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Vollkaskoversicherung für Vereinsfahrten
(Generali Versicherungen, Chur)

Versichert sind private Fahrzeuge von Mitgliedern oder Angestellten von Jungwacht Blauring (z.B. Leitende, Kalei-Mitglieder, Betreuungspersonen im Lager) sowie unentgeltlich, ausgeliehene Fahrzeuge, welche bei Jubla-Tätigkeiten verwendet werden (sogenannte Vereinsfahrten). Versichert ist das Fahrzeug, nicht der Halter. Es ist also egal, wer im Zeitpunkt des versicherten Ereignisses (z.B. Kollision) das Fahrzeug gelenkt hat. Ein Führerausweis ist zwingend erforderlich. Diese Versicherung ist freiwillig.

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Hinweis

Beachte: Gemietete Autos von gewerblichen Vermietern Vermietungen sind nicht versichert, da im . Im Mietpreis sollte eine Versicherung beinhaltet sein sollte. Dies ist unbedingt abzuklären. Meist wird der Selbstbehalt vom Vermieter auf bei gewerblichen Vermietungen sehr hoch angesetzt, d.h. ca. Fr. 2'000.00. In einem Schadenfall hat die Schar dann den Selbstbehalt selber zu tragen. Dieser kann nicht versichert werden. In diesen Fällen kann die Jubla-Vollkaskoversicherung nicht helfen. Die AGB’s sind in diesen Fällen genau zu lesen, damit ihr genau wisst, was euch bei einem allfälligen Schaden erwartet.

Ebenfalls bei dieser Versicherung ausgeschlossen sind LKWs und dem Verein gehörende Fahrzeuge.

Info

Für Fragen zum Thema Versicherungen steht euch Ulli Topf von der nationalen Geschäftsstelle (Bulei) gerne zur Verfügung. Telefon 041 419 47 49, E-Mail ulli.topf@jubla.ch

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Bonusschutz (Fahrzeuge)
(Generali Versicherungen, Chur)

Bei einem Haftpflicht-Fall mit einem Fahrzeug kann es unter Umständen sein, dass sich die Prämie der Fahrzeug-Haftpflicht-Versicherung des gelenkten, unfallverursachenden Fahrzeuges erhöht. Dafür haben wir bei der Generali einen sogenannten „Bonusschutz“.

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  • Kopie des Schadenformulars

  • Bestätigung des Scharleiters, dass es sich um eine Vereinsfahrt gehandelt hat.

  • Schreiben von eigener Haftpflichtversicherung, dass Prämie raufgeht und um wie viel.

  • Bankkonto des Fahrzeughalters angeben

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Fahrzeug-Haftpflicht-Versicherungen
(diese Versicherung kann nicht über den Verband abgeschlossen werden)

Jede*r Halter*in eines Motorfahrzeuges braucht obligatorisch eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Ohne dieser erhält man keine Fahrzeugzulassung. Gedeckt sind Personen- und/oder Sachschäden Dritter, die mit und durch den Betrieb des versicherten Motor-Fahrzeuges angerichtet werden. Wer im Zeitpunkt des Schadenereignisses das Fahrzeug lenkte, spielt keine Rolle, sofern ein gültiger Führerausweis besteht.
Somit sind alle Schäden, welche mit einem gelenkten Fahrzeug passieren automatisch versichert.
Ein allfällig entstandener Schaden muss bei der Fahrzeug-Haftpflicht-Versicherung des gelenkten Fahrzeuges angemeldet werden. Diese Schäden sind nicht durch die Jubla-Vollkasko-Versicherung gedeckt.

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