In der Jubla kommst du häufiger mit Verträgen in Kontakt, als du dir vielleicht bewusst bist, denn Verträge entstehen auf unterschiedliche Weise. Tätigst du für ein Lager Einkäufe in einem Verkaufshaus, schliesst du über die gekauften Gegenstände mit dem*der Verkäufer *in einen formlosen Kaufvertrag ab. Häufig werden Verträge aber auch schriftlich abgeschlossen, d.h. es wird ein Dokument mit den Vertragsbedingungen aufgesetzt, welches von den Parteien unterzeichnet wird (z.B. ein schriftlicher Mietvertrag für das Lagerhaus).
Da es schwierig zu beweisen ist, was einmal mündlich abgemacht wurde, lohnt es sich, Verträge schriftlich abzuschliessen. Der Vertragsinhalt ist so auch noch nach Monaten klar definiert und nachvollziehbar geregelt. Damit ein Vertrag gültig abgeschlossen werden kann, muss die unterzeichnende Person urteilsfähig und volljährig sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die gesetzlichen Vertretenden stellvertretend unterschreiben. Deshalb sind es auch die Eltern und nicht die Kinder, welche die Lageranmeldung unterschreiben. Werden Verträge im Namen der Schar abgeschlossen, so ist darauf zu achten, dass die Schar als Vertragspartner aufgeführt ist und nach Möglichkeit zwei Leitungspersonen den Vertrag unterzeichnen.
Ein abgeschlossener Vertrag ist grundsätzlich für alle Parteien bindend und muss eingehalten werden. Nur in Ausnahmefällen kann von einem Vertrag zurückgetreten werden, so z.B. wenn die bestellte Ware zum Gebrauch untauglich geliefert wird oder aber wenn mit dem Vertragspartner eine Rücktrittsklausel vereinbart wurde. Bei Mietverträgen von Lagerhäusern ist es üblich, dass der vorzeitige Vertragsrücktritt speziell geregelt wird. Dabei ist häufig eine Entschädigungszahlung vorgesehen, die dem*der Vermieter*in bei einem vorzeitigen Vertragsrücktritt zu bezahlen ist. Diese Entschädigung fällt meist umso höher aus, desto kurzfristiger vor dem Lager der Vertrag aufgelöst wird.
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Verträge im Scharalltag
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Typische Verträge im Scharalltag
Lagervertrag
Trifft die Lageranmeldung von einem Kind bei dir ein und ist die Anmeldung von den Eltern unterschrieben, so kommt ein Lagervertrag zustande. Auch wenn im Informationsbrief nur die Lagerdauer, der Ort und der Preis erwähnt sind, entsteht für dich und deine Schar jetzt eine Reihe weiterer Verpflichtungen. So seid ihr nun für Verpflegung, Unterkunft, Beschäftigung, Beaufsichtigung, Reise und die medizinische Erstversorgung verantwortlich.
Kaufvertrag
Die meisten Kaufverträge kommen durch entschlossenes Handeln des*der Käufers*in zustande (z.B. Einkauf in der Apotheke). Bei grösseren Käufen, die nicht unmittelbar erfolgen, lohnt es sich, von dem*der Verkäufer*in vorgängig eine Offerte einzuholen.
Mietvertrag
Im Wesentlichen müssen der Mietumfang (ganzes Lagerhaus mit Umgebung oder nur einzelne Räume), der Mietzins und die Mietdauer im Vertrag enthalten sein. Als Vertragspartner muss zwingend die Schar erwähnt sein. Hausordnungen des*der Vermieters*in müssen vor Vertragsabschluss bekannt sein und von dir und deiner Schar eingehalten werden. Ohne Zustimmung des*der Vermieters*in darf das Lagerhaus nicht an eine andere Schar untervermietet werden.
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