Unterstützung und Hilfe
Entsteht ein Verdacht auf Ausbeutung oder Übergriffe, beispielsweise durch Signale von Kindern/Jugendlichen, Aussagen von Kindern/Eltern/Zeugen, so soll in jedem Fall und in einem ersten Schritt eine Absprache mit den kantonalen Krisenteams stattfinden! Jeder Jubla-Kanton hat ein Krisenteam und somit auch eine Krisentelefonnummer. Die Krisenteams sind für dich da, sobald du mit einer Situation überfordert bist, eine ungeklärte Frage oder einen Verdacht auf Straftaten hast. Sie unterstützen dich, geben dir Anhaltspunkte und können dich an nötige Fachstellen weiterleiten oder selbst intervenieren. Dies garantiert ein bedachtes, professionelles und koordiniertes Vorgehen. Alle Schritte (z.B. der Einbezug von oder die Kommunikation an weitere Personen) obliegen der scharinternen Kontaktperson (z.B. Schar- oder Lagerleitung), welche zusammen mit den Krisenteams die Fallführung übernimmt und sich mit externen Fachstellen vernetzt. Bei Verdacht auf Strafdelikte (“roter Bereich”)besteht eine Meldepflicht an die kantonalen Krisenteams.
Weiteres Vorgehen im Verdachtsfall
Offenes Ohr: Wenn eine betroffene Person sich dir anvertraut und von sexuellen Übergriffen oder sexueller Ausbeutung erzählt, glaube ihr. Nimm Partei für diese Person ein und zeige ihr, dass du da bist. Die betroffene Person ist für das Geschehen in keiner Weise verantwortlich. Ermutige sie in den gemachten Aussagen, aber frage sie nicht weiter aus. Eine Beurteilung von Aussagen oder eine Erstbefragung liegen nicht in deiner Hand. Mach dieser Person auch deine Pflichten transparent (z.B. die Meldepflicht) und besprich mit ihr jeden weiteren Schritt.
Dokumentation: Mache dir zeitnah vertrauliche Notizen von Beobachtungen und Bemerkungen des mutmasslichen Opfers und trenne dabei möglichst von deinen eigenen Interpretationen.
Keine Konfrontation der Beschuldigten:Sprich die verdächtigte Person auf keinen Fall auf einen Verdacht auf Straftaten an, da dies die Klärungschancen vermindert und mögliche Tatpersonen vorwarnt. Es ist immer Aufgabe der Fallführung zu entscheiden, wann erwachsene Beschuldigte angehört werden.
Wenn du selbst unter Verdacht stehst: Wir nehmen alle Verdachtsmomente ernst bzw. führen sie einer sorgfältigen Klärung zu. Als beschuldigte Leitungsperson kannst du auf ein sorgsames, zielgerichtetes und professionelles Vorgehen zählen. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verdacht bestätigt oder verworfen ist.
Weitere Infos
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