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Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten
(Generali Versicherungen, Chur)

Versichert sind private Fahrzeuge von Mitgliedern oder Angestellten von Jungwacht Blauring (z.B. Leitende, Kalei-Mitglieder, Betreuungspersonen im Lager) sowie unentgeltlich, ausgeliehene Fahrzeuge, welche bei Jubla-Tätigkeiten verwendet werden (sogenannte Vereinsfahrten). Versichert ist das Fahrzeug, nicht der Halter. Es ist also egal, wer im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses (z.B. Kollision) das Fahrzeug gelenkt hat. Ein Führerausweis ist zwingend erforderlich. Diese Versicherung ist freiwillig.

Die Maximalleistung pro Schadenereignis beträgt CHF 50'000.00.

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Selbstbehalt

CHF 500

Jahresprämie pro Schar, Kalei, Relei, AST,
CHF 220 plus 5% Stempelgebühr

CHF 231

 Beachte: Gemietete Autos von gewerblichen Vermietern sind nicht versichert, da im Mietpreis eine Versicherung beinhaltet sein sollte. Achtung: Meist wird der Selbstbehalt vom Vermieter auf sehr hoch angesetzt, d.h. ca. Fr. 2'000.00. In einem Schadenfall hat die Schar dann den Selbstbehalt selber zu tragen (dieser kann nicht versichert werden). In diesen Fällen kann die Jubla-Vollkaskoversicherung nicht helfen. Die AGB’s sind in diesen Fällen genau zu lesen, damit ihr genau wisst, was euch bei einem allfälligen Schaden erwartet.

Ebenfalls bei dieser Versicherung ausgeschlossen sind LKWs und dem Verein gehörende Fahrzeuge.

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Bonusschutz (Fahrzeuge)
(Generali Versicherungen, Chur)

Bei einem Haftpflicht-Fall mit einem Fahrzeug kann es unter Umständen sein, dass sich die Prämie der eigenen Fahrzeug-Haftpflicht-Versicherung erhöht. Dafür haben wir bei der Generali einen sogenannten „Bonusschutz“.

Ein Bonusschutz muss über die Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten der Generali angemeldet werden. Auch dort ist ein Selbstbehalt von CHF 500.00 zu tragen.

Dazu sind folgende Unterlagen nötig:

  • Kopie des Schadenformulars

  • Bestätigung des Scharleiters, dass es sich um eine Vereinsfahrt gehandelt hat.

  • Schreiben von eigener Haftpflichtversicherung, dass Prämie raufgeht und um wie viel.

  • Bankkonto des Fahrzeughalters angeben

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