Jubla Material-/Sachversicherung
(emmental versicherung)
Kurze Erklärung zur Sachversicherung:
Bei Sachversicherungen unterscheidet man zwischen Gebäudeversicherungen und Fahrhabe/Mobiliar (Inventar/Material). Alles, was nicht fest an die Liegenschaft montiert ist, gilt als Mobiliar.
Um die Gebäudeversicherung müssen sich die Scharen nur kümmern, wenn sie eine eigene Liegenschaft, z.B. ein Jubla-Haus, besitzen.
Hier geht es um die Fahrhabe/Mobiliar (Inventar) wie z.B. Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge, Computer, Zelte, Küchengeschirr, Vorratskisten, Lebensmittel, Schaufel, Blachen, Tische, Stühle, Bänke usw.
Grundsätzlich decken Sachversicherungen Schäden an eigenem Material, welche durch Elementarereignisse (Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Steinschlag und Erdrutsch), Feuer, Wasser und Einbruch (inkl. Diebstahl) entstanden sind.
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Alle Jubla-Scharen haben die Möglichkeit über diesen Rahmenvertrag ihr Material zu versichern. |
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Klärt vor einer Anmeldung ab, ob euer Material eventuell bereits über die Pfarrei mitversichert ist. Falls ja, dann fragt doch auch noch nach, ob es auch dann versichert ist, wenn ihr es aus euren Räumlichkeiten herausnehmt, zB. für ins Lager. Der Fachbegriff dafür ist: in Zirkulation. |
Prämie CHF 1.68 pro Jahr
pro CHF 1’000 Versicherungssumme
(Bsp. bei CHF 50‘000 Versicherungssumme = Jahresprämie CHF 84.00)
Hilfsblatt zum Bestimmen
der Versicherungssumme
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Selbstbehalte
CHF 1‘000.- je Ereignis bei Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Wasser
CHF 2'000.- je Ereignis bei inneren Unruhen, böswillige Beschädigung, Flüssigkeitsschäden, Schmelzschäden, Fahrzeuganprall, Gebäudeeinsturz
10% mind. CHF 2'500.- je Ereignis bei Elementarschäden
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Eine Anmeldung ist mittels Antragsformular möglich. Für die An-/Abmeldungen genügt es nicht in der Datenbank den Versicherungsstatus anzupassen. Vertragsabschlüsse sind halbjährlich per 01.01. und 01.07. möglich. Die Anträge müssen jeweils bis 2 Wochen vor Vertragsbeginn bei der Geschäftsstelle von Jungwacht Blauring Schweiz sein. |
Anmeldeformular (PDF)
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Versicherte Sachen
Versichert ist alles „bewegliche“ Material, das der Schar gehört wie:
Koch/Essmaterial
Zelte samt Zubehör, Material für Hauslager
Möbel, Stoffwaren, Bastelmaterial, Pioniermaterial
Unterhaltungselektronik
Putzmaterial, Werkzeug
Vermietete und jemandem ausgeliehene Sachen sind versichert, vorausgesetzt sie sind Teil der angegebenen Versicherungssumme.
Der Zirkulationsanteil ist ebenfalls in der Versicherung enthalten. D.h., das Material ist auch dann versichert, wenn es aus den Räumlichkeiten entnommen wird, zB. während dem Lager, Gruppenweekend, etc.
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Ebenso mitversichert werden kann das J+S Material, welches für das Lager jeweils gemietet/geliehen wird. J+S-Material, welches ausserhalb von verschlossenen Räumen bereitgestellt wird (zB. Rücktransport am Wochenende, Bereitstellung am Waldrand) ist ganz klar nicht versichert gegen Diebstahl und Beschädigung. Deshalb empfehlen wir, das Material noch währen dem Aufenthalt abholen zu lassen. zB. am Freitag vor der Abreise. Es muss dann jedoch ab 08.00 Uhr bereitstehen. |
Nicht versicherte Sachen sind
Nicht versichert hingegen sind von jemandem gemietete oder geliehene Sachen, sowie alle fest mit den Gebäuden verbundenen Sachen, die bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichert sind oder sein müssten.
Versicherte Ereignisse auf der ganzen Welt
Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung (unter Gewaltandrohung), Wasser, innere Unruhen (Störungen der öffentlichen Ordnung, bei denen es zu gewaltsamen Übergriffen kommt, zB. gewalttätige Demonstrationen oder gar bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen), böswillige Beschädigung, Flüssigkeitsschäden, Schmelzschäden, Fahrzeuganprall, Gebäudeeinsturz
Versicherte Ereignisse in der Schweiz, Elementarschäden, d.h.
Sturm (Wind über 75 km/h), Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Schneerutsch, Steinschlag, Erdrutsch
nicht versicherte Ereignisse
Einfacher Diebstahl (keine Einbruchspuren, zB. Diebstahl aus einem Zelt oder unverschlossenen Gebäuden)
Entschädigung
Es wird der Neuwert entschädigt mit Ausnahme: Zelte werden zum Zeitwert entschädigt, d.h. z.B. für ein 10jähriges Zelt wird nur noch ein Anteil entschädigt und nicht der Neuwert. Für Grosszelte (über 55m2) gilt ausserdem ein maximaler Entschädigungswert von CHF 50‘000.
Info |
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Für Fragen zum Thema Versicherungen steht euch Ulli Topf von der nationalen Geschäftsstelle (Bulei) gerne zur Verfügung. Telefon 041 419 47 49, E-Mail ulli.topf@jubla.ch |
Weitere Infos
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