werden

  • Einverständnis der Person bzw. des Inhabers der elterlichen Sorge bei Minderjährigen notwendig

  • die Gönnerschaft ist keine Versicherung!

Jubla-Beispiel

  • Kind hat einen Allergischen Schock und muss aufgrund von Atemnot mit dem Helikopter ins Spital geflogen werden (Kosten, welche nicht von der (Zusatz-)Versicherung bezahlt werden)


Selbstbehalt

Nur weil eine Versicherung besteht, heisst das nicht, dass diese alles bezahlt. In den meisten Fällen ist ein bereits zuvor bestimmter Grundbetrag selber zu bezahlen (sogenannter Selbstbehalt). Dieser ist je Versicherung unterschiedlich hoch.

"Versicherung ist Sache der Teilnehmenden"

Dieser Satz gehört auf jede Lageranmeldung. Damit sichert sich die Schar ab, dass die Privathaftpflichtversicherung der Teilnehmenden für Schäden aufkommt.

Das Wichtigste in Kürze

Schar- & Lagerleitende sind in der Pflicht zu prüfen, ob die Schar ausreichend versichert ist.


Weitere Hilfsmittel

Wende dich bei Fragen zu diesem Thema an info@jubla.ch


Autorinnen: Ulli Topf, Fachverantwortliche Buchhaltung & Anna-Maria Bieri, Fachverantwortliche Aus- & Weiterbildung

Apr 11, 2024

Quiz zum Thema Versicherungen

Teste dein Wissen!

  1. Welche Versicherungen bietet Jungwacht Blauring Schweiz an? 

    1. Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung 

    2. Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten, Vereinshaftpflichtversicherung, Sachversicherung 

 

  1. Ich fahre mit dem Fahrzeug während der Papiersammlung in einen Stein, das Fahrzeug wird beschädigt. Welche Versicherung ist zuständig? 

    1. Motorfahrzeughaftpflichtversicherung 

    2. Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten 

 

  1. Welche Versicherung ist für einen Schaden an einem Fenster des Lagerhauses zuständig, der während dem Sommerlager beim Fussballspielen passiert ist? 

    1. Privathaftpflichtversicherung des Kindes/Leiter*in 

    2. Vereinshaftpflichtversicherung der Schar 

 

  1. Welche Versicherung ist für einen Schaden an dem privaten Laptop einer Leiterin zuständig, der während dem Höck passiert ist. 

    1. Privathaftpflichtversicherung der Leiterin 

    2. Vereinshaftpflichtversicherung der Schar 

 

  1. Ein Kind bricht sich an einer Wanderung das Bein und muss ins Spital. Welche Versicherung bezahlt dieses Schadensereignis? 

    1. Krankenkasse / Unfallversicherung der Eltern des Kindes 

    2. Vereinshaftpflichtversicherung 

 

  1. Was ist ein Elementarschaden? 

    1. Ein Kind bricht sich ein Bein 

    2. Ein Sturm fegt über den Zeltplatz und beschädigt das Essenszelt 

 

  1. Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Elementarschaden? 

    1. maximal CHF 500, egal wie hoch die Schadensumme ist 

    2. 10% der Schadensumme, jedoch mindestens CHF 2‘500  

 

  1. Was muss ich machen, wenn ein Schaden passiert ist? 

    1. Ruhig bleiben und auf http://jubla.ch/versicherungen nachschauen, was zu tun ist  

    2. Davonlaufen 

 

  1. Darf ich den Schaden schon reparieren lassen, bevor ich ihn bei der Versicherung anmelden? 

    1. ja sowieso! 

    2. nein, sicher nicht! 

 

  1. Wo finde ich alle wichtigen Informationen zum Thema Versicherungen im Scharalltag? 

    1. http://jubla.ch/versicherungen  

    2. http://jubla-shop.ch  

 

  1. Wann kann ich meine Schar bei der Sachversicherung anmelden? 

    1. jeden Monat  

    2. nur zu Beginn und Mitte des Jahres 

 

  1. Wann kann ich meine Schar bei der Vereinshaftpflicht- & Vollkasko-Versicherung anmelden? 

    1. jeden Monat 

    2. viermal im Jahr 

 

  1. Wer darf den Versicherungs-Status meiner Schar auf der jubla.db anpassen? 

    1. ich natürlich! 

    2. nur die auf der Bulei für die Versicherungen verantwortliche Person 

 

  1. Habe ich alle Fragen richtig beantwortet? 

    1. Ja, du bist fit im Thema Versicherung im Jubla-Alltag 

    2. Nein, am besten meldest du dich bei deiner kantonalen Arbeitsstelle oder auf der Bulei bei Ulli Topf.

Richtige Antworten:
1. b)

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  13. b)